Weil er Kinderporno-Bilder und -Videos aus dem Internet auf privaten Computern gespeichert hat, muss Georg Dürrschmidt, Landrat in Brandenburg, 16.800 Euro Geldstrafe zahlen. Somit gilt der Landrat nach Leyenschen Definition jetzt als “pädokriminell”! Die Ermittler hatten auf einem Computer aus Dürrschmidts privatem Wohnbereich in Großräschen rund 50 Bild- und Videodateien gefunden. Der Ende 2008 vorläufig vom Dienst suspendierte Landrat wies die Anschuldigungen stets von sich. Sowohl die Ehefrau Martina (49) als auch die beiden Stiefsöhne Tobias B. (26) und Sebastian B. (20) machten am Mittwoch vor dem Amtsgericht Senftenberg von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, das ihnen als Angehörige zusteht. Das ist wohl das politische Ende eines Politikers aus der Pfalz, der gehofft hatte in einem der neuen Bundesländer noch mal richtig Karriere zu machen. Vielleicht sollte Frau von Leyen denen CDU-Mitglieder, die mit dem Internet umgehen können, als erste die Leitung kappen.
Am 18. Mai 2009 um 20:37 und abgelegt unter Katgorie : CDU, Kinderpornographie.
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