Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
Dieser Mann heisst Dr. Paul B. Schäuble. Ob er mit unserem Grundgesetztaufweicher verwandt ist, ist uns nicht bekannt. Aber er ist ein Massenabmahner! Und er arbeitet in der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel – Rechtsanwälte Patentanwälte München. Wenn man Serienbriefe mit Word anfertigen arbeiten nennen kann. Diesmal geht es um die Wortmarke “Infinity” eines DFI-Mainboards.
Nein nein, die mahnen nicht im Auftrage von DFI, sondern im Auftrage eines Münchener Unternehmens DSM Computer AG. Die haben die Wortmarke seit 1993 geschützt.
Nein nein, die mahnen jetzt aber nicht DFI ab, sondern mahnen gegen Händler die mit dem Wort “Infinity” jetzt das DFI Mainboard bewerben. Die Händler geben aber nur die genaue Produktbezeichnung wieder, den DFI hat das Wort “Infinity” groß auf ihre Verpackung gedruckt. Bei einem Streitwert von 200.000 Teuro bedeutet das eine Gebühr von 2833 Euro für jeden Abgemahnten.
Was lernt man eigentlich so auf der Juristenfalkutät. Das vor dem Recht alle gleich sind und das Justizia blind ist? oder Wie zocke ich eigentlich am besten meine Mitbürger ab?
Nicht der Hersteller wird abgemahnt, der das Wort vielleicht widerechtlich auf seiner Verpackung benutzt – einmalig 2833 Euro und vielleicht die Gefahr, er ist finanzkräftig genug der Kanzlei vor Gericht die Fresse zu polieren, nein die Händler werden abgemahnt – viele male 2833 Euro – und die Gewissheit die können sich nicht wehren und unsere ach so gerechte Gerichtsbarkeit entscheidet nach deutschen Recht.
Auf der Website www.parkplatzdieb.de mit einem unseriösen Dienst der Münchner Graf | Partner Kanzlei, kann man jetzt online seinen falsch parkenden Nachbarn kostenpflichtig mit der Abmahnkeule verhauen. Abmahnung per Online-Dienst: Ein fremdes Auto parkt die Einfahrt zu, Online-Formular ausgefüllt, Bild mit Kennzeichen hoch geladen, auf Absenden geklickt und schon wird ganz geil abgemahnt. Somit bekommt der Falschparker auch noch einen finanziellen Denkzettel. Von herkömmlichen Polizeianrufen und Abschleppenlassen raten die Online-Abmahner hingegen ab. Ob diese Form der Abmahnung rechtlich Bestand hat, ist sehr umstritten.
Doch es reicht ja, wenn eine kleine Menge von Abgemahnten zahlt, in diesem Fall kommt es auf die Masse an. Kohle machen um jeden Preis!
Der junge Mann hat ein schönes Büro in Hamburg mit Blick auf die Alster, ist Jurist und gleichzeitig Geschäftsführer der proMedia GmbH. Sein Name Clemens Rasch. Er verdient sein Geld mit Massenabmahnungen im Auftrage der Musikindustrie/IFPI. Die proMedia GmbH jagt nach Verstößen im Internet, besorgt die IP-Nummern und generiert somit die Aufträge für die Anwaltskanzlei. Sie ist faktisch der einzige Klient der Kanzlei. Natürlich alles gesetzkonform. Und es wird sich gebrüstet, wir verklagen Greise und zwölfjährige Mädchen, Professoren, Hausfrauen, Polizisten und Studenten. Nicht des Geldes wegen, NEIN dem Gesetz soll Genüge getan werden. Komisch nur, das alle Schreiben
gleich aussehen und nur in minimalen Passagen geändert werden. Hier wir unter dem rechtsstaatlichen Deckmantel mittels Serienbriefen Kohle gescheffelt. Gleichzeitig ist anzunehmen, wenn nach den Forderungen, einer Abmahnung darf nur noch einen Kostennote von 50€ beiliegen, das der gesetzliche Eifer dieser Kanzlei gegen Null tendieren dürfte.Eine sehr gute Seite, die sich mit den Machenschaften (anders ist das leider nicht zu bezeichnen) der Kanzlei Rasch befasst, finden Sie hier…. Eine informative Seite über Urteile, Fallbeispiele, News und inklusive Forum.
Es würde unserer Gesellschaft viel besser zur Gesicht stehen, wenn sich unsere Juristen mehr mit solchen Dingen beschäftigen würden:
Leider kann man mit sowas ja nun gar kein großes Geld verdienen. Und Kinder haben in diesem Staat nun mal keine Lobby!!! Und schon gar nicht unter unseren Erfüllungsgehilfen der IFPI, den Politikern!