
Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung soeben meldet, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. Vorratsdatenspeicherung) als unverhältnismäßig bezeichnet. (Beschluss vom 27.02.2009, Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI)
In der heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Entscheidung heißt es wörtlich:
“Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden [...] Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist”.
Schnell abwählen, die Bande!
Der deutsche Innenminister Schäuble hat Probleme mit dem Bundesverfassungsgericht! Na, das ist ja mal eine Meldung. Wir glauben ja, es gibt mittlerweile keinen deutschen Staatsbürger mehr, der DAS nicht seit geraumer Zeit bemerkt hat. Und wenn der Rollstuhlfahrer nur Gesetze entwirft, die dann durch das Bundesverfassungsgericht (die Hütter des Grundgesetzes) wieder entschärft werden müssen, kann einen das schon frustrieren. Da man als deutscher Politiker immer Recht hat, muss die Schuld grundsätzlich bei anderen gesucht werden. Also, nichts liegt also näher, als den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes die Kompetenz für Demokratie und Freiheit abzusprechen. Wer eine solche Meinung vertritt:
Zunehmende Schwierigkeiten habe er damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes genießen solle wie jeder Bürger.
kann sich nicht mehr auf dem Boden dessen, bewegen. Das in Deutschland, nicht alle Bürger vor dem Gesetz GLEICH sind, wurde erst wieder durch die sanfte Presse und Gerichtsbehandlung eines skifahrenden Ministerpräsidenten bewiesen. Man stelle sich einmal vor, dieses Unglück, wäre einer “wortbrechenden, verlogenen und machtgeilen” Andrea Ypsilanti passiert. Nicht auszudenken.
Glasdemokratie: Der deutsche Wähler sollte sich in diesem Jahr wirklich die existenzielle Frage stellen, wird er nach der Wahl weiter in Demokratie und Freiheit leben, wenn er Parteien, wie CDU/CSU/SPD wählt.
Schlapphüte im Ausland
Wer eine Auslandsreise macht, hat immer was zu erzählen. In anderen Länder herrschen andere Sitten aber auch andere Gesetze. Und was zu Hause verboten (oder zumindest eingeschränkt) ist, ist vielleicht im Ausland erlaubt? So dachte sich das jedenfalls der BND. Onlinedurchsuchungen sind in Deutschland erstmal noch, nur unter strengen Auflagen, erlaubt. Denn in Deutschland werden in Gesetze immer noch Hintertüren hinein geschrieben. Eindeutige Gesetze könnten beim Volk ja dazu führen, das dieses, die dann auch eindeutig angewendet haben will. Aber das ist eine andere Geschichte.
Wer neue Überwachungstechnologien einsetzen will, muss diese auch erproben. So jetzt geschehen durch die Auslandsabteilung des BND. Der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, sagte im April 2007: “Ja, der BND habe Onlinedurchsuchungen durchgefüht, aber nicht sooo viele!” Ein sehr schönes rhetorisches Beispiel einer klaren und deutlichen Politikeraussage. Ist ja auch eine Grundvoraussetzung um Politiker zu werden. Anfang 2008 wurde diese Aussage durch den Focus “auf rund 60″ Vorgänge präzisiert. Aus einem aktuellen Bericht Fritsches an das Bundestagsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste geht jetzt, auf einmal, die Zahl 2500 hervor. Und weil der BND jetzt auch wirklich wissen muss, wie so ein Keylogger funktioniert, wurde das gleich mit erprobt. Man macht ja gerade in den afghanischen, irakischen und pakistanischen Gebieten den starken deutschen Mann, da fallen ein paar deutsche Schlapphüte mehr oder weniger, in der Truppe, nicht auf. Das dabei auch deutsche Journalistinnen ausgespäht wurden, dass nennt man dann wohl Kollateralschaden. Dem einfachen Bürger wurde somit wieder mal sehr deutlich vor Augen geführt, Kontrollgremien des Bundestages schlafen tief und fest. Es reicht, wenn man sie alle 4 Jahre mal weckt.

Es gibt immer wieder mutige Menschen, die Internet-Sperrlisten (internationaler Vergleich) veröffentlichen, um zu beweisen, dass diese vom Staat als Zensurmaßnahme missbraucht werden könnte. Gerade in Zeiten, in der eine Diskussion um Ursula von der Leyens Pläne zum Einstieg in die Internetzensur stattfindet. So landete ein finnischer Blogger, der die finnische Sperrliste veröffentlicht hatte, mit seinem Blog selber auf dieser Sperrliste. Die Veröffentlichung der dänischen Sperrliste ist jetzt dem “Schutzalter”-Blog zum Verhängnis geworden. Der Betreiber ist mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Technik beglückt worden. Netzpolitik.org schreibt dazu:
Laut Begründung der Hausdurchsuchung (PDF) ist durch ihr/sein Posting “davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat,” und ferner ist es “ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache seines/ihres Computers gespeichert hat” – das wäre natürlich strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften gemäß §184b.
und der Lawblog schreibt weiter:
Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte – wie vom Gesetz gefordert – einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen.
Viele Kommentatoren in den verschiedensten Blog´s gehen von einem gezielten Einschüchterungsversuch des deutschen Staates aus.
Glasdemokratie: Es kommen baldige Zeiten, bei denen deutsche Internetbesucher dieses angezeigt bekommen
, wenn sie unseren Blog besuchen wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hält den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Dies wurde heute in einem Grundsatzurteil bestätigt. Grundlage für das Urteil ist unter anderem ein Gutachten, welches von Mitgliedern des Chaos Computer Clubs verfasst wurde. AFP meldet:
Der Einsatz von rund 1800 Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig, weil die etwa zwei Millionen betroffenen Wähler nicht überprüfen konnten, ob ihre Stimmen richtig erfasst wurden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Entscheidung führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestags, weil es laut Gericht keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten gibt und deshalb der “Bestandsschutz der Volksvertretung überwiegt”.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht wäre nicht Verfassungsgericht, wenn nicht ein Hintertürchen wäre. Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe “zuverlässig” prüfen können, ob die Stimme vom Computer “unverfälscht” erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.