Bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Europa gibt es schwerwiegende technische und rechtliche Probleme. Nachweise dafür, dass sie unerlässlich ist, sind offenbar schwer zu finden. Dennoch wünschen sich verschiedene Interessengruppen eine Ausweitung auf weitere Straftatbestände wie Urheberrechtsverletzungen und Hacking. Das ist das beunruhigende Ergebnis eines Zwischenberichts der EU-Kommission, der nun von der Bürgerrechtsorganisation Quintessenz geleakt wurde. Die Kommission hält damit an ihrer Überzeugung fest, dass die mindestens sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger für die Aufklärung von Straftaten unerlässlich sei. Für Kritiker hingegen ist der Bericht ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett abgeschafft werden muss. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hält den Bericht für “ein Dokument des Scheiterns”. “Die Kommission hält in ihrem Bericht ja selber fest, dass die Notwendigkeit dieser Speicherorgie nicht erwiesen ist, sondern immer nur mit Zurufen der entsprechenden Behörden und Ermittlungsstellen begründet wird. Eine wissenschaftliche Evidenz, ob die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, geschweige denn hilfreich ist, gibt es schlicht nicht.” Auf EU- und nationaler Ebene herrsche noch immer der Eindruck vor, “dass es wenig Beweise für den Wert der Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Strafjustiz gibt”, heißt es in dem Bericht weiter. Auch sei nicht klar, welche Alternativen in Betracht gezogen worden seien. Zudem seien die in Artikel 10 der jetzigen Richtlinie beschriebenen Statistiken zur Verwendung von Vorratsdaten nicht geeignet, um die Notwendigkeit und Effektivität der Datenspeicherung zu evaluieren. Der Bericht nimmt also wichtige Punkte aus dem Evaluationsbericht vom April 2011 erneut auf. Schon damals wurde deutlich, dass die Datenbasis zu dünn war, um die Dauerüberwachung der EU-Bürger zu rechtfertigen. Dennoch wird die Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission nicht infrage gestellt. Vielmehr soll die zuständige Arbeitsgruppe nun überlegen, wie sie den Wert der Datenspeicherung öffentlich am besten demonstrieren kann.

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Am 9. Januar 2012 um 21:57 und abgelegt unter Katgorie : Europa, Leaks, STASI 2.0, Überwachung, Überwachungsstaat, Vorratsdatenspeicherung. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

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