Der einsame Rufer
Vor, Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdaten- speicherung, ziehen wir echt den Hut. Er glaubt wirklich, der Bundesrat wird auch nur annähernd darüber nachdenken, das Datenaustauschabkommen mit den USA zu stoppen. Nicht, das wir, mit seinen Forderungen nicht 100% übereinstimmen würden, ganz im Gegenteil:
“Unverhältnismäßigkeit, mangelnde Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit, unzureichende Zweckbindung, fehlende Sicherungen, kein effektiver Rechtsschutz – diese Übereinkunft verfehlt in nahezu allen Punkten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Grundrechtsbeschränkungen”, so Breyer zu dem Umsetzungsgesetz. Auch Nachverhandlungen zu dem Abkommen könnten diese Kritikpunkte nur teilweise ausräumen, da einige von ihnen – etwa das Fehlen eines effektiven Rechtsschutzes in den USA – außerhalb der Möglichkeiten eines Abkommens liegen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits eine Klage gegen die Datenübermittlung an die USA im Rahmen der Cybercrime-Konvention vorliegt – bevor dieser ähnlich gelagerte Fall entschieden sei, solle besser keine weitergehende Datenauslieferung beschlossen werden.
Recht hat der Mann, allein uns fehlt der Glaube, das die geliebte deutsche Bundesregierung und ihre Parteisoldaten, etwas anderes zulassen wird.
Wir in unserer Redaktion, kommen uns manchmal wie die einsamen Rufer in der Wüste vor, die nur leider keiner hört.
Glasdemokratie wünscht jedenfalls dem Herrn Patrick Breyer, das es ihm nicht so geht!





