
Es gibt immer wieder mutige Menschen, die Internet-Sperrlisten (internationaler Vergleich) veröffentlichen, um zu beweisen, dass diese vom Staat als Zensurmaßnahme missbraucht werden könnte. Gerade in Zeiten, in der eine Diskussion um Ursula von der Leyens Pläne zum Einstieg in die Internetzensur stattfindet. So landete ein finnischer Blogger, der die finnische Sperrliste veröffentlicht hatte, mit seinem Blog selber auf dieser Sperrliste. Die Veröffentlichung der dänischen Sperrliste ist jetzt dem “Schutzalter”-Blog zum Verhängnis geworden. Der Betreiber ist mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Technik beglückt worden. Netzpolitik.org schreibt dazu:
Laut Begründung der Hausdurchsuchung (PDF) ist durch ihr/sein Posting “davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat,” und ferner ist es “ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache seines/ihres Computers gespeichert hat” – das wäre natürlich strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften gemäß §184b.
und der Lawblog schreibt weiter:
Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte – wie vom Gesetz gefordert – einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen.
Viele Kommentatoren in den verschiedensten Blog´s gehen von einem gezielten Einschüchterungsversuch des deutschen Staates aus.
Glasdemokratie: Es kommen baldige Zeiten, bei denen deutsche Internetbesucher dieses angezeigt bekommen
, wenn sie unseren Blog besuchen wollen.





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