Archiv für die Kategorie: ‘Abmahnanwalt’

12
Mai

Deutsche müssen ihr WLAN verschlüsseln

Erstellt von: Redaktion

FoneraAUS für Fonera…

Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: “Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.” Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz – etwa die entgangenen Lizenzgebühren – bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des Fonera sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.

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Abmahnkeule… Helm vergessen?

In Teutschland geht es vor Gericht, nur noch am Rande, darum Recht nach Gesetzeslage zu bekommen. Nein, hier soll der Gegner möglichst auch finanziell ruiniert werden. Und das immer noch nicht entschärfte deutsche Abmahnrecht gibt hier alle Mittel in die Hand. Jüngstes Beispiel: “Springer gegen Bildblog“! Bildblog hat einen Beitrag über “Welt Online” und ihre Rüge des deutschen Presserates geschrieben. Und dabei ist ihnen ein Fehler unterlaufen. Aber Bildblog wäre nicht Bildblog, die Autoren haben ihren Fehler selbst bemerkt und ihren Beitrag daraufhin sofort geändert. Das störte die Leute von Springer wenig. Gleich drei Abmahnungen flatterten der Redaktion von Bildblog ins Haus. Die dadurch angeblich entstandenen Anwaltskosten selbstverständlich saftig: 2407,36 Euro. Nach eigenen rechtlichen Absprachen wurde der Beitrag nochmals verändert. Jetzt gaben sich die Leute von Springer rechtlich zufrieden: “unsere Rechtsansprüche gegen sie, werden wir nicht weiter verfolgen”. Aber leider ist da ja immer noch die böse böse Verletzung der Unternehmenspersönlichkeitsrechte von dem Verlag Springer. Und das heißt im Juristendeutsch nichts anderes: Die 2407,36 Euro sind unverzüglich abzudrücken.
Rechtlich gibt man sich zwar zufrieden, aber eigentlich möchte man den lästigen Kritiker für immer los werden. Und das geht in Teutschland am einfachsten und am schnellsten mit dem Abmahnrecht und seinen künstlich überteuerten Anwaltsforderungen.

Sollten Sie der gleichen Meinung sein, können sie ihre Meinung kundtun, indem sie Bildblog eine kleine Spende zu kommen lassen.

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8
Apr

Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit

Erstellt von: Redaktion

Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In der gestrigen veröffentlichten Entscheidung stellen die Verfassungsrichter klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse geknüpft ist:

Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.

Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende Themen zu kommunizieren.

An dieser Entscheidung werden aber einige der deutschen Dunkelkammern zu knabbern haben.

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Wer seine Urheberrechte verletzt sieht, muss sich genau überlegen, ob er seine Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes eintreibt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die neue Gesetzesregelung bestätigt, wonach ein Urheber bei einer einfachen Abmahnung nur 100 Euro Anwaltskosten erstattet bekommt – unabhängig von den tatsächlichen Kosten.

Früher konnte der Urheber die vollen Gebühren zurückverlangen. Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Verletzer von Urheberrechten in Bagatellfällen überzogene Anwaltshonorare bezahlen müssen.

Die Karlsruher Richter sahen derzeit keine Veranlassung, die seit 1. September 2008 geltende Kostenbeschränkung anzugreifen. Dem Gesetzgeber müsse Zeit gegeben werden zur Prüfung, ob das mit der Neureglung verfolgte Konzept tauglich und angemessen sei, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. (1 BvR 2062/09 – Beschluss vom 20. Jänner 2010)

[Glasdemokratie] Somit hat es sich wohl zumindest ausgekniepert!

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5
Feb

Das deutsche Abmahnmodel schwankt?

Erstellt von: Redaktion Tags: ,

ein neues Logo?

Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten. Im vorliegenden Fall hatte der Frankfurter Rechtsanwalt Udo Kornmeier wegen eines Download-Angebots in einer Tauschbörse abgemahnt. Mandatiert wurde er vom Unternehmen DigiProtect, das nicht nur IP-Adressen von Tauschbörsennutzern erhebt, sondern auch als Inhaber von Nutzungsrechten für einzelne Musikstücke in Tauschbörsen fungiert. Als der Abgemahnte die Zahlung einer Pauschalabgeltung für Schadensersatz und Anwaltshonorar in Höhe von 450 Euro verweigerte, klagte DigiProtect auf Erstattung der Anwaltsgebühren in voller Höhe (651,80 Euro). Das Gericht würdigte bei seiner Entscheidungsfindung offensichtlich neue Erkenntnisse, über die auch c’t ausführlich berichtet hat: Einem im November im Web aufgetauchten Fax zufolge, das allem Anschein nach Anwalt Kornmeier im März 2008 an die britische Kanzlei Davenport Lyons geschickt hatte, stellte Kornmeier nicht wie üblich für jeden Einzelfall die entstandenen Kosten in Rechnung, sondern rechnete seine Einschaltung allem Anschein nach pauschal ab. Experten folgern aus dieser Aussage schon seit längerem, dass Kornmeier gegenüber den Abgemahnten nicht die hohen Gebühren nach dem RVG, sondern nur die tatsächlich vom Auftraggeber erstatteten Kosten verlangen darf. Dieser Argumentation folgte nun das AG Frankfurt. DigiProtect sei kein erstattungsfähiger Anspruch in Höhe von 651,80 Euro entstanden, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Weil weder DigiProtect noch Kornmeier aber die Vereinbarung offenlegten, sei die Klage abzuweisen gewesen. Sollte diese Argumentation des Gerichts auch bei anderen, ähnlich agierenden Protagonisten Anwendung finden, könnte dies das “Geschäftsmodell” der Massenabmahner in der bisherigen Form zunichte machen. Die abmahnenden Rechtsanwälte dürften das Interesse daran verlieren, wenn ihnen die Möglichkeit entzogen würde, hohe Summen nach Gebührenordnung zu kassieren.

Na, da wollen wir doch erstmal abwarten, deutsche Rechtsanwälte sind ja bekanntlich sehr erfinderisch.

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