Das schweizerische Bundesgericht fällt einen wegweisenden Entscheid (Bericht) gegen Adressbuchschwindler. Kurz nachdem Hewlett-Packard (HP) Ende September 2006 im Handelsregister eine Änderung veranlasst hatte, bekam die Firma unerwünschte Post: Die NMC-Register schickte dem drittgrössten Informatikunternehmen der Schweiz eine «Offerte» für knapp 500 Franken für einen Eintrag ins «NMC-Register für Handel und Industrie» – samt Einzahlungsschein. Als ein HP-Anwalt den Abzockversuch bemerkte, erstattete er gegen NMC Strafanzeige wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG). Das Zürcher Obergericht verurteilte NMC wegen unlauteren Wettbewerbs, doch die Firma focht den Entscheid vor Bundesgericht an. Im Oktober 2008 entschied dieses, dass NMC mit ihren Formularen gegen das UWG Verstössen hat Das Urteil 6B_272/2008/sst ist wegweisend, denn alle Adressbuchschwindler, die in oder aus der Schweiz auf Kundenfang gehen, können mit ihm angegangen werden. Der Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband (SADV) bereitet gegen Adressbuchschwindelverlage nun Musterklagen vor.
Am 25. Februar 2009 um 11:06 und abgelegt unter Katgorie : Abzocker, Datenmissbrauch, Schweiz.
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