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BND übt Onlinedurchsuchungen im Ausland

Erstellt von: Redaktion

Wer eine Auslandsreise macht, hat immer was zu erzählen. In anderen Länder herrschen andere Sitten aber auch andere Gesetze. Und was zu Hause verboten (oder zumindest eingeschränkt) ist, ist vielleicht im Ausland erlaubt? So dachte sich das jedenfalls der BND. Onlinedurchsuchungen sind in Deutschland erstmal noch, nur unter strengen Auflagen, erlaubt. Denn in Deutschland werden in Gesetze immer noch Hintertüren hinein geschrieben. Eindeutige Gesetze könnten beim Volk ja dazu führen, das dieses, die dann auch eindeutig angewendet haben will. Aber das ist eine andere Geschichte.
Wer neue Überwachungstechnologien einsetzen will, muss diese auch erproben. So jetzt geschehen durch die Auslandsabteilung des BND. Der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, sagte im April 2007: “Ja, der BND habe Onlinedurchsuchungen durchgefüht, aber nicht sooo viele!” Ein sehr schönes rhetorisches Beispiel einer klaren und deutlichen Politikeraussage. Ist ja auch eine Grundvoraussetzung um Politiker zu werden. Anfang 2008 wurde diese Aussage durch den Focus “auf rund 60″ Vorgänge präzisiert. Aus einem aktuellen Bericht Fritsches an das Bundestagsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste geht jetzt, auf einmal, die Zahl 2500 hervor. Und weil der BND jetzt auch wirklich wissen muss, wie so ein Keylogger funktioniert, wurde das gleich mit erprobt. Man macht ja gerade in den afghanischen, irakischen und pakistanischen Gebieten den starken deutschen Mann, da fallen ein paar deutsche Schlapphüte mehr oder weniger, in der Truppe, nicht auf. Das dabei auch deutsche Journalistinnen ausgespäht wurden, dass nennt man dann wohl Kollateralschaden. Dem einfachen Bürger wurde somit wieder mal sehr deutlich vor Augen geführt, Kontrollgremien des Bundestages schlafen tief und fest. Es reicht, wenn man sie alle 4 Jahre mal weckt.

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Am 9. März 2009 um 10:41 und abgelegt unter Katgorie : Bundesnachrichtendienst, Datenmissbrauch, STASI 2.0, Trojaner, Überwachungsstaat. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

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