Archiv für die Kategorie: ‘Musikindustrie’

7
Aug

Die SPD und ihr <20% Projekt

Erstellt von: Redaktion

[Update 08.08.2009] Fefe ist ja der Meinung, wir liegen mit unserer <20% noch viel zu hoch. Das die mecklenburgische Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) kritisiert hat, dass das Gesetz über Internet-Sperren bei Kinderpornografie noch nicht in Kraft ist, wird die SPD wohl endgültig unter die 20% drücken.

Damit die SPD bei den nächsten Wahlen auch wirklich unter die 20% Marke fällt, gibt sie nochmal richtig Gas. Erst lässt sich die Ulla Schmidt den Dienstwagen in Spanien klauen und die Umfragenwerte sind noch über 20%. Jetzt will man mit aller Macht unter diese Marke. Deshalb schaut die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner, in puncto Bekämpfung der "Internet-Piraterie" lauthals nach Frankreich. “Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal, einfache, klare Lösungen zu finden.” Als sie etwa gehört habe, wie die Franzosen das Problem von Urheberrechtsverletzungen über Online-Tauschbörsen “lösen”, habe sie sich gefragt, “warum wir das nicht hinbekommen”. Als klares Plädoyer für ein “Three-Strikes-Gesetz” nach französischem Vorbild will die SPD-Sprecherin im Wahlkampf die Aussage inzwischen nicht mehr verstanden wissen. Die Lösung im Nachbarland mit dem Kappen des Netzanschlusses nach wiederholten Urheberrechtsverstößen und entsprechenden Warnschreiben leuchte ihr da “auf den ersten Blick” ein. Auch wenn diese krügerischen Einsichten nicht ganz der SPD-Linie entspricht, die Zypresse wehrt sich noch aus wahltaktischen Gründen, kann man davon ausgehen, das dass die Richtung ist, in die die gesamte SPD schielt.

[Update 26.07.2009] Der Providermonopolist Karoo hat sich wohl entschlossen, seinen Kunden künftig erst nach dem dritten Verstoß den Zugang blockieren.

Wenn man Monopolist ist, kann man halt mit seinen Kunden wilde Sau spielen. So wie der englische Provider Karoo, der bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen, wie durch File-Sharing via Peer-to-Peer-Netzwerke etwa, seine Kunden ohne Vorwarnung vom Netz getrennt. Und das schon seit Jahren. Und er verpasst seinen Kunden auch das volle rechtliche Programm. Um den Internetzugang wieder zu erlangen, müsse der Kunde eine schriftliche Unterlassungserklärung abgeben, dass er künftig keine Urheberrechtsverletzungen mehr begehe. Der britische Provider habe diese Verstöße in seinen Nutzungs- bedingungen festgeschrieben und behalte sich das Recht vor, den Anschluss ohne Vorankündigung zu kappen. Somit beweisen die Engländer mal wieder, sie wollen die ersten sein, die den perfekten orwellschen Überwachungsstaat schaffen. Denn mit dieser Praxis geht der britische Provider noch einen Schritt weiter als das von der Musik- und Filmindustrie geforderte “Three-Strikes-Out”-Modell nach französischem Vorbild, das bei Urheberrechtsverstößen zwei Warnungen vorsieht, bevor der Anschluss getrennt wird.

21
Jul

Aufschub auf französisch

Erstellt von: Redaktion

Die französische Regierung ist mit einem neuen Anlauf gescheitert, Internetsperren für Raubkopierer einzuführen. Die Nationalversammlung vertagte die Abstimmung über den in Frankreich und der EU heftig umstrittenen Gesetzentwurf am Dienstag auf September. Eigentlich sollte der Text am Donnerstag endgültig beschlossen werden. Aber rund 900 Änderungsanträge sowie Widerstände aus allen politischen Lagern machten das Votum nach Angaben von Parlamentspräsident Bernard Accoyer vor der Sommerpause unmöglich. Die abermalige Vertagung ist ein herber Rückschlag für das Vorhaben von Staatspräsident Nicolas Sarkozy, Frankreich zum Vorreiter im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen im Internet zu machen.
Die Bedeutung des Internet für die Teilhabe am demokratischen Leben und die Meinungsäusserung sei so hoch, so der angerufene Verfassungsrat, dass ein Aussperren aus dem Netz gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstosse. Die Sanktion könne allenfalls von einem Richter, nicht aber von einer Behörde beschlossen werden.

