Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten. Im vorliegenden Fall hatte der Frankfurter Rechtsanwalt Udo Kornmeier wegen eines Download-Angebots in einer Tauschbörse abgemahnt. Mandatiert wurde er vom Unternehmen DigiProtect, das nicht nur IP-Adressen von Tauschbörsennutzern erhebt, sondern auch als Inhaber von Nutzungsrechten für einzelne Musikstücke in Tauschbörsen fungiert. Als der Abgemahnte die Zahlung einer Pauschalabgeltung für Schadensersatz und Anwaltshonorar in Höhe von 450 Euro verweigerte, klagte DigiProtect auf Erstattung der Anwaltsgebühren in voller Höhe (651,80 Euro). Das Gericht würdigte bei seiner Entscheidungsfindung offensichtlich neue Erkenntnisse, über die auch c’t ausführlich berichtet hat: Einem im November im Web aufgetauchten Fax zufolge, das allem Anschein nach Anwalt Kornmeier im März 2008 an die britische Kanzlei Davenport Lyons geschickt hatte, stellte Kornmeier nicht wie üblich für jeden Einzelfall die entstandenen Kosten in Rechnung, sondern rechnete seine Einschaltung allem Anschein nach pauschal ab. Experten folgern aus dieser Aussage schon seit längerem, dass Kornmeier gegenüber den Abgemahnten nicht die hohen Gebühren nach dem RVG, sondern nur die tatsächlich vom Auftraggeber erstatteten Kosten verlangen darf. Dieser Argumentation folgte nun das AG Frankfurt. DigiProtect sei kein erstattungsfähiger Anspruch in Höhe von 651,80 Euro entstanden, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Weil weder DigiProtect noch Kornmeier aber die Vereinbarung offenlegten, sei die Klage abzuweisen gewesen. Sollte diese Argumentation des Gerichts auch bei anderen, ähnlich agierenden Protagonisten Anwendung finden, könnte dies das “Geschäftsmodell” der Massenabmahner in der bisherigen Form zunichte machen. Die abmahnenden Rechtsanwälte dürften das Interesse daran verlieren, wenn ihnen die Möglichkeit entzogen würde, hohe Summen nach Gebührenordnung zu kassieren.
Na, da wollen wir doch erstmal abwarten, deutsche Rechtsanwälte sind ja bekanntlich sehr erfinderisch.
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Wer seine Urheberrechte verletzt sieht, muss sich genau überlegen, ob er seine Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes eintreibt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die neue Gesetzesregelung bestätigt, wonach ein Urheber bei einer einfachen Abmahnung nur 100 Euro Anwaltskosten erstattet bekommt – unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Früher konnte der Urheber die vollen Gebühren zurückverlangen. Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Verletzer von Urheberrechten in Bagatellfällen überzogene Anwaltshonorare bezahlen müssen.
Die Karlsruher Richter sahen derzeit keine Veranlassung, die seit 1. September 2008 geltende Kostenbeschränkung anzugreifen. Dem Gesetzgeber müsse Zeit gegeben werden zur Prüfung, ob das mit der Neureglung verfolgte Konzept tauglich und angemessen sei, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. (1 BvR 2062/09 – Beschluss vom 20. Jänner 2010)
[Glasdemokratie] Somit hat es sich wohl zumindest ausgekniepert!
die klauende Musikindustrie
Seit Jahren verklagt die Musikindustrie, mit Hilfe von Raschen Leuten die im Wald wohnen, sogenannte “Downloader”, “Raubkopierer”, “Releaese-Grupis” etc. Vor allen Dingen sollen diese Leute schuld sein, an dem sinkenden Absatzmarkt für Musik.
