Archiv für Juli 24th, 2009

[Update 26.07.2009] Der Providermonopolist Karoo hat sich wohl entschlossen, seinen Kunden künftig erst nach dem dritten Verstoß den Zugang blockieren.

Wenn man Monopolist ist, kann man halt mit seinen Kunden wilde Sau spielen. So wie der englische Provider Karoo, der bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen, wie durch File-Sharing via Peer-to-Peer-Netzwerke etwa, seine Kunden ohne Vorwarnung vom Netz getrennt. Und das schon seit Jahren. Und er verpasst seinen Kunden auch das volle rechtliche Programm. Um den Internetzugang wieder zu erlangen, müsse der Kunde eine schriftliche Unterlassungserklärung abgeben, dass er künftig keine Urheberrechtsverletzungen mehr begehe. Der britische Provider habe diese Verstöße in seinen Nutzungs- bedingungen festgeschrieben und behalte sich das Recht vor, den Anschluss ohne Vorankündigung zu kappen. Somit beweisen die Engländer mal wieder, sie wollen die ersten sein, die den perfekten orwellschen Überwachungsstaat schaffen. Denn mit dieser Praxis geht der britische Provider noch einen Schritt weiter als das von der Musik- und Filmindustrie geforderte “Three-Strikes-Out”-Modell nach französischem Vorbild, das bei Urheberrechtsverstößen zwei Warnungen vorsieht, bevor der Anschluss getrennt wird.

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Soweit würden wir jetzt doch nicht gehen wollen. Obwohl die schweizer Bundespolitiker einfach zu viel getrocknetes Edelweiss rauchen. Die planen jetzt die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen. Ab dem 1. August müssen die Internetprovider, also die Anbieter von Internetzugängen, technisch aufrüsten. Künftig sollen sie in der Lage sein, die Internetnutzung ihrer KundInnen unmittelbar an die Behörden zu übertragen. Von der «Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses» ist die Rede. Konkret kann künftig das gesamte Surfverhalten einer Nutzerin oder eines Nutzers abgefangen werden, sofern gegen die Person ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet worden ist. Der Dienst «Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr» (Üpf) von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hält das Bundesgesetz «Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (Büpf) für eine ausreichende Rechtsgrundlage für die neue Massnahme. Wir meinen, das kennen wir ja schon, wenn überwacht werden soll, dann finden die kiffenden Politiker immer irgendein Gesetz das passt. Kinderpornographie und Terrorismus sind derzeit die grössten Hits, wenn es um neue staatliche Horch- und Guck-Befugnisse geht. Fredy Künzler vom mittelgrossen Zürcher Provider Init7 hält das Ganze für einen «Papiertiger, der einen unglaublichen Aufwand verursacht». Er rechnet mit ein bis drei «Mannjahren» Arbeit und mit Kosten von Hunderttausenden Franken. Aber das schert doch die Schweizer nicht, die unterhalten ja auch eine eigene Marine, na bei der Menge an schweizerrischen Hafenstädten.

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