Archiv für die Kategorie: ‘Abmahnung’

Internetausdrucker Sauerland

Wir können deutsche Politiker nicht verstehen. Warum sind die bloß so beratungsresistent? Eigentlich wollte sich der Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) ja zum Chefaufklärer um die tödlichen Ereignisse der diesjährigen Loveparade machen. Dabei macht er sich gerade nur noch lächerlicher und wird zum Abmahner! Ein Blog hat Anhänge aus einem Gutachten über die Loveparade-Katastrophe veröffentlicht. Die Stadt Duisburg verbot dies. Weil sie in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Urheberrecht sieht, mahnte die Stadt die Blogger unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro ab. Die Stadt begründete das Verbot damit, dass die Anlagen ungeschwärzte, personenbezogene Daten enthielten. Xtranews nahm die Dokumente daraufhin offline. „Leider ist uns heute per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffentlichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland“, schreiben die Blogger. Aber erreicht hat die Stadt Duisburg jetzt genau das Gegenteil. Unzählige Medien haben das Thema jetzt aufgegriffen, beispielsweise sei hier auf die Augsbuger Allgemeine, die WAZ-Gruppe oder Netzpolitik.org verwiesen. Das linke Onlineportal Indymedia hat die gesamten Dokumente hochgeladen. Auch die Speicherung bei Wikileaks wird bereits diskutiert. Aus dem Netz verschwinden werden die Dokumente demnach NIE mehr. Und die solidarische Bloggergemeinde wird jetzt zusammenstehen.
Dem möglichen Gerichtsverfahren blicken die Macher von Xtranews gelassen entgegen, fürchten aber die Kosten. Ihr Blog sei „klein und regional tätig“, der Streitwert hoch angesetzt. „Für die erste Runde kalkulieren wir bereits mit 7500 Euro Kosten – sollten wir verlieren“, schreiben die Blogger. Daher auch ihr Spendenaufruf.

Lieber Herr Sauerland – ihren gesamten Beraterstab können sie getrost mehrere Wochen in Urlaub  schicken. Denn für Medienwirksamkeit ihrer Person ist in den nächsten Wochen ausreichend gesorgt! Aber seinen sie nicht allzu traurig, sie befinden sich ja glücklicherweise in einer Partei, die es nicht so mit dem Internet hat!

Presseerklärung – „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)

„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in „Rufmord und Medienopfer, S. 22)

oder

Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zu lesen war. Read the rest of this entry »

29
Mai

Innenminister drehen schon wieder am Rad

Erstellt von: Redaktion

Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Die Mehrheit der Ressortchefs verlangte deshalb eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden internen Vermerk heißt es: “Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung.” Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate hätten. Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere liefen.
Jetzt kommen wieder alle Kinderpornomusiktauscherraubkopierer straffrei davon. Da werden wohl wieder die Abmahnlobbyisten das üppige Bankett der Innenministerkonferenz gesponsert haben!

12
Mai

Deutsche müssen ihr WLAN verschlüsseln

Erstellt von: Redaktion

FoneraAUS für Fonera…

Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: “Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.” Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz – etwa die entgangenen Lizenzgebühren – bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des Fonera sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.

Abmahnkeule… Helm vergessen?

In Teutschland geht es vor Gericht, nur noch am Rande, darum Recht nach Gesetzeslage zu bekommen. Nein, hier soll der Gegner möglichst auch finanziell ruiniert werden. Und das immer noch nicht entschärfte deutsche Abmahnrecht gibt hier alle Mittel in die Hand. Jüngstes Beispiel: “Springer gegen Bildblog“! Bildblog hat einen Beitrag über “Welt Online” und ihre Rüge des deutschen Presserates geschrieben. Und dabei ist ihnen ein Fehler unterlaufen. Aber Bildblog wäre nicht Bildblog, die Autoren haben ihren Fehler selbst bemerkt und ihren Beitrag daraufhin sofort geändert. Das störte die Leute von Springer wenig. Gleich drei Abmahnungen flatterten der Redaktion von Bildblog ins Haus. Die dadurch angeblich entstandenen Anwaltskosten selbstverständlich saftig: 2407,36 Euro. Nach eigenen rechtlichen Absprachen wurde der Beitrag nochmals verändert. Jetzt gaben sich die Leute von Springer rechtlich zufrieden: “unsere Rechtsansprüche gegen sie, werden wir nicht weiter verfolgen”. Aber leider ist da ja immer noch die böse böse Verletzung der Unternehmenspersönlichkeitsrechte von dem Verlag Springer. Und das heißt im Juristendeutsch nichts anderes: Die 2407,36 Euro sind unverzüglich abzudrücken.
Rechtlich gibt man sich zwar zufrieden, aber eigentlich möchte man den lästigen Kritiker für immer los werden. Und das geht in Teutschland am einfachsten und am schnellsten mit dem Abmahnrecht und seinen künstlich überteuerten Anwaltsforderungen.

Sollten Sie der gleichen Meinung sein, können sie ihre Meinung kundtun, indem sie Bildblog eine kleine Spende zu kommen lassen.

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