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	<title>Glasdemokratie &#187; Abmahnanwalt</title>
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	<description>Freiheit ist auch immer die Freiheit des Andersdenkenden!</description>
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		<title>Vier Buskeismus-Verhandlungen am 10.06.2010 in Berlin</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 20:03:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Presseerklärung &#8211; „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil) „Das Persönlichkeitsrecht ist der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Presseerklärung &#8211; „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als  unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der  Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine  freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend,  denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den  Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG  vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)</p>
<p>„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche  Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in  „Rufmord und Medienopfer, S. 22)</p>
<p>oder</p>
<p>Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über <a href="http://www.google.de/search?hl=de&amp;q=Rechtsanwalt+Schertz&amp;btnG=Suche&amp;aq=f&amp;aqi=&amp;aql=&amp;oq=&amp;gs_rfai=">Rechtsanwalt</a> <a href="http://www.google.de/search?hl=de&amp;source=hp&amp;q=Kanzlei+Schertz&amp;aq=f&amp;aqi=&amp;aql=&amp;oq=&amp;gs_rfai=">Dr.  Christian Schertz</a> zu lesen war.<span id="more-660"></span></p>
<p>Seit ich auf Grund eigener Erfahrungen mit der Pressekammer beim  Landgericht in Hamburg diese Seite eingerichtet habe, war ich bemüht,  die folgenden Grundsätze einzuhalten, die noch heute in meinem Impressum  nachzulesen sind:</p>
<p>„Fühlt sich jemand durch die Veröffentlichung in seinen Rechten &#8211;  Copyright, falsche bzw. ungenaue Zitierung, unberechtigte Namensnennung,  Recht am eigenen Bild, Beleidigung, Verleumdung,  üble Nachrede u.a. &#8211;   beeinträchtigt, so bitten wir um umgehende Mitteilung an Rolf Schälike,  um im Interesse aller Beteiligten eine sofortige außergerichtliche  Lösung zu finden.</p>
<p>In der Regel (prinzipiell) berücksichtigen wir alle sachlichen sowie  berechtigten Forderungen und Wünsche.</p>
<p>Wir empfehlen den Betroffen nicht, Anwälte einzuschalten, denn  bekannter Weise sind die eigenen Mandanten die schlimmsten Feinde eines  Anwalts. Den Anwälten geht es in der Regel lediglich um ihre Honorare.  Aus Missverständnissen entfachen die Anwälte ein Feuer, die Kluft  zwischen den Betroffenen und dem Antragsgegner wächst. In der Wunde wird  gestochert. Mit den Argumenten der Würde des Betroffenen wird der  Gegner entwürdigt. Nicht wenige Anwälte haben daran einen tierischen  Spaß.</p>
<p>Lohnen tut sich das für keine der Parteien.</p>
<p>Unsere wissenschaftlich-publizistischen Untersuchungen und Analysen  möchten wir nach Möglichkeit ohne Einschaltung von Richtern, die in der  Regel keine Wissenschaftler und lebensfremd sind, ungestört führen  können und dürfen.“</p>
<p>In sehr vielen Fällen hat dies auch gut geklappt. Es gibt viele  Betroffene aber auch Anwälte, die mich ansprechen oder anschreiben, wenn  die Berichte Fehler enthalten oder Ihre Mandanten anonymisiert werden  sollen. Ich habe mich in fast allen Fällen mit den Anwälten und Parteien  geeinigt.</p>
<p><a href="http://www.google.de/images?hl=de&amp;q=Rechtsanwalt%20Schertz&amp;um=1&amp;ie=UTF-8&amp;source=og&amp;sa=N&amp;tab=wi">Dr.  Christian Schertz</a> hingegen hat zu keinem Zeitpunkt versucht, nach  oben genannten Vorschlägen mit mir zu kommunizieren. „Abmahnungen zur  Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen“, „Kostenrechnungen“,  „Klagen“, „Gerichtsverfahren“ waren seine Sprache mir gegenüber, die an  den Rand meiner wirtschaftlichen Existenz führt und durch die mir  Vernichtung droht.</p>
