Am Montag berichtete Heise Online von einem Prozess, in dem eine Filesharing-Nutzerin, die einen nicht zum Upload geeigneten Client verwendete und trotzdem abgemahnt wurde, Schadensersatz von einem Rechteinhaber erwirken will. Von grundlegender Bedeutung ist der Prozess unter anderem deshalb, weil darin die Beweiskraft der Methoden des Dienstleisters Media Protector geklärt werden könnte.
Der Richter ordnete zwar ein Gutachten an, das unter anderem diese Frage klären soll, verlangte aber dafür von der Klägerin einen Vorschuss von 5.000 Euro bis zum 23. August, der ihren Angaben zufolge ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Nun hat sich der Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs mit dem Anwalt der Klägerin verständigt, der in Kontakt mit dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ein Konto zur Verfügung stellt, auf das Unterstützungszahlungen überwiesen werden können. Es läuft bei der HypoVereinsbank (Bankleitzahl 20030000) unter der Nummer 649988854. Als Empfänger sollte bei Überweisungen “Spendenkonto Dr. Wachs” und als Verwendungszweck “Gegengutachten” angegeben werden.
[Update 08.08.2009] Fefe ist ja der Meinung, wir liegen mit unserer <20% noch viel zu hoch. Das die mecklenburgische Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) kritisiert hat, dass das Gesetz über Internet-Sperren bei Kinderpornografie noch nicht in Kraft ist, wird die SPD wohl endgültig unter die 20% drücken.
Damit die SPD bei den nächsten Wahlen auch wirklich unter die 20% Marke fällt, gibt sie nochmal richtig Gas. Erst lässt sich die Ulla Schmidt den Dienstwagen in Spanien klauen und die Umfragenwerte sind noch über 20%. Jetzt will man mit aller Macht unter diese Marke. Deshalb schaut die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner, in puncto Bekämpfung der "Internet-Piraterie" lauthals nach Frankreich. “Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal, einfache, klare Lösungen zu finden.” Als sie etwa gehört habe, wie die Franzosen das Problem von Urheberrechtsverletzungen über Online-Tauschbörsen “lösen”, habe sie sich gefragt, “warum wir das nicht hinbekommen”. Als klares Plädoyer für ein “Three-Strikes-Gesetz” nach französischem Vorbild will die SPD-Sprecherin im Wahlkampf die Aussage inzwischen nicht mehr verstanden wissen. Die Lösung im Nachbarland mit dem Kappen des Netzanschlusses nach wiederholten Urheberrechtsverstößen und entsprechenden Warnschreiben leuchte ihr da “auf den ersten Blick” ein. Auch wenn diese krügerischen Einsichten nicht ganz der SPD-Linie entspricht, die Zypresse wehrt sich noch aus wahltaktischen Gründen, kann man davon ausgehen, das dass die Richtung ist, in die die gesamte SPD schielt.
Karoo
[Update 26.07.2009] Der Providermonopolist Karoo hat sich wohl entschlossen, seinen Kunden künftig erst nach dem dritten Verstoß den Zugang blockieren.
Wenn man Monopolist ist, kann man halt mit seinen Kunden wilde Sau spielen. So wie der englische Provider Karoo, der bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen, wie durch File-Sharing via Peer-to-Peer-Netzwerke etwa, seine Kunden ohne Vorwarnung vom Netz getrennt. Und das schon seit Jahren. Und er verpasst seinen Kunden auch das volle rechtliche Programm. Um den Internetzugang wieder zu erlangen, müsse der Kunde eine schriftliche Unterlassungserklärung abgeben, dass er künftig keine Urheberrechtsverletzungen mehr begehe. Der britische Provider habe diese Verstöße in seinen Nutzungs- bedingungen festgeschrieben und behalte sich das Recht vor, den Anschluss ohne Vorankündigung zu kappen. Somit beweisen die Engländer mal wieder, sie wollen die ersten sein, die den perfekten orwellschen Überwachungsstaat schaffen. Denn mit dieser Praxis geht der britische Provider noch einen Schritt weiter als das von der Musik- und Filmindustrie geforderte “Three-Strikes-Out”-Modell nach französischem Vorbild, das bei Urheberrechtsverstößen zwei Warnungen vorsieht, bevor der Anschluss getrennt wird.

… jetzt auch in
ihrem Kino!
Jetzt gibt es die Überwachung auch in deutschen Kinos. In England ist das ja schon Tagesgeschäft. Das Hollywood-Studio Warner Bros. hat Kinobesucher in Magdeburg, die sich den neuen Harry-Potter-Film “Harry Potter und der Halbblut-Prinz” anschauten, mit Nachtsichtgeräten beobachten lassen. Dies berichtet die Magdeburger Volksstimme. Die Verleihfirma Warner Bros. will so das heimliche Aufzeichnen während der Vorstellung verhindern, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber der Tageszeitung. Im “Naumburger Tageblatt” vom 8. Juli berichtet ein Leser der Zeitung über eine Observation im Cineplex Naumburg während einer Vorstellung von Ice Age 3 (im Verleih der Twentieth Century Fox of Germany) beschwert. Nach Darstellung des Lesers beobachteten “zwei Herren und eine Dame, ganz in Schwarz gekleidet” das aus rund 20 Besuchern bestehende Publikum mit einem Nachtsichtgerät – an dem deutlich sichtbar (und störend) eine rote Lampe geleuchtet habe. Vor dem Kinosaal sei keinen Hinweis auf die Aktion angebracht gewesen, ebensowenig seien die Kinobesucher an der Kasse auf die Überwachung hingewiesen worden. Aber auch im Cinestar Wildau wird kräftig überwacht.
Die französische Regierung ist mit einem neuen Anlauf gescheitert, Internetsperren für Raubkopierer einzuführen. Die Nationalversammlung vertagte die Abstimmung über den in Frankreich und der EU heftig umstrittenen Gesetzentwurf am Dienstag auf September. Eigentlich sollte der Text am Donnerstag endgültig beschlossen werden. Aber rund 900 Änderungsanträge sowie Widerstände aus allen politischen Lagern machten das Votum nach Angaben von Parlamentspräsident Bernard Accoyer vor der Sommerpause unmöglich. Die abermalige Vertagung ist ein herber Rückschlag für das Vorhaben von Staatspräsident Nicolas Sarkozy, Frankreich zum Vorreiter im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen im Internet zu machen.
Die Bedeutung des Internet für die Teilhabe am demokratischen Leben und die Meinungsäusserung sei so hoch, so der angerufene Verfassungsrat, dass ein Aussperren aus dem Netz gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstosse. Die Sanktion könne allenfalls von einem Richter, nicht aber von einer Behörde beschlossen werden.
Kleiner Scherz am Rande:
Im kleinen Kreis scherzte der neue Kulturminister Frédéric Mitterrand indes laut Vertrauten, er habe bereits zwei Internetanschlüsse, um im Fall des Falles einer Netzsperre zu entkommen.
Glasdemokratie: Ein Sprichwort lautet: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!