Na da haben die EU-Wirtschafstfaschisten ja mal wieder beweisen, warum die EU eigentlich gegründet wurde. Als Erfüllungsgehilfen für die Amerikaner in Europa. Die Außenminister der EU haben der Kommission das Mandat für Verhandlungen mit den USA über die Nutzung von Finanztransferdaten aus dem SWIFT-System erteilt. Damit sollen neue Regeln für den Zugriff auf EU-Finanzdaten zur Terrorbekämpfung formuliert werden. Es werden dabei die Datenschutzregeln der EU gelten. Pahh, das wir nicht lachen, die sind doch nicht das Papier wert auf den die geschrieben sind. Das Abkommen zwischen der EU und den USA soll nach der Sommerpause stehen. Die Daten können nach dem Verhandlungsmandat für maximal fünf Jahre zur Terrorfahndung gespeichert werden. Datenschützer und Politiker bemängeln, dass Bürger nichts vom Zugriff auf ihre Daten erfahren. Außen vor bleibt bei den Verhandlungen auch das EU-Parlament, da diese über die “dritte Säule” der Union laufen, in der die gemeinsame Sicherheitspolitik definiert wird.
Das in Belgien beheimatete SWIFT-Netzwerk bündelt Überweisungsdaten von 8000 Banken aus mehr als 200 Ländern. Über SWIFT werden täglich im Durchschnitt fast 15 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eil-Anweisungen innerhalb Deutschlands. Damit könnte theoretisch jeder EU-Bürger wieder ins Visier der US-Fahnder geraten.
Archiv für Juli, 2009
Zensursula surft…
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig. Laut dem Experten darf nach dem Grundgesetz daher auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) als Oberbehörde des Bundes die geheime Sperrliste erstellen. Sollte dies das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde gegen das Vorhaben genauso sehen, wäre die Initiative in ihrem ganzen Gerüst erschüttert. Das Gesetz sollte ursprünglich schon am morgigen Samstag in Kraft treten. Es liegt Bundespräsident Horst Köhler (CDU) aber noch nicht zur Unterschrift vor und konnte daher Mitte der Woche nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Karoo
[Update 26.07.2009] Der Providermonopolist Karoo hat sich wohl entschlossen, seinen Kunden künftig erst nach dem dritten Verstoß den Zugang blockieren.
Wenn man Monopolist ist, kann man halt mit seinen Kunden wilde Sau spielen. So wie der englische Provider Karoo, der bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen, wie durch File-Sharing via Peer-to-Peer-Netzwerke etwa, seine Kunden ohne Vorwarnung vom Netz getrennt. Und das schon seit Jahren. Und er verpasst seinen Kunden auch das volle rechtliche Programm. Um den Internetzugang wieder zu erlangen, müsse der Kunde eine schriftliche Unterlassungserklärung abgeben, dass er künftig keine Urheberrechtsverletzungen mehr begehe. Der britische Provider habe diese Verstöße in seinen Nutzungs- bedingungen festgeschrieben und behalte sich das Recht vor, den Anschluss ohne Vorankündigung zu kappen. Somit beweisen die Engländer mal wieder, sie wollen die ersten sein, die den perfekten orwellschen Überwachungsstaat schaffen. Denn mit dieser Praxis geht der britische Provider noch einen Schritt weiter als das von der Musik- und Filmindustrie geforderte “Three-Strikes-Out”-Modell nach französischem Vorbild, das bei Urheberrechtsverstößen zwei Warnungen vorsieht, bevor der Anschluss getrennt wird.
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Tags: Karoo, Netztrennung
na ja
Soweit würden wir jetzt doch nicht gehen wollen. Obwohl die schweizer Bundespolitiker einfach zu viel getrocknetes Edelweiss rauchen. Die planen jetzt die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen. Ab dem 1. August müssen die Internetprovider, also die Anbieter von Internetzugängen, technisch aufrüsten. Künftig sollen sie in der Lage sein, die Internetnutzung ihrer KundInnen unmittelbar an die Behörden zu übertragen. Von der «Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses» ist die Rede. Konkret kann künftig das gesamte Surfverhalten einer Nutzerin oder eines Nutzers abgefangen werden, sofern gegen die Person ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet worden ist. Der Dienst «Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr» (Üpf) von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hält das Bundesgesetz «Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (Büpf) für eine ausreichende Rechtsgrundlage für die neue Massnahme. Wir meinen, das kennen wir ja schon, wenn überwacht werden soll, dann finden die kiffenden Politiker immer irgendein Gesetz das passt. Kinderpornographie und Terrorismus sind derzeit die grössten Hits, wenn es um neue staatliche Horch- und Guck-Befugnisse geht. Fredy Künzler vom mittelgrossen Zürcher Provider Init7 hält das Ganze für einen «Papiertiger, der einen unglaublichen Aufwand verursacht». Er rechnet mit ein bis drei «Mannjahren» Arbeit und mit Kosten von Hunderttausenden Franken. Aber das schert doch die Schweizer nicht, die unterhalten ja auch eine eigene Marine, na bei der Menge an schweizerrischen Hafenstädten.
… jetzt auch in
ihrem Kino!
Jetzt gibt es die Überwachung auch in deutschen Kinos. In England ist das ja schon Tagesgeschäft. Das Hollywood-Studio Warner Bros. hat Kinobesucher in Magdeburg, die sich den neuen Harry-Potter-Film “Harry Potter und der Halbblut-Prinz” anschauten, mit Nachtsichtgeräten beobachten lassen. Dies berichtet die Magdeburger Volksstimme. Die Verleihfirma Warner Bros. will so das heimliche Aufzeichnen während der Vorstellung verhindern, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber der Tageszeitung. Im “Naumburger Tageblatt” vom 8. Juli berichtet ein Leser der Zeitung über eine Observation im Cineplex Naumburg während einer Vorstellung von Ice Age 3 (im Verleih der Twentieth Century Fox of Germany) beschwert. Nach Darstellung des Lesers beobachteten “zwei Herren und eine Dame, ganz in Schwarz gekleidet” das aus rund 20 Besuchern bestehende Publikum mit einem Nachtsichtgerät – an dem deutlich sichtbar (und störend) eine rote Lampe geleuchtet habe. Vor dem Kinosaal sei keinen Hinweis auf die Aktion angebracht gewesen, ebensowenig seien die Kinobesucher an der Kasse auf die Überwachung hingewiesen worden. Aber auch im Cinestar Wildau wird kräftig überwacht.
Tags: Cineplex, Cinestar, Kino, Nachtsichtgeräte