<p>Ich hatte bereits in der DDR für meine Überzeugung im Gefängnis  gesessen und ich war und bin nicht bereit, unter Druck klein beizugeben.  Ich kann mich nicht mit „presserechtlichen Informationsschreiben“,  deren Inhalt vertraulich behandelt werden soll, wehren. Ich brauche und  suche die Öffentlichkeit. Mit rund 50 einstweiligen Verfügungen wurde  ich in den letzten 3 Jahren eingedeckt, bis hin zur sogenannten  „Stalker-Verfügung“ mit der mir sogar verboten wurde, einen Gerichtsaal  zu betreten, in dem Dr. Schertz sich aufhält. Die von Dr. Schertz  betriebenen gerichtlichen Maßnahmen gegen mich hatten ein Ausmaß  erreicht, in dem nicht nur einzelne Berichte von mir verboten wurden,  sondern auch die Berichterstattung darüber, was mir verboten worden war.  Die „Stalker-Verfügung“ war aber nicht nur Höhe- sondern auch  Wendepunkt der Auseinandersetzung.</p>
<p>Seit das Amtsgericht Charlottenburg die Verfügung Ende April 2009  aufgehoben hat, hat sich das Blatt insbesondere auch durch  Entscheidungen des BVerfG gewendet. In mehreren Fällen wurde Klagen  gegen mich abgewiesen, am 01.06.2010 lies die Pressekammer beim  Landgericht Berlin erkennen, dass zumindest in der überwiegenden  Mehrzahl der Klagepunkte die früheren einstweiligen Verfügungen nicht  bestätigt würden, sondern eine Klageabweisung erfolgen werde. Dr.  Schertz lehnte daraufhin alle drei Richter(in) der 27. Zivilkammer, von  der er in den letzten 3 Jahren fast zwei Dutzend einstweilige  Verfügungen in eigener Sache gegen mich erhalten hatte, als befangen ab.</p>
<p>In mindestens einem Fall hat Dr. Schertz inzwischen die von mir  geforderte Hauptsachenklage jetzt gleich beim Landgericht Köln erhoben.</p>
<p>Ich gehe auch davon aus, dass die am 10.06.2010 zu verhandelnden  Klagen von Dr. Schertz beim Landgericht Berlin, Tegeler Weg, Zivilkammer  27, Saal 143 gegen mich abgewiesen werden, wie auch eine weitere Klage.</p>
<p>27 O 665/09 (11:00) &#8211; Dr. Schertz vs. Rolf Schälike<br />
27 O 504/09 (11:30) &#8211; Markus Frick vs. Rolf Schälike<br />
27 O 624/09 (11:45) &#8211; Dr. Schertz vs. Rolf Schälike<br />
27 O 787/09 (12:00) &#8211; Dr. Schertz vs. Rolf Schälike</p>
<p>Im Verfahren 27 O 665/09 wird es u.a. darum gehen, ob Rolf Schälike  die Stalking-Verfügung des Landgerichtes Berlin auf seiner Webseite  veröffentlichen, und auf den Termin der mündlichen Verhandlung beim  Amtsgericht Charlottenburg hinweisen durfte und anschließend darauf,  dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.</p>
<p>Festigt sich so die Rechtsprechung zu Gunsten der Berichterstattung,  so werde ich auch über Rechtsanwalt <a href="http://www.youtube.com/watch?v=-M1hwJrlkAE">Dr. Christian Schertz</a> nicht mehr und nicht weniger berichten müssen, als über andere Anwälte,  denen ich als Gerichtsberichterstatter begegne, und die Zensur  begehren.</p>
<p>Wie oft ich Dr. Schertz noch in eigenen Sachen begegne, wird aber im  wesentlichen von ihm abhängen. Sicherlich werde ich auch nach Aufhebung  von Verboten nicht alles veröffentlichen, was ich veröffentlichen darf.  Ich werde dies aber ohne Druck frei entscheiden.</p>
<p>Rolf Schälike, 05.06.2010 <a href="http://www.buskeismus.de/">www.buskeismus.de</a></p>
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		<title>Innenminister drehen schon wieder am Rad</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2010/05/29/innenminister-drehen-schon-wieder-am-rad/</link>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 20:43:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1649176/">Zugriff auf Telefonverbindungsdaten</a> zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Die Mehrheit der Ressortchefs verlangte deshalb eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden internen Vermerk heißt es: &#8220;Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung.&#8221; Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate hätten. Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere liefen.<br />
Jetzt kommen wieder alle Kinderpornomusiktauscherraubkopierer straffrei davon. Da werden wohl wieder die Abmahnlobbyisten das üppige Bankett der Innenministerkonferenz gesponsert haben!</p>
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		<title>Deutsche müssen ihr WLAN verschlüsseln</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2010/05/12/deutsche-mssen-ihr-wlan-verschlsseln/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 May 2010 19:11:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[AUS für Fonera&#8230; Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img src="http://www.glasdemokratie.to/wp-content/uploads/2010/05/fonera.jpg" alt="Fonera" title="Fonera" width="85" height="113" />AUS für Fonera&#8230;</p>
