Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Die Mehrheit der Ressortchefs verlangte deshalb eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden internen Vermerk heißt es: “Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung.” Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate hätten. Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere liefen.
Jetzt kommen wieder alle Kinderpornomusiktauscherraubkopierer straffrei davon. Da werden wohl wieder die Abmahnlobbyisten das üppige Bankett der Innenministerkonferenz gesponsert haben!
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die umstrittene Online-Durchsuchung seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Anfang 2009 noch nicht angewandt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Fraktion der Linken hervor. Mit dem 2008 beschlossenen BKA-Gesetz bekam die Behörde unter anderem das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr heimlich Computer von Verdächtigen auszuspähen. Vor einer Online- Durchsuchung muss ein Richter die Maßnahme per Beschluss anordnen. Ministeriumssprecher Stefan Paris erklärte, dass das BKA dazu zwar in der Lage sei, das Gesetz sehe die Maßnahme aber als ultima ratio vor, also als äußerstes Mittel. Bislang seien die Ermittler ohne Online-Durchsuchungen ausgekommen. Es könne aber sein, dass sie nötig würden. Daher brauche man die Rechtsgrundlage. Dagegen bezeichnete der Linken-Politiker Jan Korte Online- Durchsuchungen als «völlig überflüssig». Die Bundesregierung solle die Maßnahme schnellstmöglich aus dem BKA-Gesetz streichen, sagte er der Zeitung. Paris bestätigte auch die in dem Bericht genannten Kosten: Demnach investierte das BKA bislang knapp 700 000 Euro in Online- Durchsuchungen. Davon entfallen rund 581 000 Euro auf Personalkosten.
[Glasdemokratie] 700000 Euro für eine Maßnahme die niemand braucht! Toll, Deutschland muss es ja dicke haben?!
AUS für Fonera…
Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung: “Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten.” Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei üblich und zumutbar. Der Anschlussinhaber könne allerdings nur auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, hieß es vom BGH. Das bedeutet, dass er ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft verhindern muss. Auch muss er die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzen, das Gericht schreibt in seiner Mitteilung, dass diese maximal 100 Euro betragen dürfe. Diese Haftung bestehe bereits nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Ein weitergehender Anspruch der Plattenfirma auf Schadenersatz – etwa die entgangenen Lizenzgebühren – bestehe hingegen nicht, entschieden die Richter.
Und dieses Urteil wird auch das endgültige Aus in Deutschland für die eigentlich gute Idee des Fonera sein. Und ein weiterer Sieg für die Abmahnindustrie, obwohl die Abmahngebühr auf 100Euro gedeckelt wurde.
verdi Deutschland hat ein Positionspapier zum neuen Leistungsschutzrecht veröffentlicht. iRights hat den Entwurf zum umstrittenen Leistungsschutzrecht für die Presse samt einer ersten Analyse veröffentlicht. Das geleakte Dokument stellt die Verhandlungspositionen von Zeitungsverlegern (BDZV und VDZ) und Gewerkschaften (DJV und ver.di) gegenüber. Es zeigt – worüber schon länger spekuliert wurde –, dass ver.di und djv ein Leistungsschutzrecht grundsätzlich unterstützen. Der Auswertung von iRights zufolge müsste Google News seinen Dienst künftig bei einer Verwertungsgesellschaft gegen Entgelt lizenzieren. Nach den Plänen der Gewerkschaften käme dafür die VG Wort in Frage, nach den Maßstäben der Verleger eine neu zu gründende Verwertungsgesellschaft Presse. Da der Entwurf keine Unterscheidung von News-Aggregatoren vornimmt, wären auch Suchmaschinen generell und Social-Media-Aggregatoren wie Rivva vom Lizenzierungszwang betroffen. Zusätzlich müssten auch Unternehmen, deren Angestellte Internetzugang haben und auf Presseprodukte im Netz zugreifen können, zahlen. Selbiges würde offenbar für Behörden gelten. Ob die Nutzung des Internets zu beruflichen Zwecken generell Leistungschutzrecht-kostenpflichtig wird, ist noch umstritten.
Und das Ende vom Lied wird sein, Google und andere Suchmaschinen werden in Zukunft einfach keine deutsche Presseprodukte mehr präsentieren. Somit verschwindet die deutsche Presselandschaft einfach aus dem Internet. Nicht das das ein Verlust wäre, denn somit hätte die deutsche Verdummungsindustrie einen Vertriebsweg weniger! Aber retten wird diese Massnahme deutsche Printmedien nicht, eher ihren Tod rasend beschleunigen. Und dann wird wieder jeder deutsche Verleger eine ausländische Tochter haben, damit wenigstens ihre wichtigen Meldungen im Internet stehen. Und somit ihr eigenens Leistungsschutzrecht ab absurdum führen.
Deutsche verkehrte Welt halt!
Den Iren sei Dank. Das Höchstgericht der Republik Irland hat beim EuGH offiziell um eine Entscheidung angefragt, ob die anlasslose Speicherung von Telefonie- und Internet-Daten überhaupt mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar sei. Und somit muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun zum zweiten Mal mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Die neue Anrufung des EuGH kommt nun vom Irish High Court, der von Digital Rights Ireland angerufen worden war. Nachdem der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof im März die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt hatte und die Höchstgerichte in Bulgarien und Rumänien ähnliches getan hatten, kommt jetzt durch die irische Angelegenheit wieder Bewegung in Sache. Hoffentlich auch in die richtige Richtung.