Archiv für Januar, 2012

Funkzellenabfragen, stille SMS, Vorratsdatenspeicherung und Rasterfandung – ja das alles gehört längst zum bundesdeutschen Ermittlungsalltag. Dass der Skandal um die massenhafte Auswertung von Mobilfunk-Daten in Dresden Dresdner Aktion nur die Spitze des Eisbergs ist, verdeutlichten die massenhaften Funkzellenabfragen in Berlin. Die Polizei hat für die Aufklärung von Autobrandstiftungen tausende Handydaten von Berlinern ausgewertet. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die das Blog Netzpolitik.org am Donnerstag veröffentlichte. Nachgewiesen wird dort eine großräumige Funkzellenabfrage in Berlin-Friedrichshain, die Ende 2009 erfolgte. Ein Gericht bewilligt den Antrag und die vier Betreiber der deutschen Mobilfunknetze geben die Daten heraus. Deutlich wird, dass ein recht großer Teil von Berlin-Friedrichshain betroffen war. Alle Handys, die sich darin aufhielten, könnten also in den übermittelnden Daten auftauchen. Derzeit ist unklar, wie viele Datensätze übermittelt worden sind. In Friedrichshain wohnen mehr als hunderttausend Menschen.
In Hamburg werden Verdächtige mit „stillen SMS“ überwacht. In der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE wird das Ausmaß der Überwachung von Handybesitzern in Hamburg jetzt erstmals öffentlich: Polizei und Verfassungsschutz haben im Jahr 2010 insgesamt 134.706 heimliche „Ortungsimpulse“ zur Überwachung von Verdächtigen via SMS versendet. Damit ist es dem Verfassungsschutz möglich, Personen rund um die Uhr zu überwachen und Bewegungsprofile zu erstellen.
Die Abfrage von Funkzellendaten war durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung erleichtert worden, aber auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung Datensammel-Gesetzes im März 2010 weiter möglich: Die Mobilfunkanbieter speichern einem internen Dokument der Münchner Staatsanwaltschaft zufolge (pdf hier) Funkzellendaten sieben bis 182 Tage zur Abrechnung von Handy-Telefonaten.

Wie Funkzellenabfragen, Vorratsdatenspeicherung und die Rasterfandung ein richtiges Lebensprofil abbilden kann, ist sehr anschaulich an den Handydaten aus dem Zeitraum August 2009 bis Februar 2010 des Grünenpolitiker Malte Spitz zu sehen. Um sie überhaupt veröffentlichen zu können,  musste er gegen die Telekom klagen. Die Daten entstammen einem Exceldokument mit 35.831 Zeilen. Mehr als 35.000 Mal also hat sein Mobiltelefon in diesem halben Jahr Informationen Preis gegeben. Jede einzelne davon ist im Zweifel unbedeutend und harmlos, in der Summe aber ergeben sie das, was Ermittler ein Profil nennen – ein klares Bild über Gewohnheiten und Vorlieben, ja über das gesamte Leben.

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Bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Europa gibt es schwerwiegende technische und rechtliche Probleme. Nachweise dafür, dass sie unerlässlich ist, sind offenbar schwer zu finden. Dennoch wünschen sich verschiedene Interessengruppen eine Ausweitung auf weitere Straftatbestände wie Urheberrechtsverletzungen und Hacking. Das ist das beunruhigende Ergebnis eines Zwischenberichts der EU-Kommission, der nun von der Bürgerrechtsorganisation Quintessenz geleakt wurde. Die Kommission hält damit an ihrer Überzeugung fest, dass die mindestens sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger für die Aufklärung von Straftaten unerlässlich sei. Für Kritiker hingegen ist der Bericht ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett abgeschafft werden muss. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hält den Bericht für “ein Dokument des Scheiterns”. “Die Kommission hält in ihrem Bericht ja selber fest, dass die Notwendigkeit dieser Speicherorgie nicht erwiesen ist, sondern immer nur mit Zurufen der entsprechenden Behörden und Ermittlungsstellen begründet wird. Eine wissenschaftliche Evidenz, ob die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, geschweige denn hilfreich ist, gibt es schlicht nicht.” Auf EU- und nationaler Ebene herrsche noch immer der Eindruck vor, “dass es wenig Beweise für den Wert der Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Strafjustiz gibt”, heißt es in dem Bericht weiter. Auch sei nicht klar, welche Alternativen in Betracht gezogen worden seien. Zudem seien die in Artikel 10 der jetzigen Richtlinie beschriebenen Statistiken zur Verwendung von Vorratsdaten nicht geeignet, um die Notwendigkeit und Effektivität der Datenspeicherung zu evaluieren. Der Bericht nimmt also wichtige Punkte aus dem Evaluationsbericht vom April 2011 erneut auf. Schon damals wurde deutlich, dass die Datenbasis zu dünn war, um die Dauerüberwachung der EU-Bürger zu rechtfertigen. Dennoch wird die Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission nicht infrage gestellt. Vielmehr soll die zuständige Arbeitsgruppe nun überlegen, wie sie den Wert der Datenspeicherung öffentlich am besten demonstrieren kann.

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Bislang dürfen ferngesteuerte Drohnen in Deutschland nur zu militärischen Zwecken eingesetzt werden. Ein Gesetzentwurf, den Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer klammheimlich während der Weihnachtsfeiertage ins Parlament eingebracht hat, sieht gewaltige Änderungen vor: Künftig sollen Drohnen auch zivil eingesetzt werden – beispielsweise als Hilfsmittel der Polizei. Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den derzeit verbotenen Einsatz für zivile Zwecke rechtlich ermöglicht. Der Gesetzestext wurde in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten spät abends ohne Aussprache ins Parlament eingebracht, versteckt zwischen anderen luftfahrtrechtlichen Regelungen. Die Luftfahrtlobby hatte zuvor gemahnt, der Angst einflößende Begriff Drohne solle besser durch UAS („Unmanned Aerial System“) ersetzt werden – was dann auch passierte.
Wenn jetzt schon die gesamten Handydaten von Demonstrationsteilnehmern aufgezeichnet werden, dann möchte man auch umfangreiches Bildmaterial der Demonstranten besitzen. Und mit Drohnen ist das sehr leicht zu bewerkstelligen. Auch im Jahr 2012 treibt die deutsche Bundesregierung ihre Gesetzgebung weiter in Richtung Überwachungsstaat. Drohnen sollen nicht mehr nur dem Staat dienen, sondern der privaten Wirtschaft. Doch wenn jede Spedition ihr unbemanntes Transportflugzeug vom Hof aus steuert und jede Detektei Stahlvögel einsetzt, um Seitensprünge nachzuweisen, dann stellt sich neben der Daten­schutz-Frage vor allem die nach der Sicherheit.
Drohnen lassen sich nicht nur mit Kameras ausrüsten, sondern auch mit Waffen. Somit ist es dann nicht mehr erforderlich die Bundeswehr im Innern gegen Demonstranten einzusetzen!

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Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: