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Apr

Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit

Erstellt von: Redaktion

Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In der gestrigen veröffentlichten Entscheidung stellen die Verfassungsrichter klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse geknüpft ist:

Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.

Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende Themen zu kommunizieren.

An dieser Entscheidung werden aber einige der deutschen Dunkelkammern zu knabbern haben.

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Am 8. April 2010 um 11:55 und abgelegt unter Katgorie : Abmahnanwalt, Blog´s, Bundesverfassungsgericht, Buskeismus, Internet, Meinungsfreiheit. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

2 Trackbacks/Pings

  1. Gemeinschaft für Aufklärung    Apr 11 2010 / 5pm:

    Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit…

    Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesver-fassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungs-beschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de ( Neue Rheinische Zeitung ) gegen ein Urteil des Landger…

  2. Gemeinschaft für Aufklärung    Apr 11 2010 / 5pm:

    Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit…

    Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesver-fassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungs-beschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de ( Neue Rheinische Zeitung ) gegen ein Urteil des Landger…

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