Archiv für die Kategorie: ‘Filmindustrie’

27
Sep

Netzsperren – der Beißreflex der CDU

Erstellt von: Redaktion

… eine Modeerscheinung?

[Update 29.09.2011] CDU-Politiker und Chef des Justizausschusses im Bundestag Siegfried Kauder ist selbst der Urheberrechtsverletzung überführt worden. Wir sind jetzt dafür, dass dem Herrn jetzt mindestens für 3 Wochen der Internetanschluß gesperrt werden sollte. :mrgreen:


Da ist er wieder der Beißreflex der CDU. Die bösen bösen Urheberrechtsverletzter! Sperren, den Internetzugang sperren, einfach sperren muss man den. Manchmal fragen wir uns, kriegen die sowas halbjährlich geimpft bei der CDU. Oder warum kommen alle Nase lang, irgendwelche CDU-Politiker immer wieder mit solch einem Nonsens. Rechtsexperte Siegfried Kauder will Urheberrechtsverletzungen mit einem sogenannten Three-Strikes-Gesetz nach französischen Vorbild bekämpfen. Er wolle in spätestens acht Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, um Urheberrechtsverstöße ahnden zu können. Was Freiheits- und Demokratierechte der Bürger angeht, so etwas wird innerhalb der CDU eh nur als Modeerscheinung betrachtet. Was jetzt aber die Netz-Kompetenz eines Siegfried Kauders angeht, glänzt diese eher mal mit politischer Inkontinenz.
Also in Old Germany wieder mal nichts Neues. Wieder einmal wird der böse Raubkopierer bemüht. Und das obwohl eine GfK-Studie beweisst, dass es den gar nicht gibt! Aber darum geht es auch nicht wirklich. Dieser etwas provozierender Vorstoß der CDU ist ein taktisches Manöver gegen die FDP. Die FDP betätigt sich nämlich als aktiver Bremser bei der Umsetzung des sogenannten dritten Korb´s der Urheberrechtsnovelle, also die dritte von drei geplanten Überarbeitungen des Urheberrechts. Die FDP soll nämlich seit längerer Zeit einen entsprechenden Referentenentwurf erarbeiteten, beziehungsweise sollte er längst fertig sein. Die CDU hat sich also das Thema der Netzsperren “ganz bewusst” ausgesucht. Möglicherweise, um der FDP mit einem vermeintlichen späteren Entgegenkommen einen anderen Punkt abzuhandeln. Zum Beispiel das Leistungsschutzrecht.

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Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) erzielte 2010 einen Umsatz von 1,3 Milliarden Euro, zumeist mit teuren Marktanalysen im Auftrag der Industrie, ihrer Verbände oder großer Medienanstalten. Oft geht es darin um Medien und deren Nutzung. Eine kürzlich bekannt gewordene GfK-Studie untersuchte das Konsumverhalten der User von illegalen Video-on-demand-Seiten (wie z.B.die vor kurzem vom Netz genommene kino.to). Das Ergebnis: solche User gehen häufiger ins Kino, kaufen teurere Karten sowie mehr DVDs und lassen insgesamt viel mehr Geld bei der Filmbranche als der Durchschnitt, berichtet Rüdiger Suchsland in der Berliner Zeitung. Zudem werde deutlich, dass die Leute derartige Seiten keineswegs nur als Kinoersatz nutzen, sondern umgekehrt als zusätzlichen Anreger. Junge Leute würden sich die ersten Minuten mehrerer Filme im Netz anschauen, um dann zu entscheiden, was sie im Kino sehen. Auch jüngere Filmfans würden „das Kinoerlebnis zu schätzen wissen und den Computer nicht für einen Ersatz für die große Leinwand halten.“

