Archiv für die Kategorie: ‘Abmahnung’

[Update 08.12.2011] Wie die TAZ heute berichtet, droht die Euro Cities AG droht jetzt dem Blog “netzpolitik.org ” mit einer Klage wegen dem Begriff “Massenabmahnungen”.
 
Der neue Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun (CDU), hat momentan ein paar Imageprobleme mit Vorwürfen wegen seiner vorherigen Tätigkeit als Notar. Die Sueddeutsche Zeitung berichtete, dass er “als Notar dubiose Verträge beglaubigt und so das Leben vieler Bürger ruiniert haben” soll: Im Schattenreich der Notare.
Netzpolitik.org wurden jetzt weitere Unterlagen zugespielt. Aus denen geht hervor die seine Anwaltskanzlei (die er u.a. zusammen mit seinem Sozius Dr. Uwe Lehmann-Brauns betreibt, der ebenfalls CDU-Abgeordneter im Abgeordnetenhaus ist) im Auftrag der Euro-Cities AG wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt hat. Die Euro Cities AG ist Betreiber von stadtplandienst.de und seit Jahren als Massenabmahner bekannt. Ein Teil des Geschäftsmodells besteht wohl daraus, dass das Unternehmen Webseiten abmahnen lässt, die Ausschnitte des Kartenmaterials benutzen. Das ist zwar eine Urheberrechtsverletzung, allerdings steht das Unternehmen in der Kritik, bei seinen Massenabmahnungen zuviel Gebühren zu verlangen und Gerichtsurteile sehen das ähnlich. Sowohl das Landgericht Berlin als auch aktuell das Amtsgericht München haben beide festgestellt, dass Abmahnungen in Höhe von rund 1600 Euro zuviel waren.
Es gibt sicher viele, die sagen werden, dass eine solche Tätigkeit legitim ist, weil es sich um Urheberrechtsverletzungen gehandelt habe. Die Frage bleibt, ob eine solche frühere Tätigkeit verbunden mit dem Geschäftsmodell überhöhter Massenabmahnungen mit der Aufgabe eines Senators für Verbraucherschutz vereinbar ist?

[Glasdemokratie] Wir sagen eindeutig NEIN!

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1
Dez

CDU Wiesbaden und die Demokratie

Erstellt von: Redaktion

OH OH, Grusel Grusel, das böse böse Internet! Da hat doch der CDU-Kreisverband Wiesbaden gleich mal für seine Politikerkollegen den Riegel vorgeschoben. Und droht auch gleich mit Klage! Nein, nicht den eigenen Mitgliedern sondern die Internetseite abgeordnetenwatch! Die könnten doch wirklich auf die vermessende Idee kommen und die Kollegen der Wiesbadener CDU in ihr Politikerportal aufnehmen. Und dann könnte doch wirklich dieser impertinenter deutsche Michel über das Internet Fragen an ihre Abgeordneten stellen. Dagegen haben die CDU-Kollegen jetzt gleich über ihren Justiziar vorsorglich schon einmal einen Brief an abgeordnetenwatch geschrieben. So heißt es darin:

“die Position der CDU Wiesbaden respektieren und die Aufnahme der Fraktionsmitglieder der CDU Wiesbaden weder veranlassen noch vornehmen“. Andernfalls müsse man den Vorgang einer “erfolgssicheren formalen Klärung zuführen” …

Was im Juristendeutsch nichts anderes bedeutet: “Wir zerren Euch vor Gericht!” Dass CDU-Politiker sich Bürgerfragen schon einmal prophylaktisch verbitten, ist angesichts des Demokratieverlustes in Deutschland eigentlich nichts Neues mehr. Das die CDU Wiesbaden aber findet, dass die Weiterleitung von Bürgerfragen (an eine öffentliche Mailadresse!) eine “rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung” darstellt, dass ist NEU! im Abmahnland Nr.:1.
Die Macher von abgeordnetenwatch lassen sich aber augenscheinlich von so etwas nicht beeindrucken! Haben sie doch dem Justiziar der CDU Wiesbaden folgendes geantwortet:

Da wir unverändert der Ansicht sind, dass eine Weiterleitung von Bürgeranfragen – zumal über eine öffentliche und im Zusammenhang mit der Ratstätigkeit stehende eMailadresse – nicht rechtswidrig ist, sehen wir einer „formalen Klärung“ gelassen entgegen. Wir würden diese sogar ausdrücklich begrüßen.

