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Jul

Erste Verfassungsklage gegen das ZugErschwG

Erstellt von: Redaktion

[Update 03.07.2008] Oh mann, man kommt schon gar nicht mehr hinterher. Der Herr Taus hat heute eine bemerkenswerte Rede im Bundestag über Grundrechte gehalten! Fefe meint, er hätte ordentlich mit seinem Schuh aufs Pult geschlagen. (bildlich gesprochen)


Wir hatten eigentlich die Indianer von MANITU in Verdacht, das sie die ersten sein würden, die gegen das ZugErschwG Verfassungsklage einreichen. Aber das macht ja jetzt, als erster, doch der Herr Tauss. Er fühle sich durch das verwirrende Vorgehen von Schwarz-Rot in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt, schreibt der wegen des Gesetzesbeschlusses von der SPD-Fraktion zur Piratenpartei gewechselte Baden-Württemberger in der Klageschrift.

Die Mitwirkungsbefugnisse der Abgeordneten seien deutlich eingeschränkt worden. Das vom Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition angenommene Gesetz zur “Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten” unterscheide sich “gravierend” von der zunächst von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes (TMG), heißt es in dem Antrag weiter. Während der Debatte zur Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes hatte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler bereits erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen, monierte der Liberale.

Am 3. Juli 2009 um 13:02 und abgelegt unter Katgorie : Internetblockaden, Internetzensur, Jörg Tauss, Kinderpornographie, Piratenpartei, Verfassungsklage. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

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