Erstellt von: Redaktion
Tags: Medien

In den letzten Tagen laufen durch die deutsche gleichgeschaltete Presse immer wieder Meldungen “Freie Information – in China ein Fremdwort” oder “Pressefreiheit in China: Eine perfide Geiselnahme”. Aber warum nach China gehen, das Gute liegt doch so nah. Anlässlich der Preisverleihung am 22. August, der von der Neuen Rheinischen Zeitung gestifteten Kölner Karls-Preis für engagierte Literatur und Publizistik, ihn erhält übrigens der Kölner Autor Werner Rügemer, ist ein sehr interessanter Artikel unter dem Titel “Einheitsstrom der Medien” in der NRZ erschienen. Man beachte dieser Artikel wurde schon 2003 geschrieben.
Auszug:
Auf den ersten Blick gibt es eine große Medien-Vielfalt. In Wirklichkeit grinst uns dahinter bei den wichtigen Fragen ein uniformistisches Einheits-Medium an. Von der „Stuttgarter Zeitung“ über die Tagesschau bis zur „Süddeutschen Zeitung“ und der „Welt“ sind, wie auf Kommando, die täglichen Schwerpunkte und Bewertungen gleich: Die wichtigste Katastrophe, die Äußerung Schröders oder Stoibers, der Aktienkurs der Telekom, der böse Saddam.
Der Blog “mein Parteibuch” schreibt darüber sehr folgerichtig: Der Artikel fordert schließlich dazu auf, endlich über Zensur zu sprechen. Langsam spricht sich herum, dass die Pressefreiheit in Deutschland eine Illusion ist. Und das ist gut so.
Vera Junker immun
gegen Lobbyismus
Sollte es in der untergehende SPD noch Politiker geben, die gegen Lobbyismus immun sind. Bei der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker scheint das jedenfalls der Fall zu sein. In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung teilte die Oberstaatsanwältin mit, dass die Berliner Staatsanwaltschaft als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ablehne. Eine Nachfrage beim Provider bringe nicht viel ein, meint Junker, denn um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten eine Hausdurchsuchung durchgeführt, der Rechner beschlagnahmt und Zeugen befragt werden.
Junker wörtlich:
“In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist. Der Aufwand sei unverhältnismäßig, wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.”
Junker findet es weiterhin schlimm, dass die Abmahnanwälte auf einer “extrem unsicheren Beweislage strafrechtliche Konsequenzen wie Durchsuchungen veranlassen wollen”. Die Verfehlung sei zu gering, um Grundrechte auszuhebeln. Vor Kurzem haben die Generalstaatsanwaltschaften gemeinsame Leitlinien zur Entlastung von Massenstrafanzeigen vorgelegt. Danach müssten IP-Adressen nur bei einer Schadenssumme von mehr als 2000 Euro oder bei mehr als 100 Dateien aufgespürt werden. Junker wendet ein, die bloße Zahl der Titel sollte nicht über die Strafverfolgung entscheiden. “Die erwähnte Rechnung geht davon aus, dass sich der Nutzer alle heruntergeladenen Dateien auch gekauft hätte und folglich wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Es handelt sich jedoch um einen virtuellen Schaden”, sagte die Oberstaatsanwältin.
Glasdemokratie: RESPEKT!, ein gesunder Menschenverstand ist mehr wert, als alle Lobbygelder!
Getty Images Seattle
Das man für ein schnell kopiertes Kochbuchbild in Deutschland richtig abgekniepertkocht wird, ist ja hinreichend bekannt. Wenn Webdesigner dann Bilder im Internet benutzen und dafür eine Lizenz besitzen, ist das als vorbildlich zu bezeichnen.
