Das schweizerische Bundesgericht fällt einen wegweisenden Entscheid (Bericht) gegen Adressbuchschwindler. Kurz nachdem Hewlett-Packard (HP) Ende September 2006 im Handelsregister eine Änderung veranlasst hatte, bekam die Firma unerwünschte Post: Die NMC-Register schickte dem drittgrössten Informatikunternehmen der Schweiz eine «Offerte» für knapp 500 Franken für einen Eintrag ins «NMC-Register für Handel und Industrie» – samt Einzahlungsschein. Als ein HP-Anwalt den Abzockversuch bemerkte, erstattete er gegen NMC Strafanzeige wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG). Das Zürcher Obergericht verurteilte NMC wegen unlauteren Wettbewerbs, doch die Firma focht den Entscheid vor Bundesgericht an. Im Oktober 2008 entschied dieses, dass NMC mit ihren Formularen gegen das UWG Verstössen hat Das Urteil 6B_272/2008/sst ist wegweisend, denn alle Adressbuchschwindler, die in oder aus der Schweiz auf Kundenfang gehen, können mit ihm angegangen werden. Der Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband (SADV) bereitet gegen Adressbuchschwindelverlage nun Musterklagen vor.
Archiv für Februar, 2009
Jetzt sans ganz deppert worn!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise wieder gekippt. Die Behörden dürfen nicht mehr sofort Bußgelder verhängen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. Dies könnte die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen, entschieden die Richter. Die Polizei darf Demonstranten auch nicht uneingeschränkt filmen und fotografieren. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert besonders die Bußgeldvorschriften: Damit verbinde sich das „Risiko einer persönlichen Sanktion, die bei den Bürgern zu Einschüchterungseffekten führen und die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beeinträchtigen kann”. Bei jeder Versammlung müsse jeder Teilnehmer damit rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotenzial der Versammlung bisher aufgezeichnet wurde. Eine solche Datenspeicherung ohne Anlass führt nach Ansicht der Richter zu „durchgreifenden Nachteilen“ für die Bürger Bayerns.
Glasdemokratie: Endlich mal deutsche Richter die von einer Einschüchterung der Bürger durch die Staatsmacht sprechen. Wie wir finden, eine schallende Ohrfeige für die bayrische CSU, welche die Verschärfung des Versammlungsrecht Juli 2008 durch das bayrische Parlament gedrückt hatte.
Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Das Stuttgarter “Bündnis für Versammlungsfreiheit” hat eine Aktionswoche gegen die Verschärfung des baden – württembergischen Pendants angekündigt. Diese soll in der Region Stuttgart vom 09. bis 13. März stattfinden.
Beginn 16:00 Axel-Springerstr. / Beuthstr. vor der Senatsverwaltung für Bildung
Die SchülerInnen-Initiative »Bildungsblockaden einreißen!« ruft anlässlich der Entscheidung des Abgeordnetenhauses von Berlin zu Demonstration gegen die Schülerdatei am 25. Februar auf. »Anstatt endlich etwas für die Bildung zu tun und den Forderungen der SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern entgegenzukommen, sollen nun die SchülerInnen weiter unter der Überwachungspolitik zu leiden haben«, kritisiert Initiativen-Sprecher Niklas Wuchenauer. Mit der Schülerdatei sollen 16 verschiedene Daten über jeden Schüler und jede Schülerin und deren Eltern erfasst und zugänglich gemacht und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung weiter aufgeweicht werden. Bildungssenator Zöllner argumentiert unter anderem mit dem Kampf gegen Schulschwänzer für eine zentrale Schülerdatei. Durch diese sollen in Zukunft nicht mehr das bezirkliche Schulamt zusammen mit der Schulleitung über den pädagogischen Umgang mit schwänzenden SchülerInnen entscheiden, sondern zunehmend die Polizei von sich aus aktiv werden können. »Offenbar besteht das neueste pädagogische Konzept gegen Schulschwänzer des Senats darin, mit Polizeieinheiten SchülerInnen zur Schule zu zwingen. Die eigentlichen Ursachen des Problems sind dabei ganz offensichtlich die miserable Sozial- und Bildungspolitik der vergangenen Jahre«, so Lee Hielscher, Ratsmitglied der LandesSchülerInnenVertretung und bei »Bildungsblockaden einreißen!« aktiv. Das Ziel, Doppelanmeldungen und die Schulplanung besser in den Griff zu kriegen wird mit der Schülerdatei ebenfalls nicht erreicht. »Solange die Schulen erst in den ersten Schulwochen erfahren, wie viele neue SchülerInnen sie haben, wird es vorher auch nicht möglich sein, LehrerInnen optimal zu verteilen. Die Schülerdatei ist nicht Teil der Lösung. Vielmehr wird es die ohnehin miserable Ausstattung der Schulen mit LehrerInnen weiter verschärfen, da den LehrerInnen noch zusätzliche Verwaltungsaufgaben aufgebürdet werden!« kritisiert Micha Schmidt von der LSV Berlin. Außerdem werden zum Teil Zahlen durch die Schulen geschönt, da sie sonst nicht ausreichend Lehrkräfte und Materialien zugeteilt bekommen würden, was das eigentliche Problem, der nicht ausreichenden Ausstattung der Schulen, aufzeigt. Die Initiative »Bildungsblockaden einreißen!« ruft deshalb zu einer Demonstration gegen die automatisierte Schülerdatei am 25.Februar 2009 auf. Start ist 16:00 Uhr vor der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Axel-Springerstr. / Beuthstr. Der Demonstrationszug wird über die Rudi-Dutschke-Str., Friedrichstr., Unter den Linden zum Roten Rathaus ziehen.
