Funkzellenabfragen, stille SMS, Vorratsdatenspeicherung und Rasterfandung – ja das alles gehört längst zum bundesdeutschen Ermittlungsalltag. Dass der Skandal um die massenhafte Auswertung von Mobilfunk-Daten in Dresden Dresdner Aktion nur die Spitze des Eisbergs ist, verdeutlichten die massenhaften Funkzellenabfragen in Berlin. Die Polizei hat für die Aufklärung von Autobrandstiftungen tausende Handydaten von Berlinern ausgewertet. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die das Blog Netzpolitik.org am Donnerstag veröffentlichte. Nachgewiesen wird dort eine großräumige Funkzellenabfrage in Berlin-Friedrichshain, die Ende 2009 erfolgte. Ein Gericht bewilligt den Antrag und die vier Betreiber der deutschen Mobilfunknetze geben die Daten heraus. Deutlich wird, dass ein recht großer Teil von Berlin-Friedrichshain betroffen war. Alle Handys, die sich darin aufhielten, könnten also in den übermittelnden Daten auftauchen. Derzeit ist unklar, wie viele Datensätze übermittelt worden sind. In Friedrichshain wohnen mehr als hunderttausend Menschen.
In Hamburg werden Verdächtige mit „stillen SMS“ überwacht. In der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE wird das Ausmaß der Überwachung von Handybesitzern in Hamburg jetzt erstmals öffentlich: Polizei und Verfassungsschutz haben im Jahr 2010 insgesamt 134.706 heimliche „Ortungsimpulse“ zur Überwachung von Verdächtigen via SMS versendet. Damit ist es dem Verfassungsschutz möglich, Personen rund um die Uhr zu überwachen und Bewegungsprofile zu erstellen.
Die Abfrage von Funkzellendaten war durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung erleichtert worden, aber auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung Datensammel-Gesetzes im März 2010 weiter möglich: Die Mobilfunkanbieter speichern einem internen Dokument der Münchner Staatsanwaltschaft zufolge (pdf hier) Funkzellendaten sieben bis 182 Tage zur Abrechnung von Handy-Telefonaten.

Wie Funkzellenabfragen, Vorratsdatenspeicherung und die Rasterfandung ein richtiges Lebensprofil abbilden kann, ist sehr anschaulich an den Handydaten aus dem Zeitraum August 2009 bis Februar 2010 des Grünenpolitiker Malte Spitz zu sehen. Um sie überhaupt veröffentlichen zu können,  musste er gegen die Telekom klagen. Die Daten entstammen einem Exceldokument mit 35.831 Zeilen. Mehr als 35.000 Mal also hat sein Mobiltelefon in diesem halben Jahr Informationen Preis gegeben. Jede einzelne davon ist im Zweifel unbedeutend und harmlos, in der Summe aber ergeben sie das, was Ermittler ein Profil nennen – ein klares Bild über Gewohnheiten und Vorlieben, ja über das gesamte Leben.

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Am 20. Januar 2012 um 11:21 und abgelegt unter Katgorie : Funkzellenabfrage, Staatsbankrott, STASI 2.0, Überwachung, Überwachungsstaat, Vorratsdatenspeicherung. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

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