Archiv für Juni, 2010

20
Jun

Schallende Ohrfeige fürs deutsche BKA

Erstellt von: Redaktion  | abgelegt in Kategorie BKA, Überwachung, Überwachungsstaat, Verfassungsschutz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem erst jetzt bekanntgewordenen Beschluß vom 11.März Dutzende Abhör- und Observationsmaßnahmen von Bundes­kriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Zum Zeitpunkt der Anordnung habe kein ausreichender Tatverdacht bestanden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Zwischen 2001 und 2006 hatten Polizei und Verfasungsschutz drei Linke observiert sowie deren Telefonanschlüsse und den E-Mail-Verkehr überwacht, weil sie der Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« (mg) verdächtigt wurden. Die Untergrundorganisation hatte sich bis zu ihrer Selbstauflösung 2009 zu 25 Anschlägen bekannt. Im Juni 2001 erhielten der Regierungsbeauftragte für die Entschädigung der Zwangsarbeiter, Otto Graf Lambsdorff, sowie zwei Repräsentanten der »Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft« anonyme Drohschreiben. Schnell gerieten linke Aktivisten und Wissenschaftler ins Visier. Der Soziologe Andre Holm beispielsweise. Formulierungen in seinen Publikationen würden mit Vokabeln übereinstimmen, die auch in den Bekennerschreiben der »mg« verwendet werden, so die BKA-Fahnder. Die Ermittler starteten eine gigantische Ausspähaktion. Spezialisten hörten Telefongespräche ab, installierten Videokameras vor Wohnungen und plazierten GPS-Sender in Fahrzeugen. Staatsschützer protokollierten Banküberweisungen und analysierten Bekennerschreiben. »Die Gespräche von schätzungsweise Hunderten Menschen, die Kontakt zu den drei Beschuldigten hatten, wurden aufgezeichnet«, kritisierte Rechtsanwalt Sönke Hilbrans. Der Erfolg der Observation war ohnehin äußerst bescheiden. 2008 mußten die Verfahren eingestellt werden. Nun moniert der BGH auch die Ermittlungsmethoden. So seien die linguistischen Analysen lediglich »Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert«, stellten die Richter fest. »Diese Profilingmethode dürfte sich nach diesem Urteil erledigt haben«, so Jurist Hilbrans. Die BGH-Richter gehen noch weiter. Präventive Gefahrenabwehr sei nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und dürfe nicht durch Ermittlungsmaßnahmen auf Grundlage der Straßprozeßordnung durchgeführt werden.

FacebookTwitterEmail

Der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen dem deutschen Staat und Wirtschaftsunternehmen. Der Bürger habe ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiere, sagte Schaar dem “Spiegel”. Das gelte auch für den Bund, wo selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt würden. Damit werde aber teilweise das Informationsfreiheitsgesetz ad absurdum geführt, das das Handeln der Behörden transparenter machen soll. In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel”. Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen. Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein “hohes Maß an Transparenz und Publizität” geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.

FacebookTwitterEmail
16
Jun

Die Isländer schützen die digitalen Medien

Erstellt von: Redaktion  | abgelegt in Kategorie Internet, Island, Medienmanipulation, Meinungsfreiheit

Island-HafenData-Havens

Das isländische Parlament hat am Dienstag die Regierung in Reykjavik damit beauftragt, die Arbeit digitaler Medien nachhaltig abzusichern. Der Antrag der Icelandic Modern Media Initiative (IMMI), der auch einen umfangreichen Informantenschutz vorsieht, wurde mit Unterstützung der Whistleblower-Website Wikileaks erstellt. Wie die IMMI, die den Antrag ins Parlament eingebracht hatte, am Mittwoch mitteilte, wurde der nur leicht überarbeitete Vorschlag einstimmig angenommen. Es gab 50 Stimmen dafür, keine dagegen, zwölf Abgeordnete waren nicht anwesend. Ziel der IMMI ist es, die progressivsten Komponenten aus dem Medienrecht verschiedener europäischer Staaten zusammenzufassen und einen stabilen rechtlichen Rahmen für die Arbeit der digitalen Medien zu schaffen. Beispielsweise sollen Provider als reine Datentransporteure Schutz vor Klagen von Rechteinhabern genießen. Auch die offenen Online-Archive von Zeitungen werden vor Klagen geschützt, denn in jüngster Zeit hat sich auch in europäischen Ländern die Unsitte eingebürgert, dass ein archivierter Artikel bei Aufruf durch den User als neu publiziert gilt – ein Ansatzpunkt für Zeitgenossen, die ihnen nicht genehme Enthüllungen gerne aus dem Netz gelöscht haben möchten. Es soll Klägern auch unmöglich gemacht werden, durch einstweilige Verfügungen die Publikation kritischer Artikel zu verhindern. Auch der “Libel Tourism”, die Praxis von Klägern, sich das für sie günstigste Gericht auszusuchen, um gegen unliebsame Medieninhalte vorzugehen, soll durch die Initiative eingeschränkt werden. Die Kommunikation zwischen Journalisten und ihren Quellen sowie die interne Kommunikation in den Redaktionen sollen geschützt werden. Auch Whistleblower, also Personen, die anonym zum Wohl der Gesellschaft auf eklatante Missstände in Konzernen und Institutionen hinweisen, genießen Schutz vor Enttarnung. Beispielsweise könnte Wikileaks nicht dazu gezwungen werden, die Identität von Informanten preiszugeben. Damit sollen die Medien als einer der Stützpfeiler der Demokratie gestärkt werden. Island soll damit ein Gegenpol zu Steuerparadiesen werden. Nun ist die isländische Regierung am Zug. Sie muss die Vorgaben des Parlaments in Gesetzesform gießen.