<p>Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1647588/">ausreichend gesichert</a> haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: &#8220;Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.&#8221; Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz &#8211; etwa die entgangenen Lizenzgebühren &#8211; bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.<br />
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des <a href="http://www.fon.com/">Fonera</a> sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.</p>
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		<title>Springer Verlag schwingt die Abmahnkeule gegen Bildblog</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Apr 2010 10:32:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8230; Helm vergessen? In Teutschland geht es vor Gericht, nur noch am Rande, darum Recht nach Gesetzeslage zu bekommen. Nein, hier soll der Gegner möglichst auch finanziell ruiniert werden. Und das immer noch nicht entschärfte deutsche Abmahnrecht gibt hier alle Mittel in die Hand. Jüngstes Beispiel: &#8220;Springer gegen Bildblog&#8220;! Bildblog hat einen Beitrag über &#8220;Welt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img src="/wp-content/uploads/2010/04/keule.jpg" alt="Abmahnkeule" title="Abmahnkeule" />&#8230; Helm vergessen?</p>
<p>In Teutschland <a href="http://www.buskeismus.de">geht es vor Gericht</a>, nur noch am Rande, darum Recht nach Gesetzeslage zu bekommen. Nein, hier soll der Gegner möglichst auch finanziell ruiniert werden. Und das immer noch nicht entschärfte deutsche Abmahnrecht gibt hier alle Mittel in die Hand. Jüngstes Beispiel: &#8220;<a href="http://www.bildblog.de/18047/axel-springer-mahnt-bildblog-ab/">Springer gegen Bildblog</a>&#8220;! Bildblog hat einen Beitrag über &#8220;Welt Online&#8221; und ihre Rüge des deutschen Presserates geschrieben. Und dabei ist ihnen ein Fehler unterlaufen. Aber Bildblog wäre nicht Bildblog, die Autoren haben ihren Fehler selbst bemerkt und ihren Beitrag daraufhin sofort geändert. Das störte die Leute von Springer wenig. Gleich drei Abmahnungen flatterten der Redaktion von Bildblog ins Haus. Die dadurch angeblich entstandenen Anwaltskosten selbstverständlich saftig: 2407,36 Euro. Nach eigenen rechtlichen Absprachen wurde der Beitrag nochmals verändert. Jetzt gaben sich die Leute von Springer rechtlich zufrieden: &#8220;unsere Rechtsansprüche gegen sie, werden wir nicht weiter verfolgen&#8221;. Aber leider ist da ja immer noch die böse böse Verletzung der Unternehmenspersönlichkeitsrechte von dem Verlag Springer. Und das heißt im Juristendeutsch nichts anderes: Die 2407,36 Euro sind unverzüglich abzudrücken.<br />
Rechtlich gibt man sich zwar zufrieden, aber eigentlich möchte man den lästigen Kritiker für immer los werden. Und das geht in Teutschland am einfachsten und am schnellsten mit dem Abmahnrecht und seinen <a href="http://carta.info/26015/abmahnrepublik-deutschland-i/">künstlich überteuerten Anwaltsforderungen</a>.</p>
<p>Sollten Sie der gleichen Meinung sein, können sie ihre Meinung kundtun, indem sie Bildblog eine <a href="http://www.bildblog.de/bildblog-unterstuetzen/" target="_blank"><strong>kleine Spende</strong></a> zu kommen lassen.</p>
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		<title>Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2010/04/08/verfassungsrichter-starken-meinungsfreiheit/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Apr 2010 10:55:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100218_1bvr247708.html">der gestrigen veröffentlichten Entscheidung</a> stellen die Verfassungsrichter  klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse  geknüpft ist:</p>
<blockquote><p>Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die  Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung  seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.</p></blockquote>
<p>Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob  ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil  seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende  Themen zu kommunizieren.</p>
<p>An dieser Entscheidung werden aber einige der <a href="http://www.buskeismus.de/" target="_blank">deutschen Dunkelkammern</a> zu knabbern haben.</p>
