Bockwurst
Wer hoch steigt, kann auch mörderisch auf die große Fresse fliegen. So jetzt den Besitzer von “Marions Kochbuch” vor dem Hanseatische Oberlandesgericht passiert. Diese hatten den Betreiber der Fußballforen-Community Foros für die Veröffentlichung eines Fotos durch einen Forenteilnehmer in Haftung nehmen wollen und Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Wenig überraschend verurteilten die Richter des Landgerichts den Beklagten daraufhin zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren. Dieser sei als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich. Insbesondere sei dieser in der Lage gewesen, die Rechtsverletzung zu unterbinden, etwa dadurch, “dass er das Einstellen von Bildern durch Dritte auf die von ihm betriebene Webseite grundsätzlich nicht ermöglicht”. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Die schriftliche Begründung des Urteils vom 4. Februar 2009 finden Sie im FOROS-Forum (Az. 5 U 180/07). Jetzt wissen die Kniepers mal wie das ist, wenn man Gerichtskosten bezahlen muss. Schade nur das der Plattenbelichter und seine Kochmamsel jetzt Google wieder mit neuen Bildchen überhäufen wird, denn das Geld muss ja wieder rein kommen. Nur einen berüht das Ganze überhaupt nicht, der Herr Buske darf sich weiter in seiner Dunkelkammer, unbestraft im deutschen Recht irren!
in Gottes Hand
Dass es durchaus möglich ist, sich gegen Unterlassungserklärungen zu wehren, bewies jüngst unter anderem ein Fall, in dem ein Anwalt einem Hobbyhistoriker die Veröffentlichung von Recherchen zum Adelstitel des ehemaligen Siemens-Chefs Heinrich von Pierer verbieten wollte. Er wurde dann aber wegen Nötigung angezeigt und musste schließlich 20.000 Euro zahlen, damit ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden konnte. Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, der Verein gegen den Abmahnwahn e. V. und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben nun zusammen ein eBook namens “Wegweiser Abmahnungen” veröffentlicht. Die kostenlose Version liefert in einer auch dem juristischen Laien verständlichen Sprache Informationen über Abmahnungen und Haftungskonstruktionen. Dass den Verfassern Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße vor allem Abmahnungen von Filesharing-Nutzern ein Anliegen war, merkt man unter anderem an den Ausführungen zur Störerhaftung und zu strafrechtlichen Vorwürfen.
Glasdemokratie: Ersetzt dieses eBook einen Rechtsanwalt? Definitiv NEIN!
Trotz der Komplexität des eBook: Wegweiser-Abmahnung wird es in der Regel nicht das Aufsuchen oder Beauftragen eines spezialisierten Rechtsanwaltes für Urheberrecht ersetzen.
Quelle: heise.de
Die Musik-, Film- und Pornobranche steht in ihrem Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zunehmend alleine da. Auch in den USA steht der von der MI so groß gefeierte Erfolg gegen Jammie Thomas vor einem Schwurgericht, vor einer Wiederaufnahme. Die deutschen Generalstaatsanwaltschaften erarbeiten Leitlinien zum möglichst einheitlichen Umgang mit dem Phänomen der Massenstrafanzeigen durch die Medienindustrie. Demnach sollen in NRW Anschlussinhaber nur noch ermittelt werden, wenn sie mehr als 3000 Musik- oder mehr als 200 Filmdateien über ihren Tauschbörsen-Client zum Download angeboten haben. Ähnliche Empfehlungen wie die von den Generalstaatsanwaltschaften in NRW gibt es auch in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. Die Staatsanwaltschaft in Berlin lehnt als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ab.
Somit wurde zum ersten Mal definiert, was unter unter gewerbliche Nutzung von Tauschbörsen zu verstehen ist. Und bei privater Nutzung darf die erste Abmahngebühr nur noch 100€ kosten. Dafür schliesst ein Abmahnanwalt noch nicht mal sein Büro auf. Daher möchten die Rechteinhaber die Provider im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einbinden.
