Archiv für August 17th, 2009
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[Update 17.08.2009] Na was für ein Zufall! Das Justizministerium hat den Zugang zum Weblog des stellvertretenden Chefredakteurs der Wiener Stadtzeitung “Falter”, Florian Klenk, einige Tage lang für seine Mitarbeiter gesperrt. Klenk hatte zuletzt justizkritische Artikel in seinem Blog veröffentlicht und spricht von Zensur. Das Justizministerium weist die Vorwürfe zurück. Dass der Zugriff auf Klenks Seite kurz nach dem Erscheinen eines kritischen Artikels über das Justizministerium gesperrt wurde, sei ein “blöder Zufall”, so die Ministeriumssprecherin. Von Zensur könne man jedoch nicht sprechen: “Meinungsfreiheit wird bei uns hochgehalten.” Genau und Peking ist die Hautstadt von Österreich.
Mittlerweile ist der Weblog wieder allen Justuizmitarbeitern frei zugänglich.
Politiker und Beamte haben in Österreich nichts zu befürchten: Brisante Dokumente aus dem Wiener Justizministerium zeigen, wie Prominente vor Anklagen geschützt werden. Weil die Verfassungsrichter in Wien entschieden hatten, dass einige Kärntner Gemeinden Ortstafeln in Deutsch und Slowenisch erhalten müssen, rückte Haider im Februar 2006 mit seinem Strassenbaureferenten Gerhard Dörfler aus, grub die Tafeln aus und zwei Meter weiter wieder ein. Dass sein Verfahren rechtswidrig war, störte Haider wenig, die Verfassungsrichter wurden von Dörfler als «Kasperln» verhöhnt. Wegen der verschobenen Ortstafeln ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Dörfler. Der Verdacht: Amtsmissbrauch. Nach drei Jahren wurden die Ermittlungen Anfang August eingestellt. Und zwar auf Druck von ganz oben, wie die Wiener Stadtzeitung «Falter» enthüllte. Das Justizministerium habe der Staatsanwaltschaft die Einstellung befohlen. Die Begründung: Dörfler sei damals Haider «treu ergeben gewesen und habe dessen Ideen bedingungslos umgesetzt». Dass er sich damit strafbar mache, habe er nicht wissen können, heisst es in der vom «Falter» zitierten Begründung. Gilt der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, überhaupt noch? Im Prinzip schon, aber für Politiker nicht immer, heisst es sinngemäss in den Akten des Ministeriums. In politischen Konflikten erweise sich deshalb das Strafrecht «in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung». Der Journalist des «Falters» folgert daraus, dass Österreichs Politiker bei Rechtsbrüchen keine Verfolgung zu fürchten brauchen: «Sie müssen nur gleichzeitig genug Lärm schlagen.» Die brisanten Anweisungen aus dem Justizministerium wurden dem Journalisten Florian Klenk in zwei Papiersäcken überreicht, von einer anonymen Quelle, welche die Parteilichkeit der österreichischen Justiz offenbar nicht mehr mittragen wollte. Da wird wohl noch einiges an Schlagzeilen zu erwarten sein. Dabei soll es um hohe Polizisten, ein bestechlicher Richter sowie ehemalige Minister der Österreichischen Volkspartei wie Karl-Heinz Grasser oder der heutige Landeshauptmann von Tirol, Günther Platter, gehen. Die österreichische Rechtsordnung erleichtert die spezielle Behandlung von Prominenten: Staatsanwälte agieren nicht unabhängig, sondern sind an Weisungen des Justizministeriums gebunden. Experten halten dies für verfassungswidrig, weil sie den Grundsatz der Trennung von Exekutive und Legislatur verletze.
Glasdemokratie: Nicht das einer auf die Idee kommt, in Deutschland wäre das anders. NEIN, oder woran denken sie, krankt die Aufklärung des Sachsensumpfs, wohl sonst.




