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Aug

Katja Günther musste zahlen

Erstellt von: Redaktion

Abofallen-Anwältin Katja Günther musste jetzt zum ersten mal einen Schadensersatz zahlen. Einige Strategien zur Abwehr von Forderungen der Abofallenbetreiber sind bekannt und bewährt. Einen gänzlich neuen Ansatz wählten nun der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas und sein Mandant. Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses “Geburtstags-Archiv” nichtig ist. Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09). In der Urteilsbegründung stellte das Gericht zunächst fest, dass die Abofallen-Seite “ersichtlich darauf angelegt ist, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots”. Während der Verhandlung habe Günther nicht bestritten, dass sie in vergleichbaren Fällen nach der Androhung von negativen Feststellungsklagen mehrfach Rechnungen storniert habe. Dies zeige, “dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren.” Rechtsanwalt Klas berichtete im Gespräch mit heise online, dass sein Münchner Kollege Bernhard Syndikus, der Günther in dieser Sache vertreten hat, offenbar in letzter Minute ein Urteil in der Sache abwenden wollte. Er habe den geforderten Betrag schon vor Urteilsverkündung überwiesen und dies dem Gericht verbunden mit dem Ersuch berichtet, die Sache für erledigt zu erklären. Für Klas war dies ein deutliches Signal dafür, dass Günther das nun vorliegende Urteil unbedingt vermeiden wollte. “Das Urteil stellt einen empfindlichen Nadelstich für die Abofallen-Betreiber und deren gut verdienende anwaltliche Handlanger dar. Je mehr Geschädigte sich zu einem entsprechenden Vorgehen entschließen, desto wirkungsvoller kann gegen diese Machenschaften vorgegangen und die unredlich erworbenen Gewinne abgeschöpft werden”, glaubt Klas. Allerdings dürfte es nur wenige Rechtsanwälte geben, die ein solches Verfahren bei dem geringen resultierenden Salär zu Ende führen.

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Am 25. August 2009 um 15:36 und abgelegt unter Katgorie : Abmahnanwalt, Abzocker, Inkassobetrug, Internetbetrug. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

2 Kommentare

Norbert
 1 

Nachdem Katja Günther das Konto bei der Sparkasse München erfolgreich gekündigt wurde, hat sich leider wieder eine Bank gefunden, die ihr ein Konto eröffnete, die Sparkasse Landshut. Beschwerden darüber am besten gleich hier vortragen:

Rosa.Deyerling@sparkasse-landshut.de

3. Dezember 2009 um 17:33
Ein geprellter
 2 

Hallo zusammen!

Sie sollte sich mal ein Beispiel an Günter Freiherr von Gravenreuth nehmen und en selben Weg wählen.
:kaputtlach:

22. Februar 2010 um 14:31

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