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		<title>Deutsches Bundesverfassungsgericht deckelt Abmahnerstattung</title>
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		<pubDate>Sat, 13 Feb 2010 15:49:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer seine Urheberrechte verletzt sieht, muss sich genau überlegen, ob er seine Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes eintreibt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die neue Gesetzesregelung bestätigt, wonach ein Urheber bei einer einfachen Abmahnung nur 100 Euro Anwaltskosten erstattet bekommt &#8211; unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Früher konnte der Urheber die vollen Gebühren zurückverlangen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer seine Urheberrechte verletzt sieht, muss sich genau überlegen, ob er seine Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes eintreibt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1639045/">neue Gesetzesregelung bestätigt</a>, wonach ein Urheber bei einer einfachen Abmahnung nur 100 Euro Anwaltskosten erstattet bekommt &#8211; unabhängig von den tatsächlichen Kosten.</p>
<p>Früher konnte der Urheber die vollen Gebühren zurückverlangen. Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Verletzer von Urheberrechten in Bagatellfällen überzogene Anwaltshonorare bezahlen müssen.</p>
<p>Die Karlsruher Richter sahen derzeit keine Veranlassung, die seit 1. September 2008 geltende Kostenbeschränkung anzugreifen. Dem Gesetzgeber müsse Zeit gegeben werden zur Prüfung, ob das mit der Neureglung verfolgte Konzept tauglich und angemessen sei, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. (<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100120_1bvr206209.html">1 BvR 2062/09</a> &#8211; Beschluss vom 20. Jänner 2010)</p>
<p><strong>[Glasdemokratie]</strong> Somit hat es sich wohl zumindest <a href="http://www.glasdemokratie.to/?s=knieper">ausgekniepert</a>!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Das deutsche Abmahnmodel schwankt?</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2010/02/05/das-deutsche-abmahnmodel-schwankt/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 12:50:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"<img  title="Digiprotect" src="/wp-content/uploads/2010/02/digi.gif" alt="Digiprotect" width="174" height="161" />ein neues Logo?</p>
<p>Ein Urteil (<a rel="external" href="http://www.internet-law.de/AG-Frankfurt.pdf">PDF</a> ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C  1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit  Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken  bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die  Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten. Im vorliegenden Fall hatte der Frankfurter Rechtsanwalt Udo Kornmeier  wegen eines Download-Angebots in einer Tauschbörse abgemahnt.  Mandatiert wurde er vom Unternehmen DigiProtect,  das nicht nur IP-Adressen von Tauschbörsennutzern erhebt, sondern auch  als Inhaber von Nutzungsrechten für einzelne Musikstücke in Tauschbörsen  fungiert. Als der Abgemahnte die Zahlung einer Pauschalabgeltung für  Schadensersatz und Anwaltshonorar in Höhe von 450 Euro verweigerte,  klagte DigiProtect auf Erstattung der Anwaltsgebühren in voller Höhe  (651,80 Euro). Das Gericht würdigte bei seiner Entscheidungsfindung offensichtlich  neue Erkenntnisse, über die auch c&#8217;t ausführlich <a rel="external" href="http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Abmahnen-statt-verkaufen-901244.html">berichtet</a> hat: Einem im November im Web  aufgetauchten Fax zufolge, das allem Anschein nach Anwalt Kornmeier im  März 2008 an die britische Kanzlei Davenport Lyons geschickt hatte,  stellte Kornmeier nicht wie üblich für jeden Einzelfall die entstandenen  Kosten in Rechnung, sondern rechnete seine Einschaltung allem Anschein  nach pauschal ab. Experten folgern aus dieser Aussage schon seit längerem, dass  Kornmeier gegenüber den Abgemahnten nicht die hohen Gebühren nach dem  RVG, sondern nur die tatsächlich vom Auftraggeber erstatteten Kosten  verlangen darf. Dieser Argumentation folgte nun das AG Frankfurt. DigiProtect sei  kein erstattungsfähiger Anspruch in Höhe von 651,80 Euro entstanden,  erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Weil weder DigiProtect noch Kornmeier aber die Vereinbarung  offenlegten, sei die Klage abzuweisen gewesen. Sollte diese Argumentation des Gerichts auch bei anderen, ähnlich  agierenden Protagonisten Anwendung finden, könnte dies das  &#8220;Geschäftsmodell&#8221; der Massenabmahner in der bisherigen Form zunichte  machen. Die abmahnenden Rechtsanwälte dürften das Interesse daran  verlieren, wenn ihnen die Möglichkeit entzogen würde, hohe Summen nach  Gebührenordnung zu kassieren.<br />