Die armen Parteien
Deutsche Politiker dürfen ja nicht mal mehr ein Parkticket annehmen. Wie traurig! Das muss sich wieder ändern. Jetzt haben sich Norbert Röttgen von der CDU, Thomas Oppermann von der SPD und Wolfgang Götzer von der CSU in einer Kommission zusammengefunden um wieder eine Lockerung der Spendenregeln für Bundestagsabgeordnete einzuführen. Laut einem Entwurf der Bundestagsverwaltung, der dem ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ exklusiv vorliegt, in dem es heißt:
Geldwerte Zuwendungen für Reisen in Ausübung des Mandats, Zuwendungen zur Teilnahme an Veranstaltungen zur politischen Information oder als Repräsentanten des Deutschen Bundestags, gelten nicht als Spenden
könnten Abgeordnete künftig Zuwendungen – auch von Unternehmen in Staatshand – in unbegrenzter Höhe annehmen, ohne dass dies veröffentlicht werden müsste. Mit dem veröffentlichen haben es deutsche Politiker eh nicht SO!
Der Staatsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim erklärte dazu:
Das läuft darauf hinaus, dass man Abgeordneten unbeschränkt viel Geld oder Geldwertes zuwenden darf, man muss es nur als Erstattung für Reise- oder Informationskosten etikettieren. Selbst Korruption, die eigentlich verboten ist, wird hier durch Außerkrafttreten dieser Vorschrift erlaubt.
Der Staatsrechtler Professor Ulrich Battis von der Humboldt-Universität kritisierte ebenfalls den Entwurf:
Dann könnte man auch sagen, wenn ein Bundestagsabgeordneter drei Monate eine Kreuzfahrt machte, und dann auf dieser Kreuzfahrt einmal in der Woche die Politik des Bundestags erklärt, dann fiele das auch unter diese Vorschrift.
Glasdemokratie: Die armen deutschen Politiker, Alles sollen die selbst bezahlen, bekommen keine Werbegeschenke und müssen auch noch ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen (na ja, Schätzwerte), die können einem wirklich leid tun. Wo sie sich doch jeden Tag, völlig selbstlos
und uneigennützlich
, für das deutsche Volk, ihr Rückgrat verbiegen.

Vor kurzem haben wir erst über das Gutachten des BVDW zum “Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien” berichtet. Jetzt hat auch der Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten zu den geplanten “Sperrverfügungen gegen Internetprovider” veröffentlicht. Seit heute ist das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes dank netzpolitik.org öffentlich einsehbar. Auch in diesem Gutachten kommt man zu der Erkenntnis, das Internetsperren mit recht einfachen Mitteln zu umgehen sind. Und das dieses technische Wissen entsprechend auch bei der jeweiligen Zielgruppe vorhanden ist. (Seite 21) Als sehr gutes technisches und effektives Beispiel einer Internetsperre wird in diesem Gutachten sogar die Great FireWall of China genannt. (Seite 25) Wir erinnern uns noch sehr gut an den multimediale Aufschrei der westlichen Presse angesichts der internettechnischen Zensur zu den olympischen Spielen in China. Aber der Zweck heiligt ja bekanntlich die Mittel. Da Deutschland ja von beratungsresistenten Politiker regiert wird, wird auch dieses Gutachten die Einführung von Internetsperren in diesem Land nicht verhindern. Somit stellen die Pläne der Bundesregierung ein Dammbruch für Internetzensur in Deutschland da und gefährden die offene Infrastruktur des Netzes und unsere Kommunikationsfreiheiten. Und wieder einmal schweigt die gesamte deutsche Printpresse zu beiden Gutachten.
Wir bedanken uns ausdrücklich bei netzpolitik.org für die Veröffentlichung des Gutachten der Bundesregierung und können nur hoffen das es vielen Internetnutzern in Deutschland bekannt wird.