Angesichts dieser Wiesbadener Posse gilt wahrscheinlich für die dortige CDU der Wahlspruch: “Regieren könnte so schön sein, wenn bloß der renitente Bürger nicht wäre“!

Wer sich sein eigenes kritische Bild über die CDU-Wiesbaden machen möchte, dem empfehlen wir doch hier mal, diesen Bog: niedernhausenforum.blog.de

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29
Sep

Economykonzept – Malochen und Fresse halten

Erstellt von: Redaktion

Maloche!

Eine Hotelkette mit einem Econonmykonzept wirbt mit niedrigen Zimmerpreisen aber hohem Komfort und kostenlosen Serviceangeboten wie WLAN oder Pay-TV. Und damit sich das alles auch rechnet und trotzdem noch ordentlich Gewinn abwirft, spart man wo – RICHTIG – bei den Personalkosten. Und so werden in der Jobbörse des deutschen Arbeitsmarktes immer wieder mal Stellenangebote veröffentlicht. Wenn man sich solche Angebote mit diesen Anforderungen anschaut und dann auch noch liest, dafür soll man bloß magere 1.250€ BRUTTO bekommen, da kann einem schon der Kamm anschwellen.

So geschehen bei einer Bloggerin aus Deutschland. Sie hat in ihrem Blog dieses Angebot veröffentlicht und sich ordentlich darüber aufgeregt. UND DAS ZU RECHT!

Immerhin macht diese Wahnsinnssumme einen Nettolohn von 932,32 Euro aus. Das ist noch unter dem allgemein gültigen Pfändungsfreibetrag. Und man bedenke, ein Hartz-IV-Empfänger bekommt in Deutschland durchschnittlich 855,82 Euro.

Das Hotelmanagement war jetzt überhaupt nicht erfreut, das man im Internet sehen konnte zu welchen Konditionen ihre Mitarbeiter dort malochen müssen. Und da die Meinungsfreiheit sich in Deutschland nach dem Geldbeutel richtet, erstattete das Hotelmanagement eine Anzeige und dem deutschen Bloghoster schickte sie eine Abmahnung. Der Bloghoster knickte auch sofort ein und nahm den entsprechenden Beitrag vom Netz. Und die Bloggerin wurde von der Polizei vernommen, was ihr den einfällt, sich über branchenübliche Ausbeutermethoden öffentlich so aufzuregen. Obwohl es sich doch mittlerweile auch bis zur deutschen Polizei herumgesprochen haben muss, dass das Sozialgericht Berlin (Az. S 55 AS 24251/11 ER) entschieden hat, das ein 900 Euro-Job als sittenwidrig gilt.

Armes Deutschland, Staatsanwälte ermitteln nicht, gegen Firmen die sittenwidrige Stellenangebote machen, aber Bloggern die ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen, denen schicken sie die Polizei als starke Ordnungsmacht ins Haus.

Deutsche Blogs (hier und hier) haben jetzt angefangen diese Schweinerei öffentlich zu machen und aufgerufen diese weiter zu verbreiten. Was wir hiermit getan haben.

Bürgerrechte sind in Deutschland mittlerweile nicht mehr das Schwarze unter dem Fingernagel wert.

P.S. Übrigens, bei dem besagten Hotelmanagement (dem Google Cache sei Dank) handelt es sich um die B&B Zeyen Hotel Management GmbH und bei dem Stellenangebot um eine Stelle als Empfangsmitarbeiter/in im B&B Hotel Würselen.

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27
Sep

Netzsperren – der Beißreflex der CDU

Erstellt von: Redaktion

… eine Modeerscheinung?

