Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
Am Montag berichtete Heise Online von einem Prozess, in dem eine Filesharing-Nutzerin, die einen nicht zum Upload geeigneten Client verwendete und trotzdem abgemahnt wurde, Schadensersatz von einem Rechteinhaber erwirken will. Von grundlegender Bedeutung ist der Prozess unter anderem deshalb, weil darin die Beweiskraft der Methoden des Dienstleisters Media Protector geklärt werden könnte.
Der Richter ordnete zwar ein Gutachten an, das unter anderem diese Frage klären soll, verlangte aber dafür von der Klägerin einen Vorschuss von 5.000 Euro bis zum 23. August, der ihren Angaben zufolge ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Nun hat sich der Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs mit dem Anwalt der Klägerin verständigt, der in Kontakt mit dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ein Konto zur Verfügung stellt, auf das Unterstützungszahlungen überwiesen werden können. Es läuft bei der HypoVereinsbank (Bankleitzahl 20030000) unter der Nummer 649988854. Als Empfänger sollte bei Überweisungen “Spendenkonto Dr. Wachs” und als Verwendungszweck “Gegengutachten” angegeben werden.
Die Hansestadt Hamburg ist bei Reisenden beliebt. Medienanwälte und deren Promimandanten fahren aber aus anderen Gründen nach Hamburg. Die allerdings kommen weniger wegen des maritimen Flairs, als mehr wegen der Hamburger Richter. Anders als bei anderen Verfahren, kann man sich beim Presserecht den Gerichtsstandort nämlich ziemlich frei auswählen. Egal, ob der Kläger in München, Essen oder Leipzig sitzt, meistens kann er sein Recht geltend machen, wo er möchte. Naja, und wenn man gegen die Presse gewinnen will, versucht man es eben gerne in Hamburg. Auch als Dunkelkammer und Buskeismus bekannt.
Das Journalisten des WDR in einem Internet-Blog über den “Sauerland-Prozeß” berichten, das geht nun aber in einem deutschen Rechtsstaat wirklich nicht!
[Update] Thema unterirdische Verbringung vom hochgiftiges Kohlenmonoxid in geologischen Endlagern. Auch die Firma Bayer AG hat solche Pläne in der Schublade. Video unbedingt ansehen:
Die Mafia wurde schon immer durch das Geld regiert. So auch im Mafialand Deutschland. Und wer viel Geld hat, kann in Deutschland auch seine Meinung vertreten. Mit weniger Geld in der Tasche ist es Essig mit der deutschen Meinungsfreiheit. Wer es nicht glaubt, kann sich heute gleich zweimal selber von der Zensur der Meinungsfreiheit überzeugen. Wie heute schon im Parteibuch geschrieben wurde:
Zensurschauspiel gegen den Betreiber der Buskeismus-Seite ist beim Landgericht Berlin (Tegeler Weg) am 04.06.09, 13:00, im allseits beliebten Partyraum 143, Az. 27 O 216/09. Zensurschauspiel gegen Ulrich Brosa findet statt am Donnerstag, 04.06.2009, 12:30 im Amtsgericht Kirchhain, Raum 116 Niederrheinische Straße 32, 35274 Kirchhain.
P.S Der Eintritt ist bei beiden Schauspielen selbstverständlich frei!
Auch Berichte über das Bienensterben durch die Bayer AG, eine Nachfolgerin der I.G. Farben, sowie deren Vorhaben, hochgiftiges Kohlenmonoxid per unterirdischer Pipeline von dem Dormagener Bayer-Werk zum Standort Krefeld zu leiten, sind eigentlich nicht erwünscht. Zumal die 67 Kilometer langen Strecke in einem Erdbebengebiet liegt. Auch an dem Beispiel der Solarkritik haben wir schon mal bewiesen, das die Meinungsfreiheit in Deutschland nur noch eine Farce ist. In der Mafia werden Kritiker und unliebsame Zeugen einbetoniert. In Deutschland werden sie noch von der Politjustiz, nur finanziell, ruiniert. Erhaltet euch die Erinnerung an die friedliche Revolution 1989 im Osten, die haben beide Seite, das Volk und auch die damaligen Herrschenden, möglich gemacht.