Jetzt, stellen Sie sich vor, da gibt es eine Agentur die mit Bildern handelt und dafür Lizenzen vergibt. Und das es Webdesigner gibt, die solche Lizenzen erwerben um die Bilder im Internet zu benutzen. Und wenn dann genügend Bilder unter die Webdesigner gebracht wurden, fängt diese Agentur an zu behaupten, die Webdesigner hätten gar keine Lizenz erworben. Auf diese geniale Gelddruckmasche ist jetzt die US-Bildagentur Getty verfallen. Und das sich in Deutschland mit Abmahnungen Geld verdienen lässt, ist auch in den USA hinreichend bekannt. Mittlerweile gibt es 110 bekannte Abmahnungen die sich anwaltlich vertreten lassen. Die Dunkelziffer wird wohl um einiges höher liegen. Auch ein Abmahnungsforum hat sich mittlerweile etabliert. Und damit die Bildagentur Getty bei der Abmahnungswelle auch die maximale Kohle macht, haben die sie sich professionelle Hilfe gehohlt. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf hat ja einschlägige Erfahrungen bei Massenabmahnungen für Sony, BMG etc. gemacht. Ob jetzt auch wieder Marc Hügel und Axel Gillessen als Vollstrecker auftreten, ist aber nicht bekannt. Jedenfalls macht die Kanzlei Waldorf seinen Namen als Massenabmahner wieder alle EHRE. Ob diese Vorgehensweise der Agentur aber die Lizenzverkäufe ankurbeln wird, wagt Glasdemokratie, aber zu bezweifeln.
mit Winword Kohle machen
Abmahnanwälte in Deutschland haben es nicht leicht. Damit 15-20 Anwälte aus Deutschland es schaffen, in einem Jahr 50000 Abmahnungen zu versenden, wird sicher so manche Golf-Partie ausgefallen sein. Nein, eine Abmahnung ist ja mit Textbausteinen aus Winword schnell gemacht. Aber das lästige Durchforsten der Ebay-Plattform nach Abmahnopfern ist doch ganz schön nervig und zeitraubend, aber lukrativ. Für die Abmahn-Juristen sind Verkäufer der Internetplattform einfache Opfer. Da ist kein Anlass zu banal für eine schnelle Abmahnung. Diese schmierigen Juristen suchen nach häufigen Formfehlern und mahnen mit Musterschreiben ab. Fazit: „15 Minuten Arbeit – 300 bis 700 Euro Honorar.“
Und Gerichte und Richter die stur nach Wettbewerbsrecht urteilen, sind schnell gefunden. Der Tatort “Internet” macht ja einen fliegenden Gerichtsstand möglich.
Unter der Homepage wortlifter.de können sich ALLE deutschen Nutzer der ebay-Plattform kundig machen, was man als ebay-Verkäufer alles beachten muss!
Das Motto von Oliver Spieker und Sibylle Horstmann für ihre Ehe ist: “Wenn zwei sich zusammen tun, bringt jeder etwas mit ein. “ Nach diesem Motto haben Sie auch bei ihrer Hochzeit gehandelt: “Deswegen freuen wir uns über Geldgeschenke, mit denen wir unsere Hochzeitsreise finanzieren können …”
Jetzt bereichtet, mein Parteibuch, über eine neue Geldbeschaffungsmaßnahme des Paares. Sibylle Horstmann hat sich den »Roten Stern« im November 2004 als Marke unter anderem für Kleidung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. Und Oliver Spieker hat die auf Ostalgie spezialisierte Firma Mondos Arts bereits in einem Rechtsstreit um die Ampelfrau vertreten.
Zitat mein Parteibuch:
Da die Markenrechtsabzocke in Deutschland bizarre Züge angenommen hat, wundert sich sicher keiner, dass der Bekleidungshändler Christian Weiß aus Schwandorf in Bayern nach Informationen von Mein Parteibuch von Rechtsanwalt Oliver Spieker abgemahnt wurde, weil er bei Ebay T-Shirts verkaufen wollte, die mit dem roten Stern bedruckt waren. Als Christian Weiß sich weigerte, bekam er prompt eine einstweilige Verfügung vom LG Braunschweig, das bei deutschen Markenrechtsanwälten beliebt ist, weil es für die großzügige Unterstützung von Markenrechtsabzockern bundesweit ähnlich bekannt ist wie das LG Hamburg bei Zensuranwälten.
Glasdemokratie meint: Vielleicht geht es aber gar nicht um eine Markenrechtsverletzung, sondern vielleicht wollen die beiden bloß ihre Hochzeitsreise wiederholen und haben einen Geldlieferanten gesucht.