18
Mai

CDU-Landrat wegen Kinderpornos verurteilt

Erstellt von: Redaktion

Weil er Kinderporno-Bilder und -Videos aus dem Internet auf privaten Computern gespeichert hat, muss Georg Dürrschmidt, Landrat in Brandenburg, 16.800 Euro Geldstrafe zahlen. Somit gilt der Landrat nach Leyenschen Definition jetzt als “pädokriminell”! Die Ermittler hatten auf einem Computer aus Dürrschmidts privatem Wohnbereich in Großräschen rund 50 Bild- und Videodateien gefunden. Der Ende 2008 vorläufig vom Dienst suspendierte Landrat wies die Anschuldigungen stets von sich. Sowohl die Ehefrau Martina (49) als auch die beiden Stiefsöhne Tobias B. (26) und Sebastian B. (20) machten am Mittwoch vor dem Amtsgericht Senftenberg von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, das ihnen als Angehörige zusteht. Das ist wohl das politische Ende eines Politikers aus der Pfalz, der gehofft hatte in einem der neuen Bundesländer noch mal richtig Karriere zu machen. Vielleicht sollte Frau von Leyen denen CDU-Mitglieder, die mit dem Internet umgehen können, als erste die Leitung kappen.

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Am 18. Mai 2009 um 20:37 und abgelegt unter Katgorie : CDU, Kinderpornographie. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

2 Kommentare

 1 

Ich wäre vorsichtig damit, solche Meldungen einfach zu glauben. Seit der inzwischen folgten Gesetzesänderungen und Definitionen können z.B. auch zuvor völlig legale FKK-Familienfotos, wenn darauf eben auch die Kinder zu sehen sind, als “Kinderpornos” gelten und geahndet werden. Oder Bilder von Erwachsenen, die so aussehen als könnten sie noch unter 18 sein (“Scheinjugendlichkeit”). Und aufgrund der puren Strafbarkeit des Datenbesitzes und -zeigens ist es praktisch unmöglich, nachzuprüfen, was der Beschuldigte nun tatsächlich hatte.

Die Definitionen wurden absichtlich äußerst schwammig und willkürlich interpretierbar gemacht. Daher glaube ich zunächst einmal niemandem, der behauptet, bei Person X seien Kinderpornos gefunden worden – dann man kann inzwischen allerlei völlig harmloses Material als solches deuten und ahnden – ohne jede Form öffentlicher Kontrolle, weswegen der Beschuldigte nun genau vor Gericht steht.

19. Mai 2009 um 11:32
 2 

Das Delikt “Kinderpornographie” erschlägt jeden, siehe Herrn Tauss. Dein geäußerter Gedanke ist uns auch schon gekommen. Kinderpornographie wird zur Hexenjagd. Früher konnte man seine Nachbarin als Hexe anklagen und am nächsten Nachmittag brannte sie schon auf dem Scheiterhaufen. Etwas ähnliches läuft gerade mit dem leidlichen Thema Kipo.

19. Mai 2009 um 11:47

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