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Deutsches Grundgesetz, Artikel 20: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen… ausgeübt.”
Das Ziel muss sein, die Einführung deutschlandweiter Volksabstimmungen. Das kann nur geschafft werden, indem bei der Bundestagswahl nur die Direktkandidaten der Parteien gewählt werden, die bundesweite Volksabstimmungen befürworten. Auf “Mehr Demokratie” kann sich jetzt jeder informieren, welche Direktkandidaten seines Wahlkreises, für und welche gegen deutschlandweite Volksabstimmungen sind. So können Sie als Wähler Ihre Stimme jenen Kandidaten geben, die Ihnen zutrauen, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen.
Im deutschen Grundgesetz wird das Volk als Souverän bezeichnet, als jene Instanz, von der allein die Macht im Staate ausgeht. Im deutschen politischen Alltag sieht das anders aus. Hier herrscht bei vielen Politikerinnen und Politikern die Meinung vor, das Volk wäre mit Sachentscheidungen überfordert. Volksabstimmungen decken Widersprüche zwischen Politikern und Wählern auf. Wie in der Schweiz: Immer wieder entscheiden die Bürgerinnen und Bürger anders als zuvor das Parlament. Die Folgen: Schweizer Politiker achten genau darauf, was das Volk will.
Die öffentliche italienische Sendergruppe RAI hat Werbung für einen fernsehkritischen Dokumentarfilm abgelehnt, weil sie darin einen Angriff auf Ministerpräsident Silvio Berlusconi vermutet.
Der schwedische Film «Videocracy» setzt sich kritisch mit dem Einfluss des Fernsehens auf die italienische Gesellschaft in den vergangenen 30 Jahren auseinander. In zwei 30 Sekunden langen Werbespots für den Streifen kommt auch der grinsende 72-jährige Medienmagnat Berlusconi vor, der zum dritten Mal Regierungschef ist. Die RAI sah in den Werbefilmen einen «Angriff auf die Ehre und die Reputation des Ministerpräsidenten», wie aus einem Schreiben hervorging, das der Nachrichtenagentur AP am Donnerstag vorlag. In einem der Werbspots sind spärlich bekleidete Frauen zu sehen, die über die Jahre im italienischen Fernsehen aufgetreten sind. Im zweiten Spot werden Statistiken zitiert, die Italiens schlechten Stand bei Chancengleichheit und Pressefreiheit thematisieren.
Die Wahlen rücken immer näher und was ist da wichtiger, als nochmal auf die Parteien hinzuweisen, die in Deutschland wieder Überwachung und Zensur einführen wollen. Leute überlegt euch gut, ob ihr eine neue Stasi wollt. Der Blog “Schwarze Pest” hat Recht.
BÜRGER WEHRT EUCH!
In der Wahlkabine ist “Gehirn einschalten” erste Bürgerflicht!
Abofallen-Anwältin Katja Günther musste jetzt zum ersten mal einen Schadensersatz zahlen. Einige Strategien zur Abwehr von Forderungen der Abofallenbetreiber sind bekannt und bewährt. Einen gänzlich neuen Ansatz wählten nun der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas und sein Mandant. Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses “Geburtstags-Archiv” nichtig ist. Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09). In der Urteilsbegründung stellte das Gericht zunächst fest, dass die Abofallen-Seite “ersichtlich darauf angelegt ist, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots”. Während der Verhandlung habe Günther nicht bestritten, dass sie in vergleichbaren Fällen nach der Androhung von negativen Feststellungsklagen mehrfach Rechnungen storniert habe. Dies zeige, “dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren.” Rechtsanwalt Klas berichtete im Gespräch mit heise online, dass sein Münchner Kollege Bernhard Syndikus, der Günther in dieser Sache vertreten hat, offenbar in letzter Minute ein Urteil in der Sache abwenden wollte. Er habe den geforderten Betrag schon vor Urteilsverkündung überwiesen und dies dem Gericht verbunden mit dem Ersuch berichtet, die Sache für erledigt zu erklären. Für Klas war dies ein deutliches Signal dafür, dass Günther das nun vorliegende Urteil unbedingt vermeiden wollte. “Das Urteil stellt einen empfindlichen Nadelstich für die Abofallen-Betreiber und deren gut verdienende anwaltliche Handlanger dar. Je mehr Geschädigte sich zu einem entsprechenden Vorgehen entschließen, desto wirkungsvoller kann gegen diese Machenschaften vorgegangen und die unredlich erworbenen Gewinne abgeschöpft werden”, glaubt Klas. Allerdings dürfte es nur wenige Rechtsanwälte geben, die ein solches Verfahren bei dem geringen resultierenden Salär zu Ende führen.
Polnische ÜberwachungPolnische Internet-Betreiber und Datenschützer protestieren gegen die vermeintlichen Pläne des Innenministeriums, durch die Internet-Nutzer leichter kontrollierbar werden sollen. Wie die Zeitung “Rzeczpospolita” berichtete, ist eine Arbeitsgruppe von Mitarbeitern des Ministeriums, Polizei, Grenzschutz, Inlandsgeheimdienst und der Anti-Korruptionsbehörde (CBA) mit einer entsprechenden Gesetzesnovelle befasst. Eine offizielle Stellungnahme gibt es dazu jedoch noch nicht. Das Ministerium will nach Informationen der “Rzeczpospolita”, dass Beiträge von Internet-Nutzern in Foren und ihre Unterhaltungen Chat-Plattformen von den Internet-Anbietern fünf Jahre lang gespeichert werden müssen. Die Sicherheitsbehörden sollen rund um die Uhr Zugang zu diesen Daten erhalten, ohne die Anbieter darüber informieren zu müssen. Dieser Plan sei schon bei einer Besprechung der Behörden mit dem Innenministerium im Juni entstanden, jedoch nicht publik gemacht worden, so die Zeitung.
“Wir haben in der Sache ein Protestschreiben an den Innenminister gerichtet”, erklärte Maciej Hoffman, Generaldirektor der Vereinigung der Presseverleger, der “Rzeczpospolita”. Die Internet-Unternehmen fürchten zudem erhebliche Kosten für die Aufbewahrung und Bereitstellung der Daten. Die Gesellschaft Internet Society Poland protestiert, weil der Datenschutz verletzt werde. “Es gibt eine Norm in der demokratischen Welt, dass Sicherheitsorgane zwar Zugang zu solchen Daten bekommen, aber über den Zugriff informieren müssen”, so Wladyslaw Majewski, ehemaliger Vorsitzender der Gesellschaft.
Glasdemokratie: Da Deutschland in Sachen Überwachung und Internetzensur bisher von solchen Ländern wie China und Nordkorea gelernt haben, könnte man sich jetzt auch im benachbarten Polen informieren.