Jetzt hat sich in Kannada herausgestellt, das die Musikindustrie selbst der Dieb ist. Die kanadischen Töchter der Musikkonzerne Warner Music, Sony, EMI und Universal müssen sich in einer Sammelklage wegen Copyright-Verletzungen vor Gericht verantworten. Bei der bereits im Oktober 2008 eingebrachten Klage geht es um Songs, die zwar auf CD-Kompilationen veröffentlicht wurden, für die die Labels jedoch nie die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt und keine Lizenzgebühren entrichtet hatten. Laut dem kanadischen Copyright-Experten und Rechtsprofessor Michael Geist, der in seinem Blog und in einer Kolumne für den “Toronto Star” auf den Fall aufmerksam machte, soll es sich dabei um mehr als 300.000 Songs handeln. Die Titel seien von den Labels seit einer Änderung des kanadischen Copyright-Gesetzes in den 1980er Jahren zwar auf Listen vermerkt worden, davon abgesehen hätten die Labels aber keine Aktivitäten gesetzt. Laut Gerichtsunterlagen haben die Labels bereits ausstehende Zahlungen in der Höhe von 50 Millionen kanadischen Dollar (31,8 Mio. Euro) eingeräumt. Die Schadenersatzansprüche der Rechteinhaber, zu denen unter anderen die Erben des Jazzmusikers Chet Baker gehören, könnten sich jedoch auf mehr als sechs Milliarden kanadische Dollar (3,8 Mrd. Euro) belaufen. Denn in der Sammelklage fordern die Kläger Schadenersatzzahlungen von bis zu 20.000 Dollar pro Song. Die Höhe der Schadenersatzzahlungen bemesse sich nach denselben Regeln, nach denen die Musikkonzerne Millionenschäden durch den nicht lizenzierten Tausch ihrer Titel in Filesharing-Netzwerken behaupten würden, äußerte sich Geist in seinem Blog.
[Glasdemokratie] Richtig so, gleiches Recht für ALLE!
Auf Wikileaks findet sich ein bemerkenswertes Dokument über die “Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren”. Es handelt sich um die Selbstdarstellung eines in der Branche bekannten Unternehmens, das mit der Präsentation bei der Film-und Musikindustrie sowie Verlagen nach Aufträgen zur Ermittlung von “Raubkopierern” wirbt. Die Praesentation, die bis vor kurzem auf der Website der DigiGroup zu finden war, wurde nach einem Artikel auf Gulli entfernt. Die Datei gibt einen Einblick in die zweifelhaften Geschaeftspraktiken der DigiGroup und weiterer involvierter Parteien. So wird das Abmahnen von Filesharern auf den Seiten 26 und 27 in einer Beispielrechnung als wesentlich lukrativer angepriesen, als der eigentliche Verkauf der Werke. 150%tiger Mehrwert! Die Abmahnkosten sollen eigentlich nur der Deckung der Kosten des Abmahners dienen, nicht aber der Schaffung von Gewinnen. Im Lawblog dazu:
Ein sehr schöner Beleg dafür, wie die Branche mittlerweile tickt. Überdies ein wunderbares Dokument, welches Gerichte sicher gerne lesen werden, wenn sie sich mit der Frage nach dem Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen beschäftigen müssen.Außerdem eine ziemliche Gefahr für die beteiligten Anwälte. Die behaupten nämlich immer gern, sie würden ihren Mandanten die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen, so dass diese von den Abgemahnten auch tatsächlich Gebühren in dieser Höhe erstattet verlangen können.
stimmt leider
Die Leute von der JA K.O. AG sind leider nicht lernfähig. Die haben jetzt ein Pressemitteilung zu ihrem Image-SUPER-GAU herausgegeben. Und beweisen damit, leider nichts dazu gelernt, aber kräftig die Werbetrommel gerührt. Was für Leute arbeiten dort eigentlich in der Firmenzentrale? Welcher Intelligenzbestie ist denn dieser hämische Satz eingefallen?
… Ohne die endgültige Klärung des Sachverhalts unter den Rechtsanwälten abzuwarten, alarmierte Baade daraufhin die Bloggerszene. …
Nein, verlinken werden wir die Pressemitteilung nicht, das wird schon die bundesdeutsche Presse übernehmen. Aber Alarmpotenzial hat sie, das kann man schon sagen! Und wir kennen einen Blog der hat die PM hervorragend kommentiert. Und hier ist der LINK dazu.
[Glasdemokratie] Liebe Jungs und Mädels von JA K.O. und HORN(wie heißen kastrierte Bullen?) , das habt ihr mal wieder (Vorsicht Fäkalsprache) sauber verkackt! Reue und Einsicht klingt anders!

so ne Kacke!