Kleiner Scherz am Rande:

Im kleinen Kreis scherzte der neue Kulturminister Frédéric Mitterrand indes laut Vertrauten, er habe bereits zwei Internetanschlüsse, um im Fall des Falles einer Netzsperre zu entkommen.

Glasdemokratie: Ein Sprichwort lautet: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

19
Dez

Rezession 2009 für Waldorf und Co.

Erstellt von: Redaktion

Die amerikanische Musikindustrie will ihre Strategie im Kampf gegen illegales Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material grundlegend verändern. Der Verband der großen US-Labels (Recording Industry Association of America, RIAA) wird künftig auf Massenklagen verzichten und setzt stattdessen auf die Zusammenarbeit mit den Zugangsanbietern. Seit 2003 hatte der Verband rund 35.000 Internetnutzer wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. Dem Zeitungsbericht zufolge hat die RIAA im Herbst begonnen, die Klagekampagne einzustellen. Danach werde die RIAA beim Verdacht eines illegalen Up- oder Downloads eine E-Mail an den Provider schicken. Je nach Vereinbarung soll der Provider dann die Nachricht weiterleiten oder die Person selbst auf den Verstoß aufmerksam machen und auffordern, damit aufzuhören – die Identität des Kunden erfahre der Verband dabei nicht. Mit dem neuen Ansatz würde eine der umstrittensten – und für die Justiz aufwändigsten – Praktiken der RIAA wegfallen: über eine Strafanzeige gegen Unbekannt versucht der Verband, an die Identität des Nutzers zu kommen, von dem wenig mehr als eine IP-Adresse bekannt ist. Der mutmaßliche Filesharer wird dann mit einem Zivilverfahren überzogen – eine auch in Deutschland
verbreitete Praxis.
 
Glasdemokratie: Somit gibt es für die Dorfbewohner im Wald und ihre Mitstreiter leider in 2009 nichts mehr zu verdienen. Aber irgendwie will sich bei uns, kein vorweihnachtliches Mitleid einstellen.

25
Aug

Abmahnungswegweiser als eBook erschienen

Erstellt von: Redaktion

Dass es durchaus möglich ist, sich gegen Unterlassungserklärungen zu wehren, bewies jüngst unter anderem ein Fall, in dem ein Anwalt einem Hobbyhistoriker die Veröffentlichung von Recherchen zum Adelstitel des ehemaligen Siemens-Chefs Heinrich von Pierer verbieten wollte. Er wurde dann aber wegen Nötigung angezeigt und musste schließlich 20.000 Euro zahlen, damit ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden konnte. Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, der Verein gegen den Abmahnwahn e. V. und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben nun zusammen ein eBook namens “Wegweiser Abmahnungen” veröffentlicht.  Die kostenlose Version liefert in einer auch dem juristischen Laien verständlichen Sprache Informationen über Abmahnungen und Haftungskonstruktionen. Dass den Verfassern Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße vor allem Abmahnungen von Filesharing-Nutzern ein Anliegen war, merkt man unter anderem an den Ausführungen zur Störerhaftung und zu strafrechtlichen Vorwürfen.
 
Glasdemokratie: Ersetzt dieses eBook einen Rechtsanwalt? Definitiv NEIN!
Trotz der Komplexität des eBook: Wegweiser-Abmahnung wird es in der Regel nicht das Aufsuchen oder Beauftragen eines spezialisierten Rechtsanwaltes für Urheberrecht ersetzen.

Quelle: heise.de

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