Im Juni 2007 berichteten wir schon über intelligente Juristen. Damals hatte das Offenburger Amtsgericht der dortigen Staatsanwaltschaft untersagt, auf eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers mittels der IP-Adresse zu reagieren. Jetzt macht doch diese Maßnahme in Deutschland wirklich Schule. Wie heise.de heute berichtet, hat sich jetzt die Wuppertaler Staatsanwaltschaft mit der Medienindustrie angelegt. Sie lehnt seit kurzem strafrechtliche Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer kategorisch ab.
Wolf Baumert, Pressedezernent der Staatsanwaltschaft:
Es gehe der Musikindustrie nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, “sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen”.
Allein bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft sind eigenen Angaben zufolge im Januar und Februar 2008 etwa 2000 IP-Adressen eingereicht worden, Read the rest of this entry »
Bockwurst mit Brot
[Update] Oh oh, wie tief man doch so als Kochbuch-Webseitenbetreiber sinken kann, könnt ihr hier nachlesen!
Bundesdeutsches Justizgehabe vom FEINSTEN und ein Armutszeugnis zugleich.
Kochen ist eine Leidenschaft. Und Kochbücher gehören in eine gute Küche. Aber wozu gibt es das Internet, wenn mal auf die schnelle nicht das richtige Rezept gefunden wird. Auch Folkert Knieper und seine Frau Marion betreiben ein solches virtuelles Kochbuch im Internet. In der ARD Sendung Plusminus vom 05.02.2008 ging es aber nicht um Rezepte sondern um Massenabmahnungen. Denn Herr Knieper hat seine Internetseite soweit optimiert (obwohl das gegen die Geschäftbedingungen von Google verstößt) das seine Bilder aus dem Kochbuch erste Plätze bei einer Bildersuche belegen. Wenn diese dann auf einer anderen Seite benutzt werden, hagelt es eine Abmahnung. Die ARD-Sendung beschreibt sehr schön die Internettricks die Herr Volkert anwendet. Und auch das die Abgemahnten vor der Dunkelkammer in Hamburg keine Chance haben zu gewinnen.
Vor Gericht haben die Betroffenen kaum eine Chance. Die meisten Richter schauen nämlich nicht danach, wie ein möglicher Irrtum zustande kam. Der Mönchengladbacher Anwalt Sascha Kremer vertritt allein fast 30 Abgemahnte. Er glaubt, dass seine Mandanten gezielt in eine Urheberrechts-Falle gelockt wurden.
Leider hat die Redaktion von Plusminus wieder Read the rest of this entry »
Tja, das kann in der Hektik schon mal vorkommen, das man sich verschreibt. Aber das ein Schreibfehler nicht vor Kosten schützt, musste jetzt auch der Massenabmahner Rasch erkennen. Wie aus einem rechtskräftigen Urteil vom 18. Juli 2007 (AZ. 17 O 243/07) des Landgerichtes Stuttgart bekannt geworden ist, ist dem Massenabmahner Rasch ein Zahlendreher bei einer IP-Adresse unterlaufen. Dadurch wurde einem unbescholtenden Internetbenutzer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bei Audiodateien zugeschickt. Streitwerthöhe durch die angeblichen 287maligen Rechtsverletzungen betrug 60.000€. Somit sollte eine Abmahngebür von 3500€ durch Rasch geltend gemacht worden sein.
Der Abgemahnte konnte aber durch Logdateien beweisen, das er zu dem Zeitpunkt der Rechtsverstöße eine andere IP-Adresse durch seinen Provider zugewiesen bekommen hatte. Das teilte der Abgemahnte auch dem Massenabmahner unverzüglich mit. Leider ging die Anwaltskanzlei darauf nicht ein, womit der Abgemahnte sich gezwungen sah, eine negative Feststellungsklage am Landgericht Stuttgart einzureichen.
Punkt, Satz und Sieg!!!
Als es aber um die Kosten des Verfahrens ging, wollte der Massenabmahner von seinen eigenen Streitwerten nichts mehr hören. Das Landgericht Stuttgart hielt aber den hohen Streitwert für angemessen, weil von der Kanzlei selber angesetzt. So musste die Kanzlei die Kosten des Verfahrens tragen, ausgehend von dem angesetzten Streitwert.
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Die Sendung Planetopia des Senders Sat.1 ist ja für seine technisch versierten Sendungen bekannt. 
