Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Er favorisiert hier ganz klar das französische Modell. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können, sagte der Sendergruppenchef am heutigen Donnerstag auf dem Symposium “Perspektiven für die Kreativität” des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und der VG Media in der Berliner Bertelsmann-Niederlassung. Im Internet habe sich durch ausländische Angebote illegaler Inhalte eine “florierende Schattenwirtschaft” entwickelt. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sollten erleichtert werden, indem der bestehende zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Provider ausgeweitet wird. Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den “Verwendungsbeschränkungen” aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen. Für die Durchsetzung von Urheberrechten lägen die begehrten Verbindungsdaten, die sechs Monate gespeichert werden müssen, häufig nicht vor. Zudem sollten Zugangsanbieter beispielsweise angehalten werden, die auch von der Filmwirtschaft als Bedrohung empfundene Linkseite kino.to zu sperren. Weiter setzt sich die Branche für eine Beteiligung an der Vergütungspauschale für Leermedien und Kopiergeräte ein.
Also aus der Content- und Medienindustrie wieder einmal die alten Forderungen: Gleichsetzung mit den Ermittlungsbehörden und auf alles was auch nur nach Medientechnik aussieht, sollen Gebühren erhoben werden. Mann, fällt den Verantwortlichen nicht mal was Neues ein, ihre alten Pfründe zu verteidigen.
z.Bsp. neue Vertriebswege, ausgeglichenes Preis-Leitungsverhältnis, keine austauschbare Massenware
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. “Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.” Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung” und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.
Der Duckhome-Blog beschreibt das Urteil wie folgt:
Auf Wikileaks findet sich ein bemerkenswertes Dokument über die “Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren”. Es handelt sich um die Selbstdarstellung eines in der Branche bekannten Unternehmens, das mit der Präsentation bei der Film-und Musikindustrie sowie Verlagen nach Aufträgen zur Ermittlung von “Raubkopierern” wirbt. Die Praesentation, die bis vor kurzem auf der Website der DigiGroup zu finden war, wurde nach einem Artikel auf Gulli entfernt. Die Datei gibt einen Einblick in die zweifelhaften Geschaeftspraktiken der DigiGroup und weiterer involvierter Parteien. So wird das Abmahnen von Filesharern auf den Seiten 26 und 27 in einer Beispielrechnung als wesentlich lukrativer angepriesen, als der eigentliche Verkauf der Werke. 150%tiger Mehrwert! Die Abmahnkosten sollen eigentlich nur der Deckung der Kosten des Abmahners dienen, nicht aber der Schaffung von Gewinnen. Im Lawblog dazu:
Ein sehr schöner Beleg dafür, wie die Branche mittlerweile tickt. Überdies ein wunderbares Dokument, welches Gerichte sicher gerne lesen werden, wenn sie sich mit der Frage nach dem Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen beschäftigen müssen.Außerdem eine ziemliche Gefahr für die beteiligten Anwälte. Die behaupten nämlich immer gern, sie würden ihren Mandanten die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen, so dass diese von den Abgemahnten auch tatsächlich Gebühren in dieser Höhe erstattet verlangen können.
Am Montag berichtete Heise Online von einem Prozess, in dem eine Filesharing-Nutzerin, die einen nicht zum Upload geeigneten Client verwendete und trotzdem abgemahnt wurde, Schadensersatz von einem Rechteinhaber erwirken will. Von grundlegender Bedeutung ist der Prozess unter anderem deshalb, weil darin die Beweiskraft der Methoden des Dienstleisters Media Protector geklärt werden könnte.
Der Richter ordnete zwar ein Gutachten an, das unter anderem diese Frage klären soll, verlangte aber dafür von der Klägerin einen Vorschuss von 5.000 Euro bis zum 23. August, der ihren Angaben zufolge ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Nun hat sich der Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs mit dem Anwalt der Klägerin verständigt, der in Kontakt mit dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ein Konto zur Verfügung stellt, auf das Unterstützungszahlungen überwiesen werden können. Es läuft bei der HypoVereinsbank (Bankleitzahl 20030000) unter der Nummer 649988854. Als Empfänger sollte bei Überweisungen “Spendenkonto Dr. Wachs” und als Verwendungszweck “Gegengutachten” angegeben werden.
[Update 08.08.2009] Fefe ist ja der Meinung, wir liegen mit unserer <20% noch viel zu hoch. Das die mecklenburgische Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) kritisiert hat, dass das Gesetz über Internet-Sperren bei Kinderpornografie noch nicht in Kraft ist, wird die SPD wohl endgültig unter die 20% drücken.
Damit die SPD bei den nächsten Wahlen auch wirklich unter die 20% Marke fällt, gibt sie nochmal richtig Gas. Erst lässt sich die Ulla Schmidt den Dienstwagen in Spanien klauen und die Umfragenwerte sind noch über 20%. Jetzt will man mit aller Macht unter diese Marke. Deshalb schaut die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner, in puncto Bekämpfung der "Internet-Piraterie" lauthals nach Frankreich. “Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal, einfache, klare Lösungen zu finden.” Als sie etwa gehört habe, wie die Franzosen das Problem von Urheberrechtsverletzungen über Online-Tauschbörsen “lösen”, habe sie sich gefragt, “warum wir das nicht hinbekommen”. Als klares Plädoyer für ein “Three-Strikes-Gesetz” nach französischem Vorbild will die SPD-Sprecherin im Wahlkampf die Aussage inzwischen nicht mehr verstanden wissen. Die Lösung im Nachbarland mit dem Kappen des Netzanschlusses nach wiederholten Urheberrechtsverstößen und entsprechenden Warnschreiben leuchte ihr da “auf den ersten Blick” ein. Auch wenn diese krügerischen Einsichten nicht ganz der SPD-Linie entspricht, die Zypresse wehrt sich noch aus wahltaktischen Gründen, kann man davon ausgehen, das dass die Richtung ist, in die die gesamte SPD schielt.

so ne Kacke!









