Hamburger Beflaggung
Der Justiziar des Suchmaschinenkonzerns in Deutschland, Arnd Haller, beklagte auf einem Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und der Zeitschrift MultiMedia und Recht am heutigen Mittwoch in Berlin eine gewisse “Anmaßung” hiesiger Gerichte zur weltweiten Internetregulierung durch ihre Rechtsprechung. Die Amerikaner würden die Deutschen inzwischen “für vollkommen bekloppt” halten. Ein Stein des Anstoßes ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zur Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten deutscher Bürger auch gegen ausländische Webseiten. Laut dem Beschluss vom Anfang des Monats sind deutsche Gerichte durchaus aufgerufen, international in diesem Bereich zu intervenieren. Konkret ging es um eine in Deutschland wohnhafte Person, die in einem Artikel der New York Times mit der russischen Mafia in Verbindung gebracht wurde. Noch unverständlicher empfindet der Rechtsexperte ein noch nicht veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus der vergangenen Woche. In einer Entscheidung über eine einstweilige Verfügung sei Google aufgegeben worden, eine Verlinkung auf eine deutsche Webseite mit strittigen Tatsachenbehauptungen nicht nur aus der deutschen Domain der Suchmaschine herauszunehmen, sondern auch aus dem internationalen Angebot unter der .com-Adresse. Laut Haller richtet sich letzteres primär nicht an deutsche, sondern an englischsprachige Nutzer und sei klar auf den US- Markt ausgerichtet. In dem Ordnungsmittelverfahren ohne mündliche Verhandlung hätten die Richter zugleich paradoxerweise befunden, dass die entsprechende Verlinkung nicht aus dem Google-Angebot unter der österreichischen und der schweizerischen Domain zu löschen sei.
[Glasdemokratie] Wen wundert denn noch die Haltung der Amerikaner. Alle die schon mal eine deutsche kostenpflichtige Abmahnwelle erlebt haben, zweifeln doch seit dem am deutschen Rechtssystem. Nicht um sonst werden die Kammern in Berlin und Hamburg als reine “Zensurkammern” bezeichnet. Und immer öfter muss ja schon das Bundesverfassungsgericht Urteile revidieren.






















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