Archiv für die Kategorie: ‘Filmindustrie’

[Update 26.07.2009] Der Providermonopolist Karoo hat sich wohl entschlossen, seinen Kunden künftig erst nach dem dritten Verstoß den Zugang blockieren.

Wenn man Monopolist ist, kann man halt mit seinen Kunden wilde Sau spielen. So wie der englische Provider Karoo, der bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen, wie durch File-Sharing via Peer-to-Peer-Netzwerke etwa, seine Kunden ohne Vorwarnung vom Netz getrennt. Und das schon seit Jahren. Und er verpasst seinen Kunden auch das volle rechtliche Programm. Um den Internetzugang wieder zu erlangen, müsse der Kunde eine schriftliche Unterlassungserklärung abgeben, dass er künftig keine Urheberrechtsverletzungen mehr begehe. Der britische Provider habe diese Verstöße in seinen Nutzungs- bedingungen festgeschrieben und behalte sich das Recht vor, den Anschluss ohne Vorankündigung zu kappen. Somit beweisen die Engländer mal wieder, sie wollen die ersten sein, die den perfekten orwellschen Überwachungsstaat schaffen. Denn mit dieser Praxis geht der britische Provider noch einen Schritt weiter als das von der Musik- und Filmindustrie geforderte “Three-Strikes-Out”-Modell nach französischem Vorbild, das bei Urheberrechtsverstößen zwei Warnungen vorsieht, bevor der Anschluss getrennt wird.

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Jetzt gibt es die Überwachung auch in deutschen Kinos. In England ist das ja schon Tagesgeschäft. Das Hollywood-Studio Warner Bros. hat Kinobesucher in Magdeburg, die sich den neuen Harry-Potter-Film “Harry Potter und der Halbblut-Prinz” anschauten, mit Nachtsichtgeräten beobachten lassen. Dies berichtet die Magdeburger Volksstimme. Die Verleihfirma Warner Bros. will so das heimliche Aufzeichnen während der Vorstellung verhindern, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber der Tageszeitung. Im “Naumburger Tageblatt” vom 8. Juli berichtet ein Leser der Zeitung über eine Observation im Cineplex Naumburg während einer Vorstellung von Ice Age 3 (im Verleih der Twentieth Century Fox of Germany) beschwert. Nach Darstellung des Lesers beobachteten “zwei Herren und eine Dame, ganz in Schwarz gekleidet” das aus rund 20 Besuchern bestehende Publikum mit einem Nachtsichtgerät – an dem deutlich sichtbar (und störend) eine rote Lampe geleuchtet habe. Vor dem Kinosaal sei keinen Hinweis auf die Aktion angebracht gewesen, ebensowenig seien die Kinobesucher an der Kasse auf die Überwachung hingewiesen worden. Aber auch im Cinestar Wildau wird kräftig überwacht.

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21
Jul

Aufschub auf französisch

Erstellt von: Redaktion

Die französische Regierung ist mit einem neuen Anlauf gescheitert, Internetsperren für Raubkopierer einzuführen. Die Nationalversammlung vertagte die Abstimmung über den in Frankreich und der EU heftig umstrittenen Gesetzentwurf am Dienstag auf September. Eigentlich sollte der Text am Donnerstag endgültig beschlossen werden. Aber rund 900 Änderungsanträge sowie Widerstände aus allen politischen Lagern machten das Votum nach Angaben von Parlamentspräsident Bernard Accoyer vor der Sommerpause unmöglich. Die abermalige Vertagung ist ein herber Rückschlag für das Vorhaben von Staatspräsident Nicolas Sarkozy, Frankreich zum Vorreiter im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen im Internet zu machen.
Die Bedeutung des Internet für die Teilhabe am demokratischen Leben und die Meinungsäusserung sei so hoch, so der angerufene Verfassungsrat, dass ein Aussperren aus dem Netz gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstosse. Die Sanktion könne allenfalls von einem Richter, nicht aber von einer Behörde beschlossen werden.

Kleiner Scherz am Rande:

Im kleinen Kreis scherzte der neue Kulturminister Frédéric Mitterrand indes laut Vertrauten, er habe bereits zwei Internetanschlüsse, um im Fall des Falles einer Netzsperre zu entkommen.

Glasdemokratie: Ein Sprichwort lautet: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

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23
Mrz

Die kniepersche Bremse

Erstellt von: Redaktion

Wer hoch steigt, kann auch mörderisch auf die große Fresse fliegen. So jetzt den Besitzer von “Marions Kochbuch” vor dem Hanseatische Oberlandesgericht passiert. Diese hatten den Betreiber der Fußballforen-Community Foros für die Veröffentlichung eines Fotos durch einen Forenteilnehmer in Haftung nehmen wollen und Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Wenig überraschend verurteilten die Richter des Landgerichts den Beklagten daraufhin zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren. Dieser sei als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich. Insbesondere sei dieser in der Lage gewesen, die Rechtsverletzung zu unterbinden, etwa dadurch, “dass er das Einstellen von Bildern durch Dritte auf die von ihm betriebene Webseite grundsätzlich nicht ermöglicht”. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Die schriftliche Begründung des Urteils vom 4. Februar 2009 finden Sie im FOROS-Forum (Az. 5 U 180/07). Jetzt wissen die Kniepers mal wie das ist, wenn man Gerichtskosten bezahlen muss. Schade nur das der Plattenbelichter und seine Kochmamsel jetzt Google wieder mit neuen Bildchen überhäufen wird, denn das Geld muss ja wieder rein kommen. Nur einen berüht das Ganze überhaupt nicht, der Herr Buske darf sich weiter in seiner Dunkelkammer, unbestraft im deutschen Recht irren!

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25
Aug

Abmahnungswegweiser als eBook erschienen

Erstellt von: Redaktion

Dass es durchaus möglich ist, sich gegen Unterlassungserklärungen zu wehren, bewies jüngst unter anderem ein Fall, in dem ein Anwalt einem Hobbyhistoriker die Veröffentlichung von Recherchen zum Adelstitel des ehemaligen Siemens-Chefs Heinrich von Pierer verbieten wollte. Er wurde dann aber wegen Nötigung angezeigt und musste schließlich 20.000 Euro zahlen, damit ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden konnte. Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, der Verein gegen den Abmahnwahn e. V. und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben nun zusammen ein eBook namens “Wegweiser Abmahnungen” veröffentlicht.  Die kostenlose Version liefert in einer auch dem juristischen Laien verständlichen Sprache Informationen über Abmahnungen und Haftungskonstruktionen. Dass den Verfassern Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße vor allem Abmahnungen von Filesharing-Nutzern ein Anliegen war, merkt man unter anderem an den Ausführungen zur Störerhaftung und zu strafrechtlichen Vorwürfen.
 
Glasdemokratie: Ersetzt dieses eBook einen Rechtsanwalt? Definitiv NEIN!
Trotz der Komplexität des eBook: Wegweiser-Abmahnung wird es in der Regel nicht das Aufsuchen oder Beauftragen eines spezialisierten Rechtsanwaltes für Urheberrecht ersetzen.

Quelle: heise.de

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