Eine friedliche Revolution ist in einem Mafialand unmöglich!
Die amerikanische Musikindustrie will ihre Strategie im Kampf gegen illegales Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material grundlegend verändern. Der Verband der großen US-Labels (Recording Industry Association of America, RIAA) wird künftig auf Massenklagen verzichten und setzt stattdessen auf die Zusammenarbeit mit den Zugangsanbietern. Seit 2003 hatte der Verband rund 35.000 Internetnutzer wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. Dem Zeitungsbericht zufolge hat die RIAA im Herbst begonnen, die Klagekampagne einzustellen. Danach werde die RIAA beim Verdacht eines illegalen Up- oder Downloads eine E-Mail an den Provider schicken. Je nach Vereinbarung soll der Provider dann die Nachricht weiterleiten oder die Person selbst auf den Verstoß aufmerksam machen und auffordern, damit aufzuhören – die Identität des Kunden erfahre der Verband dabei nicht. Mit dem neuen Ansatz würde eine der umstrittensten – und für die Justiz aufwändigsten – Praktiken der RIAA wegfallen: über eine Strafanzeige gegen Unbekannt versucht der Verband, an die Identität des Nutzers zu kommen, von dem wenig mehr als eine IP-Adresse bekannt ist. Der mutmaßliche Filesharer wird dann mit einem Zivilverfahren überzogen – eine auch in Deutschland
verbreitete Praxis.
Glasdemokratie: Somit gibt es für die Dorfbewohner im Wald und ihre Mitstreiter leider in 2009 nichts mehr zu verdienen. Aber irgendwie will sich bei uns, kein vorweihnachtliches Mitleid einstellen.
Bei Rotglut.org konnte man heute lesen, das Katja Günther wieder dritte, vierte, letzte und allerletzte Mahnungen verschickt. In letzter Zeit reichte es schon aus, wenn man eine Abzockerseite nur angesurft hat. Durch die hinterlassende IP-Nummer konnte man schon eine Rechnung bekommen. Nach einem Bericht der TAZ werden mindestens 72 Millionen Melde-Datensätze von Privatfirmen rechtswidrig gespeichert und verkauft. Neben der alten und der neuen Adresse sowie der Nebenwohnsitze sind das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, die Nationalität, der Familienstand und weitere Daten Bestandteil dieser Datensätze. Es ist somit möglich, denkbar und alles andere als unwahrscheinlich, dass diverse “Internet-Unternehmen”, die behaupten bei einer angeblichen Online-Anmeldung nicht nur eine IP-Adresse, sondern auch das Geburtsdatum angeblicher Kunden gespeichert zu haben, sich diese Daten vom Schwarzmarkt besorgt haben. Es besteht hier der Verdacht, dass dies im Besonderen, aber nicht ausschließlich auf Unternehmen -oder sogar direkt die Inkassodienstleister selbst- zutrifft, die durch folgende Firmen und Personen “Mahnungen”, “letzte Mahnungen”, “letzte außergerichtliche Mahnungen” versenden:
- DIS Deutsche Inkassostelle GmbH, Eschborn
- ProInkasso GmbH, Hanau
- “Strafrechtlerin” Katja Günter, Frankfurt a. Main
- “IDS-Herford” (Frank Babenhauserheide), Herford
… und bei denen, ähnlich wie bei der Net-Content Ltd. oder der Online-Content-Ltd, Genealogie Ltd., Ahnenforschungs Ltd.,Netarena.TV , sowie einer Anzahl von sehr merkwärdigen schweizerischen, slowakischen oder überseeischen “Firmen” ohnehin schon mit sehr fragwürdigen Methoden vorgegangen wird um den Abschluss sehr angeblich kostenpflichtiger Verträge zu behaupten.
Somit ist die Weitergabe fast aller Meldedaten, der digitale Super-GAU. Und wenn erst die komplette Datenbank mit den neuen deutschen Steuernummern auf dem Schwarzmarkt auftaucht, gibt es datenschutztechnisch kein Halten mehr.