Ob die deutschen Provider sich aber zum “Hilfssherif der MI” degradieren lassen wollen, muss noch abgewartet werden. Die Provider, die einen Pakt mit dem Teufel eingehen werden, haben dann sicherlich bei Bekanntwerden eines solchen Paktes mit sinkenden Nutzerzahlen zu kämpfen. Und in dem heiß umkämpften Providermarkt kann das ganz schnell, das Ende bedeuten.
Somit sollte die MI endlich aufhören zu jammern und versuchen neue Wege zu gehen. Endlich wieder qualitative (statt quantitative) Produkte und Vertriebswege auf den Markt bringen, wofür die Kunden auch bereit sind, wieder Geld auszugeben.
Wann begreift die MI endlich, eine verlorene Kundschaft gewinnt man nicht per Gericht zurück, sondern nur mit sehr guten Qualitätsprodukten. Aber diese Erkenntnis setzt natürlich eine gewisse Intelligenz bei den Manager voraus.
Kameras in englischen Kinos
Im orwellschen England fragen sich die Menschen, wann der erste Gesetzentwurf eingebracht wird, der unter Verweis auf Möglichkeiten zur Verbrechensvorbeugung eine verpflichtende Videoüberwachung sämtlicher Räume und Gebäude im Land vorsieht. Zwei große englische Kinobetreiber haben jetzt das orwellsche Überwachungsprinzip für sich entdeckt. In zahlreichen Sälen der Lichtspielhäuser von Vue Entertainment und Odeon Cinemas wurden CCTV-Überwachungssysteme installiert, deren einzige Aufgabe darin besteht, die Zuschauer während der Vorstellungen kontinuierlich zu filmen. Die Bilder der Closed-Circuit-Television-Systeme werden live zu einem Kommandostand im Kino-Foyer übertragen, 31 Tage lang gespeichert und sollen “Verbrechen verhindern”. Möglicherweise dient das Ganze aber auch nur einfach dazu, Besucher herauszufiltern, die sich nicht an das Verbot halten, keine mitgebrachten Speisen und Getränke im Kino zu verzehren. Bei einem Preis von 3Euro für eine kleine Cola, hat sich die teure Kamerainvestition (38.000 Euro) nach vier oder fünf Jahren gegenfinanziert.
SO sehen Passlaks aus!
Endlich haben sich die Sklaven der Contentindustrie mal geoutet und diesmal sogar in einer Negativliste und öffentlich. Und haben einen ganz weinerlichen Brief an die deutsche berufsverreisende Bundesdiktatorinkanzlerin gechrieben. Und weil die Contentindustrie ja mittlerweile verarmt ist und die deutschen Lügenpresse das Internet hasst wie die Pest, haben sie den offenen Brief bestimmt kostenlos abgedruckt. Obwohl für solch
einen hirnverbrannten (auch hirnfickend genannt) Schwachsinn hätte man eh kein Geld verlangen können.
So entfallen allein 70 Prozent des Internetverkehrs in Deutschland auf die – “leider meist illegale” – Tauschbörsennutzung.
Wenn man dann noch das Spamaufkommen von 70 Prozent hinzurechnet, hat Deutschland einen 140%igen Internetverkehr. Aber, mit dem Rechnen haben es die Künstler eh nicht. Zumindest haben sie aber begriffen, dass man die eigenen Konsumenten, wegen einem illegal heruntergeladen Song, mit mindesten 2000 Euronen abzocken kann. Ein Gutes hat aber der offene Brief, jetzt kennen wir alle Künstler, die ihre Kunden lieber abzockenmahnen, als eine ordentliche verkaufsfördernde Leistung zu erbringen. Und nebenbei, Sklaven müssen das tun, was der Sklavenhalter verlangt. Deswegen hätte die Überschrift über dieses Machwerk auch lauten müssen “Ave, Merkel, morituri te salutant“.
Und lassen Sie sich später nicht von einem dieser Künstler erzählen, er hätte diesen Brief im Drogenrausch unterschrieben. Auf dem Tamagothi-Blog gibt es auch einen offenen Brief an das Merkel. Ob sie den aber jemals zu Gesicht bekommt? Die Leser unseres Blog´s aber schon!
P.S. Glasdemokratie ist aufgefallen das diese Negativliste eigentlich unvollständig ist, dort fehlen noch die Rechtsanwaltskanzleien wie Waldorf, Rasch etc.!