Dies seien doch gute Nachrichten, so Suchsland. „Doch offenkundig wird die Studie dadurch brisant, dass sie dem gerade in der deutschen Urheberrechtsdebatte beliebten Klischee widerspricht, wonach gierige Web-User mit Umsonst-Mentalität den Verleihern, Kinobetreibern und DVD-Händlern Millionenschäden bescheren.“ Und so würde die Studie seit Fertigstellung unter Verschluss gehalten wird, denn die „GfK ist ein treuer Diener ihrer Auftraggeber.“ Die Studie macht noch einmal deutlich, „dass sich die Filmindustrie konzeptionell immer noch nicht auf der Höhe der Zeit bewegt. Täte sie das, würde sie erkennen, dass es heute viel weniger um Eigentumsrechte geht – die man aus Eigeninteresse längst preisgegeben hat – , als um Zugangsrechte, die man schneller bereitstellen muss. Dafür gibt es längst Mittel und Wege.“ Und bei Telepolis schlussfolgert Rüdiger Suchsland: „Jeder, der das Konsumverhalten von Menschen kennt, die die attackierten Download-Seiten nutzen, weiß, dass diese keineswegs wenige Kinofilme sehen oder gar “nie ins Kino” gingen. Das Vorgehen gegen “kino.to” hat daher auch nicht zuletzt mit dem Ausschalten der Konkurrenz zu tun, bastelt man doch bereits in der Branche selbst längst an File-Share- und Video-on-Demand-Modellen.“

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25
Feb

Filmindustrie verlieren Copyright-Prozess

Erstellt von: Redaktion

Internetanbieter sind in Australien nicht verpflichtet, das Herunterladen oder den unrechtmäßigen Austausch von Kopien zu unterbinden. Das bestätigte ein Berufungsgericht in Sydney am Donnerstag. Der Richter hielt die Entscheidung der niedrigeren Instanz aufrecht. Danach können Internetprovider nicht gezwungen werden, ihre Kunden vom Austausch illegaler Kopien abzuhalten. „Allein die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet kann nicht als Mittel zu Verstößen gelten“, hielt der Richter im ursprünglichen Urteil fest. Er sehe keine Anzeichen, dass das beklagte Unternehmen iiNET Verstöße billige. 34 Filmstudios hatten die Klage gegen iiNET eingereicht, darunter Universal Pictures, Warner Bros, Sony und Disney. Die Firma iiNET mit Sitz in Perth an der Westküste ist der zweitgrößte australische Internetprovider. Die Studios, zusammengeschlossen im „Australischen Verband gegen Copyright-Diebstahl“ (AFACT), hatten Ermittler engagiert, die über iiNET unrechtmäßig Kopien heruntergeladen hatten. AFACT forderte den Provider dann auf, diesen „Kunden“ den Zugang zu sperren. Darauf hatte iiNET nie reagiert. Deshalb klagte AFACT. „Wir haben immer gesagt, dass wir nichts erlaubt oder getan haben, das unsere Kunden dazu einlädt, das Copyright zu verletzen“, sagte iiNET-Chef Michael Malone am Donnerstag vor dem Gericht in Sydney. iiNET-Kunden müssen Benutzer-Richtlinien anerkennen, die illegales Herunterladen verbieten. AFACT hatte argumentiert, das Unternehmen müsse auch überwachen, ob das wirklich passiere und gegebenenfalls einschreiten.

Original-Artikel unter Futurezone

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29
Mai

Innenminister drehen schon wieder am Rad

Erstellt von: Redaktion

Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Die Mehrheit der Ressortchefs verlangte deshalb eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden internen Vermerk heißt es: “Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung.” Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate hätten. Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere liefen.
Jetzt kommen wieder alle Kinderpornomusiktauscherraubkopierer straffrei davon. Da werden wohl wieder die Abmahnlobbyisten das üppige Bankett der Innenministerkonferenz gesponsert haben!

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12
Mai

Deutsche müssen ihr WLAN verschlüsseln

Erstellt von: Redaktion

FoneraAUS für Fonera…

Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: “Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.” Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz – etwa die entgangenen Lizenzgebühren – bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des Fonera sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.

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