<strong><br />
Na, da wollen wir doch erstmal abwarten, deutsche Rechtsanwälte sind ja bekanntlich sehr erfinderisch.</strong></p>
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		<title>Dieb ruft seit Jahren haltet den Dieb</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2009/12/09/dieb-ruft-seit-jahren-haltet-den-dieb/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Dec 2009 08:57:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[die klauende Musikindustrie Seit Jahren verklagt die Musikindustrie, mit Hilfe von Raschen Leuten die im Wald wohnen, sogenannte &#8220;Downloader&#8221;, &#8220;Raubkopierer&#8221;, &#8220;Releaese-Grupis&#8221; etc. Vor allen Dingen sollen diese Leute schuld sein, an dem sinkenden Absatzmarkt für Musik. :kaputtlach: Jetzt hat sich in Kannada herausgestellt, das die Musikindustrie selbst der Dieb ist. Die kanadischen Töchter der Musikkonzerne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img src="http://www.glasdemokratie.to/wp-content/uploads/2009/12/mi.gif" alt="die klauende Musikindustrie" title="die klauende Musikindustrie" width="275" height="168" />die klauende Musikindustrie</p>
<p>Seit Jahren verklagt die Musikindustrie, mit Hilfe von Raschen Leuten die im Wald wohnen, sogenannte &#8220;Downloader&#8221;, &#8220;Raubkopierer&#8221;, &#8220;Releaese-Grupis&#8221; etc. Vor allen Dingen sollen diese Leute schuld sein, an dem sinkenden Absatzmarkt für Musik. :kaputtlach: Jetzt hat sich in Kannada herausgestellt, das die Musikindustrie selbst der Dieb ist. Die kanadischen Töchter der Musikkonzerne Warner Music, Sony, EMI und Universal müssen sich in einer Sammelklage wegen Copyright-Verletzungen vor Gericht verantworten. Bei der bereits im Oktober 2008 <a href="http://www.michaelgeist.ca/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,27/">eingebrachten Klage</a> geht es um Songs, die zwar auf CD-Kompilationen veröffentlicht wurden, für die die Labels jedoch nie die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt und keine Lizenzgebühren entrichtet hatten. Laut dem kanadischen Copyright-Experten und Rechtsprofessor Michael Geist, der in <a href="http://www.michaelgeist.ca/">seinem Blog</a> und in einer Kolumne für den &#8220;Toronto Star&#8221; auf den Fall aufmerksam machte, soll es sich dabei um mehr als 300.000 Songs handeln. Die Titel seien von den Labels seit einer Änderung des kanadischen Copyright-Gesetzes in den 1980er Jahren zwar auf Listen vermerkt worden, davon abgesehen hätten die Labels aber keine Aktivitäten gesetzt. Laut Gerichtsunterlagen haben die Labels bereits ausstehende Zahlungen in der Höhe von 50 Millionen kanadischen Dollar (31,8 Mio. Euro) eingeräumt. Die Schadenersatzansprüche der Rechteinhaber, zu denen unter anderen die Erben des Jazzmusikers Chet Baker gehören, könnten sich jedoch auf mehr als <a href="http://www.michaelgeist.ca/content/view/4596/135/">sechs Milliarden kanadische Dollar</a> (3,8 Mrd. Euro) belaufen. Denn in der Sammelklage fordern die Kläger Schadenersatzzahlungen von bis zu 20.000 Dollar pro Song. Die Höhe der Schadenersatzzahlungen bemesse sich nach denselben Regeln, nach denen die Musikkonzerne Millionenschäden durch den nicht lizenzierten Tausch ihrer Titel in Filesharing-Netzwerken behaupten würden, äußerte sich Geist in seinem Blog.</p>
<p><b>[Glasdemokratie]</b> Richtig so, gleiches Recht für ALLE!</p>
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		<title>So tickt die Abmahnbranche</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 06:23:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[so ne Kacke! Auf Wikileaks findet sich ein bemerkenswertes Dokument über die “Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren”. Es handelt sich um die Selbstdarstellung eines in der Branche bekannten Unternehmens, das mit der Präsentation bei der Film-und Musikindustrie sowie Verlagen nach Aufträgen zur Ermittlung von “Raubkopierern” wirbt. Die Praesentation, die bis vor kurzem auf der Website der DigiGroup [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><a href="http://www.mitmachwoerterbuch.lvr.de/detailansicht.php?Artikel=Driss&#038;Eintrag1=290"><img src="/wp-content/uploads/2009/10/driss.jpg" alt="" title="Kacke" width="136" height="75"  />so ne Kacke!</p>
