und RAUS

so jedenfalls war die Idee in einer Petition des Fefe-Blogs. Übrigens eine Idee, die ein Demokratieverständnis und den Glauben an das Grundgesetz voraussetzt. Der gesamte Text der Petition ist hier ausführlich zum nachlesen. Na und was glaubt ihr, wie hat der Petitionsausschuss geantwortet? Na klar, abgelehnt! Die Begründung für die Ablehnung ist, dass der Petitionsausschuß keinen Einfluß auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen kann, und dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. NA KLAR! Fraktionszwang ist ja eine Maßnahme, die im bundesdeutschen Bundestag völlig verpöhnt ist. Im Übrigen sind Abgeordnete explizit davor geschützt, wegen ihrer Äußerungen und Abstimmungen im Parlament verfolgt oder sanktioniert zu werden. Somit kommt es dann zu solchen fadenscheinigen Äußerungen:

Ich habe zwar für das Gesetz gestimmt, wegen dem Fraktionszwang, aber ich hoffe, das Bundesverfassungsgericht stutzt das noch zurecht.

Solche Parlamentarier sind echt das LETZTE!

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Am 1. September 2009 um 20:01 und abgelegt unter Katgorie : Bundesverfassungsgericht, Ehtik und Moral, Grundgesetz, Meinungsfreiheit, Onlinepetition, Rechtsstaat. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

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