Aber das diese Sendung jetzt auch Werbeplattform für die Musikindustrie ist, das ist neu. Wiedermal durfte der Massenabmahner Rasch die angeblich riesigen Verluste für die Musikindustrie herunterbeten, leider blieb er auch diesmal die Beweise schuldig. Auch wurde in dem Beitrag verschwiegen, das Herr Rasch alleiniger Geschäftsführer, der proMedia GmbH ist. Richtig ist, er betreibt ein Anwaltsbüro an der Alster und einer seiner größten Klienten ist die IFPI, die deutsche Abteilung der internationalen Musik-Industrie. In deren Auftrag fahndet der Mittvierziger Rechtsanwalt Rasch nach Menschen, die Urheberrechte der Künstler verletzen, dabei nutzt er Material, das von der ProMedia GmbH zusammen getragen wurde. Er generiert seine Abmahnungen also selbst.
Auch wird in dem Bericht gezeigt, das die proMedia die beschlagnahmten Festplatten selbst nach verdächtigem Materiel untersucht. Seit wann ist eine privatwirtschaftliche gewinnorientierte Firma eine offizielle Ermittlungsbehörde. Wer garantiert den Beklagten, das die Firma die Musikstücke nicht selbst auf die Festplatten aufspielt. Solche Beweise der proMedia sind als befangen abzulehnen.
Leider besitzt die proMedia bei den offiziellen Ermittlungsbehörden den sogenannter Sachverständigenstatus. Das nennen wir ausgezeichnete Lobbyarbeit, es ist und bleibt aber ein Skandal. Desweiteren versucht die Lobby der Musikindustrie für die nächste Novelle des Urheberrechtsgesetzes den Richtervorbehalt streichen zu lassen. Das würde der Musikindustrie den Status von einer Ermittlungsbehörde verleihen.
Manche Gerichte erkennen jetzt aber auch schon, das diese Massenabmahnnerei auschliesslich der Gewinnermittlung dient. Deshalb urteilte das Amtsgericht Offenburg wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit”, dass die IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers nicht zurückverfolgt werden darf.
Eines ist klar: Der illegale Download von Musik ist strafbar! Ob ein heruntergeladenes mp3 File aber einen Streitwert von 20.000€ hat, diesen Beweis bleibt die Musikindustrie immer schuldig. Nach dem Streitwert richtet sich aber die teilweise vierstellige Abmahngebühr. Also kann der Streitwert gar nicht hoch genug sein!
Abgemahnte sollten niemals sofort zahlen und sich immer anwaltliche Hilfe einholen.
Vielleicht hilft ja in Deutschland in ein oder zwei Jahren auch das Verschlüsseln einer Festplatte nicht mehr.
Für uns wird die Zukunft der Musikindustrie eines Peter Gorres immmer wahrscheinlicher!
Die Gebrüder Schmidtlein sind hinreichend bekannt für Ihren Einfallsreichtum, wenn es darum geht Kohle zu scheffeln. Schöne Webseiten wie www.songtexte-heute.com laden förmlich dazu ein, scnell mal ein paar Liedtexte runter zu laden. Das Eingeben von Namen und Adresse vor dem Nutzen des Angebotes fällt gar nicht so auf. Einen Schreck bekommt man erst wenn eine Rechnung ins Haus flattert. Dann wird einem schnell klar, hier ist man auf Betrüger hereingefallen. Wenn dann noch Post vom Inkassobüro kommt, bezahlen viele um einfach ihre Ruhe zu haben.
Hier haben wir alle uns bekannten Internetadressen aufgeführt die relevant sind. Sollten welche fehlen bitte kurze Mail (ganz unten) an uns.
Ein sehr schönes Organigramm ist bei rotglut.org zu finden. In diesem wird sehr anschaulich die Verzwickungen und Abhängigkeiten der Gbr. Schmidtlein, Günter Frhr.v.Gravenreuth, Olaf Tank, Bernhard Syndikus und Andreas Neuber dargestellt.
Update 30.08.2006 heise.de gibt so eben bekannt:
“Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat alle Verfahren gegen die bekannten Abo-Fallensteller Andreas und Manuel Schmidtlein eingestellt. Einer Mitteilung zufolge haben umfangreiche Ermittlungen einer speziellen Eingreifreserve des Generalstaatsanwalts den Betrugsvorwurf gegen die Gebrüder Schmidtlein entkräftet.”
Liebe Eltern,
Klären Sie ihre Kids über die Seiten der Gebrüder Schmidtlein auf. Schaue Sie auf unsere Liste und weisen Sie ihre Kinder auf die Kostenpflichtigkeit hin.