Archiv für April 1st, 2009
Sollten Sie immer noch Zweifel daran haben, ob mit der Sperre von Kinderpornographieseiten auch eine Zensur in Deutschland eingeführt werden soll, dann können Sie sich jetzt selbst davon überzeugen. WIKILEAKS hat jetzt einen aktuellen Arbeitsentwurf zum Internetzensurgesetz veröffentlicht. Da erscheint doch die Hausdurchsuchung bei dem Betreibers der de-Domain von WIKILEAKS gleich in einem anderen Licht. Der Blog von FeFe hat das ganze schon richtig eingeschätzt:
Völlig klar, das Volk informieren, das ist völlig untragbar. Unakzeptabel! Nicht hinnehmbar! Wo kämen wir da hin, wenn das Volk sowas hier liest:
(3) Die Diensteanbieter trifft kein Verschulden, wenn im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs auch Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten.
Das wird schon direkt einkalkuliert und ins Gesetz geschrieben. Wenn das Volk das sieht, fängt es womöglich zu denken an, und fragt sich, ob hier überhaupt Kinderpornographie gesperrt werden soll, oder ob es nicht um ein Feindsenderverbot geht. Das kann sich ja jeder vorstellen, wie das BKA dann im Einzelfall haftet, wenn blog.fefe.de versehentlich auf der Zensurliste landet.
Ihr werdet nicht glauben, womit die das Begründen. Achtung, festhalten:
Die Dimension der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet in Deutschland verdeutlicht die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen allein in Deutschland (z.B. Operation Marcy: 530; Operation Penalty: über 1.000; Operation Mikado: 322; Operation Himmel: 12.000; Operation Smasher: 987) (vgl. hierzu die Pressemitteilung des) Bundeskriminalamtes vom 27. August 2008 zu aktuellen Entwicklungen im Bereich schwerer und organisierter Kriminalität).
JA! Sie benutzen wirklich Operation Himmel, das größte Debakel der Geschichte des BKA, wo sie am Ende so gut wie niemanden anklagen konnten, als Begründung!
Aber halt, geht noch weiter:
Die technologieneutrale Ausgestaltung des Gesetzentwurfes geht mit Blick auf beabsichtigten Vereinbarungen davon aus, dass lediglich – möglichst „grundrechtsschonend” – die so genannte DNS-Sperre eingesetzt wird. Diese Sperrtechnik ist nach diesseitiger Auffassung nicht mit einem Eingriff in das durch Art. 10 GG geschützte Fernmeldegeheimnis verbunden, weshalb auch keine Ausnahmeregelungen zu § 88 TKG in dem Entwurf enthalten sind.
Seht ihr? DNS-Manipulation ist kein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis! Das ist gut zu wissen. Dann hätte der Bundestag sicher auch nichts dagegen, wenn jemand ihren DNS-Server manipulieren würde, oder? Immerhin fällt ihnen selber auf, dass sie da keine Argumente für haben, daher:
(Anmerkung: Hier muss ausführliche Begründung folgen über DNS-Sperre und Gründe, weshalb damit kein Eingriff in Art 10 GG damit auch $88 TKG irrelevant ist, s. hierzu im Wesentlichen Stellungnahme der Ressorts BMI, BMFSFJ und BMWi vom 19.02.09)
Argumente gibt es nicht, daher verweisen wir auf Aussagen von uns selbst!
Mittlerweile ist es in Old Germany schon soweit das der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, eine solche ernüchternde Bilanz des Jahres 2008 zieht. Und sich auch nicht scheut, offen von einem Skandaljahr zu schreiben.