[Glasdemokratie] Ein Vorgang, dem sich deutsche Lobbyisten noch auf Jahrzehnte verweigern werden.

FacebookTwitterEmail

Über mehrere Monate im Jahr 2007 verschaffte sich die Dessauer Polizeidirektion private Informationen Hunderter Beamter. Jetzt beschäftigt sich der Datenschutzbeauftragte des Landes mit dem Fall. Es war eine kleine Indiskretion mit durchschlagender Wirkung: Im Mai 2007 wurde bekannt, dass der leitende Polizeidirektor der Dessauer Polizeidirektion seine Staatsschutzabteilung im Kampf gegen Rechtsextremisten ausbremsen wollte. Die hohe Zahl von Ermittlungsverfahren schade dem “Ansehen unseres Landes”. Darüber sei “niemand glücklich”. So hielten es jedenfalls Staatsschützer in einem Gedächtnisprotokoll fest, und Inhalte aus diesem Protokoll gelangten an die Öffentlichkeit. Seit über zweieineinhalb Jahren versucht nun ein Untersuchungsausschuss des Magdeburger Landtags zu klären, ob die Polizei in Sachsen-Anhalt bei der Aufklärung von Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund mit angezogener Handbremse arbeitet.
Die Polizeiführung allerdings war bei ihren eigenen Untersuchungen des Vorfalls offenbar von ganz anderem Erkenntnisinteresse geleitet. Die damalige Polizeipräsidentin, Brigitte Scherber-Schmidt, wollte wissen, wer die angeblichen Äußerungen ihres Stellvertreters an die Öffentlichkeit gegeben hat. Dafür ließ sie für den Zeitraum vom 23. Februar bis 11. Mai 2007 sämtliche Daten aller ihrer 400 Untergebenen sichern, die sich auf dem Polizeiserver befanden. Die Betroffenen wurden über die Maßnahme nicht informiert. Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose forderte daraufhin von der Polizeidirektion und dem Innenministerium Aufklärung. Die Antworten, die er Anfang der Woche erhielt, haben ihn nicht überzeugt. “Ich habe Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der ganzen Aktion”, sagt Bose, enthält sich aber eines abschließenden Urteils. Die Prüfung des Vorgangs liefe noch und werde wohl erst im September abgeschlossen sein. Bei der Prüfung wird auch noch ein weiterer seltsamer Vorgang zu klären sein. Angeblich soll die Dessauer Polizeiführung das Landeskriminalamt um Hilfe bei der Auswertung von internen E-Mail-Verbindungsdaten Dessauer Polizeibeamter gebeten haben. Das LKA soll dieses Ansinnen jedoch abgelehnt haben – wegen massiver rechtlicher Bedenken. Im Magdeburger Innenministerium will man von einem solchen Vorgang nichts wissen. “Ein entsprechender Sachverhalt ist uns nicht bekannt”, heißt es dort. Überhaupt will sich die Behörde zu Einzelheiten der ganzen Angelegenheit unter Hinweis auf die laufende Prüfung nicht äußern. Das Innenministerium könnte zur schnellen Aufklärung beitragen. Schließlich ist Brigitte Scherber-Schmidt, die als Polizeipräsidentin die Datensicherung in Dessau angewiesen hatte, nun im Innenministerium beschäftigt, unter anderem zuständig für Datenschutzfragen bei der Polizei.

[Glasdemokratie] Damit hat man ja die richtige Ziege zum Gärtner gemacht!

FacebookTwitterEmail

Presseerklärung – „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)

„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in „Rufmord und Medienopfer, S. 22)

oder

Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zu lesen war. Read the rest of this entry »

FacebookTwitterEmail
Seite 1 von 212
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: