[Update 08.12.2011] Wie die TAZ heute berichtet, droht die Euro Cities AG droht jetzt dem Blog “netzpolitik.org ” mit einer Klage wegen dem Begriff “Massenabmahnungen”.
Der neue Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun (CDU), hat momentan ein paar Imageprobleme mit Vorwürfen wegen seiner vorherigen Tätigkeit als Notar. Die Sueddeutsche Zeitung berichtete, dass er “als Notar dubiose Verträge beglaubigt und so das Leben vieler Bürger ruiniert haben” soll: Im Schattenreich der Notare.
Netzpolitik.org wurden jetzt weitere Unterlagen zugespielt. Aus denen geht hervor die seine Anwaltskanzlei (die er u.a. zusammen mit seinem Sozius Dr. Uwe Lehmann-Brauns betreibt, der ebenfalls CDU-Abgeordneter im Abgeordnetenhaus ist) im Auftrag der Euro-Cities AG wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt hat. Die Euro Cities AG ist Betreiber von stadtplandienst.de und seit Jahren als Massenabmahner bekannt. Ein Teil des Geschäftsmodells besteht wohl daraus, dass das Unternehmen Webseiten abmahnen lässt, die Ausschnitte des Kartenmaterials benutzen. Das ist zwar eine Urheberrechtsverletzung, allerdings steht das Unternehmen in der Kritik, bei seinen Massenabmahnungen zuviel Gebühren zu verlangen und Gerichtsurteile sehen das ähnlich. Sowohl das Landgericht Berlin als auch aktuell das Amtsgericht München haben beide festgestellt, dass Abmahnungen in Höhe von rund 1600 Euro zuviel waren.
Es gibt sicher viele, die sagen werden, dass eine solche Tätigkeit legitim ist, weil es sich um Urheberrechtsverletzungen gehandelt habe. Die Frage bleibt, ob eine solche frühere Tätigkeit verbunden mit dem Geschäftsmodell überhöhter Massenabmahnungen mit der Aufgabe eines Senators für Verbraucherschutz vereinbar ist?
[Glasdemokratie] Wir sagen eindeutig NEIN!
Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) erzielte 2010 einen Umsatz von 1,3 Milliarden Euro, zumeist mit teuren Marktanalysen im Auftrag der Industrie, ihrer Verbände oder großer Medienanstalten. Oft geht es darin um Medien und deren Nutzung. Eine kürzlich bekannt gewordene GfK-Studie untersuchte das Konsumverhalten der User von illegalen Video-on-demand-Seiten (wie z.B.die vor kurzem vom Netz genommene kino.to). Das Ergebnis: solche User gehen häufiger ins Kino, kaufen teurere Karten sowie mehr DVDs und lassen insgesamt viel mehr Geld bei der Filmbranche als der Durchschnitt, berichtet Rüdiger Suchsland in der Berliner Zeitung. Zudem werde deutlich, dass die Leute derartige Seiten keineswegs nur als Kinoersatz nutzen, sondern umgekehrt als zusätzlichen Anreger. Junge Leute würden sich die ersten Minuten mehrerer Filme im Netz anschauen, um dann zu entscheiden, was sie im Kino sehen. Auch jüngere Filmfans würden „das Kinoerlebnis zu schätzen wissen und den Computer nicht für einen Ersatz für die große Leinwand halten.“
Dies seien doch gute Nachrichten, so Suchsland. „Doch offenkundig wird die Studie dadurch brisant, dass sie dem gerade in der deutschen Urheberrechtsdebatte beliebten Klischee widerspricht, wonach gierige Web-User mit Umsonst-Mentalität den Verleihern, Kinobetreibern und DVD-Händlern Millionenschäden bescheren.“ Und so würde die Studie seit Fertigstellung unter Verschluss gehalten wird, denn die „GfK ist ein treuer Diener ihrer Auftraggeber.“ Die Studie macht noch einmal deutlich, „dass sich die Filmindustrie konzeptionell immer noch nicht auf der Höhe der Zeit bewegt. Täte sie das, würde sie erkennen, dass es heute viel weniger um Eigentumsrechte geht – die man aus Eigeninteresse längst preisgegeben hat – , als um Zugangsrechte, die man schneller bereitstellen muss. Dafür gibt es längst Mittel und Wege.“ Und bei Telepolis schlussfolgert Rüdiger Suchsland: „Jeder, der das Konsumverhalten von Menschen kennt, die die attackierten Download-Seiten nutzen, weiß, dass diese keineswegs wenige Kinofilme sehen oder gar “nie ins Kino” gingen. Das Vorgehen gegen “kino.to” hat daher auch nicht zuletzt mit dem Ausschalten der Konkurrenz zu tun, bastelt man doch bereits in der Branche selbst längst an File-Share- und Video-on-Demand-Modellen.“

Der Musikverwerter Gema hat 36 000 Kitas und Kindergärten angeschrieben und aufgefordert, Lizenzverträge für das Kopieren und Verteilen von Liederzetteln abzuschließen. In dem Schreiben wurden die Kitas aufgefordert, genau aufzuschreiben, welches Lied von welchem Komponisten und von welchem Musikverlag sie kopiert und verteilt haben. Das bestätigte ein Gema-Sprecher dem Tagesspiegel. Entsprechend solle ein Lizenzvertrag geschlossen werden, bei dem die Kita Gebühren zahlen muss. Der Musikverwerter Gema tritt dabei nicht in eigener Sache auf, sondern übernimmt als Dienstleister im Auftrag der VG Musikedition das Inkasso bei den Kitas. Die VG Musikedition ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Musikverlagen vertritt, die Lieder- und Notenbücher herausgeben. Die VG selber ist nicht in der Lage, das Geld bei den Kitas einzutreiben. Sie hat deshalb die Gema beauftragt, die über eine große Organisation verfügt und große Erfahrung im Eintreiben von Geld hat. Hintergrund ist die Tatsache, dass laut Urheberrecht beim Kopieren eines Verlagsprodukts Lizenzgebühren bezahlt werden müssen.
Hier hat der deutsche Staat wieder einmal gesetzlich eine Möglichkeit geschaffen, selbst schon die Kleinsten abzumahnen.
Allen deutschen Kindergärten sei deshalb das Musikpiraten-Liederbuch “Singen im Advent” an Herz gelegt. Hier kann kostenfrei gesungen und kopiert werden.
Presseerklärung – „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)
„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in „Rufmord und Medienopfer, S. 22)
oder
Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zu lesen war. Read the rest of this entry »
Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Die Mehrheit der Ressortchefs verlangte deshalb eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden internen Vermerk heißt es: “Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung.” Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate hätten. Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere liefen.
Jetzt kommen wieder alle Kinderpornomusiktauscherraubkopierer straffrei davon. Da werden wohl wieder die Abmahnlobbyisten das üppige Bankett der Innenministerkonferenz gesponsert haben!