[Update 29.09.2011] CDU-Politiker und Chef des Justizausschusses im Bundestag Siegfried Kauder ist selbst der Urheberrechtsverletzung überführt worden. Wir sind jetzt dafür, dass dem Herrn jetzt mindestens für 3 Wochen der Internetanschluß gesperrt werden sollte. :mrgreen:


Da ist er wieder der Beißreflex der CDU. Die bösen bösen Urheberrechtsverletzter! Sperren, den Internetzugang sperren, einfach sperren muss man den. Manchmal fragen wir uns, kriegen die sowas halbjährlich geimpft bei der CDU. Oder warum kommen alle Nase lang, irgendwelche CDU-Politiker immer wieder mit solch einem Nonsens. Rechtsexperte Siegfried Kauder will Urheberrechtsverletzungen mit einem sogenannten Three-Strikes-Gesetz nach französischen Vorbild bekämpfen. Er wolle in spätestens acht Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, um Urheberrechtsverstöße ahnden zu können. Was Freiheits- und Demokratierechte der Bürger angeht, so etwas wird innerhalb der CDU eh nur als Modeerscheinung betrachtet. Was jetzt aber die Netz-Kompetenz eines Siegfried Kauders angeht, glänzt diese eher mal mit politischer Inkontinenz.
Also in Old Germany wieder mal nichts Neues. Wieder einmal wird der böse Raubkopierer bemüht. Und das obwohl eine GfK-Studie beweisst, dass es den gar nicht gibt! Aber darum geht es auch nicht wirklich. Dieser etwas provozierender Vorstoß der CDU ist ein taktisches Manöver gegen die FDP. Die FDP betätigt sich nämlich als aktiver Bremser bei der Umsetzung des sogenannten dritten Korb´s der Urheberrechtsnovelle, also die dritte von drei geplanten Überarbeitungen des Urheberrechts. Die FDP soll nämlich seit längerer Zeit einen entsprechenden Referentenentwurf erarbeiteten, beziehungsweise sollte er längst fertig sein. Die CDU hat sich also das Thema der Netzsperren “ganz bewusst” ausgesucht. Möglicherweise, um der FDP mit einem vermeintlichen späteren Entgegenkommen einen anderen Punkt abzuhandeln. Zum Beispiel das Leistungsschutzrecht.

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Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) erzielte 2010 einen Umsatz von 1,3 Milliarden Euro, zumeist mit teuren Marktanalysen im Auftrag der Industrie, ihrer Verbände oder großer Medienanstalten. Oft geht es darin um Medien und deren Nutzung. Eine kürzlich bekannt gewordene GfK-Studie untersuchte das Konsumverhalten der User von illegalen Video-on-demand-Seiten (wie z.B.die vor kurzem vom Netz genommene kino.to). Das Ergebnis: solche User gehen häufiger ins Kino, kaufen teurere Karten sowie mehr DVDs und lassen insgesamt viel mehr Geld bei der Filmbranche als der Durchschnitt, berichtet Rüdiger Suchsland in der Berliner Zeitung. Zudem werde deutlich, dass die Leute derartige Seiten keineswegs nur als Kinoersatz nutzen, sondern umgekehrt als zusätzlichen Anreger. Junge Leute würden sich die ersten Minuten mehrerer Filme im Netz anschauen, um dann zu entscheiden, was sie im Kino sehen. Auch jüngere Filmfans würden „das Kinoerlebnis zu schätzen wissen und den Computer nicht für einen Ersatz für die große Leinwand halten.“

Dies seien doch gute Nachrichten, so Suchsland. „Doch offenkundig wird die Studie dadurch brisant, dass sie dem gerade in der deutschen Urheberrechtsdebatte beliebten Klischee widerspricht, wonach gierige Web-User mit Umsonst-Mentalität den Verleihern, Kinobetreibern und DVD-Händlern Millionenschäden bescheren.“ Und so würde die Studie seit Fertigstellung unter Verschluss gehalten wird, denn die „GfK ist ein treuer Diener ihrer Auftraggeber.“ Die Studie macht noch einmal deutlich, „dass sich die Filmindustrie konzeptionell immer noch nicht auf der Höhe der Zeit bewegt. Täte sie das, würde sie erkennen, dass es heute viel weniger um Eigentumsrechte geht – die man aus Eigeninteresse längst preisgegeben hat – , als um Zugangsrechte, die man schneller bereitstellen muss. Dafür gibt es längst Mittel und Wege.“ Und bei Telepolis schlussfolgert Rüdiger Suchsland: „Jeder, der das Konsumverhalten von Menschen kennt, die die attackierten Download-Seiten nutzen, weiß, dass diese keineswegs wenige Kinofilme sehen oder gar “nie ins Kino” gingen. Das Vorgehen gegen “kino.to” hat daher auch nicht zuletzt mit dem Ausschalten der Konkurrenz zu tun, bastelt man doch bereits in der Branche selbst längst an File-Share- und Video-on-Demand-Modellen.“

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