<p></a>Auf <a href="http://wikileaks.org/wiki/DigiRights_Solutions_Praesentation_zur_Gewinnverbesserung_durch_Abmahnungverfahren%2C_02_February_2009">Wikileaks</a> findet sich ein bemerkenswertes Dokument über die “Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren”. Es handelt sich um die Selbstdarstellung eines in der Branche bekannten Unternehmens, das mit der Präsentation bei der Film-und Musikindustrie sowie Verlagen nach Aufträgen zur Ermittlung von “Raubkopierern” wirbt. Die Praesentation, die bis vor kurzem auf der Website der DigiGroup zu finden war, wurde nach einem Artikel auf Gulli entfernt. Die Datei gibt einen Einblick in die zweifelhaften Geschaeftspraktiken der DigiGroup und weiterer involvierter Parteien. So wird das Abmahnen von Filesharern auf den Seiten 26 und 27 in einer Beispielrechnung als wesentlich lukrativer angepriesen, als der eigentliche Verkauf der Werke. <strong>150%tiger Mehrwert!</strong> Die Abmahnkosten sollen eigentlich nur der Deckung der Kosten des Abmahners dienen, nicht aber der Schaffung von Gewinnen. Im <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/14/die-quote-der-sofortzahler-liegt-bei-25/">Lawblog</a> dazu:<br />
<blockquote>Ein sehr schöner Beleg dafür, wie die Branche mittlerweile tickt. Überdies ein wunderbares Dokument, welches Gerichte sicher gerne lesen werden, wenn sie sich mit der Frage nach dem <em>Rechtsmissbrauch</em> durch Massenabmahnungen beschäftigen müssen. </p>
<p>Außerdem eine ziemliche Gefahr für die beteiligten Anwälte. Die behaupten nämlich immer gern, sie würden ihren Mandanten die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen, so dass diese von den Abgemahnten auch tatsächlich Gebühren in dieser Höhe erstattet verlangen können.</p></blockquote>
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		<title>JAKO hat NICHTS gelernt</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Sep 2009 07:44:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[stimmt leider Die Leute von der JA K.O. AG sind leider nicht lernfähig. Die haben jetzt ein Pressemitteilung zu ihrem Image-SUPER-GAU herausgegeben. Und beweisen damit, leider nichts dazu gelernt, aber kräftig die Werbetrommel gerührt. Was für Leute arbeiten dort eigentlich in der Firmenzentrale? Welcher Intelligenzbestie ist denn dieser hämische Satz eingefallen? &#8230; Ohne die endgültige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img src="http://www.glasdemokratie.to/wp-content/uploads/2009/09/kacko.gif" alt="" title="KACKO" width="180" height="64"  />stimmt leider</p>
<p>Die Leute von der JA K.O. AG sind leider <a href="/2009/09/02/jako-und-das-geshredderte-image/">nicht lernfähig</a>. Die haben jetzt ein Pressemitteilung zu ihrem Image-SUPER-GAU herausgegeben. Und beweisen damit, leider nichts dazu gelernt, aber kräftig die Werbetrommel gerührt. Was für Leute arbeiten dort eigentlich in der Firmenzentrale? Welcher Intelligenzbestie ist denn dieser hämische Satz eingefallen?</p>
<blockquote><p>&#8230; Ohne die endgültige Klärung des Sachverhalts unter den Rechtsanwälten abzuwarten, alarmierte Baade daraufhin die Bloggerszene. &#8230;</p></blockquote>
<p>Nein, verlinken werden wir die Pressemitteilung nicht, das wird schon die bundesdeutsche Presse übernehmen. Aber Alarmpotenzial hat sie, das kann man schon sagen! Und wir kennen einen Blog der hat die PM <strong>hervorragend</strong> kommentiert. Und hier ist <a href="http://wwwut.wordpress.com/2009/09/03/jako-erklart-sich/"><strong>der LINK</strong></a> dazu.</p>
<p><strong>[Glasdemokratie]</strong> Liebe Jungs und Mädels von JA K.O. und HORN(wie heißen kastrierte Bullen?) , das habt ihr mal wieder (Vorsicht Fäkalsprache) sauber verkackt! <a href="http://yuccatree.de/2009/09/jako-lenkt-gewissermasen-ein-aber-reue-und-einsicht-klingen-anders/">Reue und Einsicht</a> klingt anders!</p>
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