Archiv für Januar 21st, 2009

Das sich in Deutschland der Rollstuhldiktator und die Zypresse nicht mit Gesetzen auskennen ist ja hinlänglich bekannt. Aber jetzt auch noch die übermütterliche Ursula. Der BVDW hat ein Rechtsguthaben zum “Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien” anfertigen lassen. Und aus diesem geht zweifelsfrei hervor, dass das Grundgesetz die Blockade von Webseiten und das Kappen von Internetanschlüssen nicht oder nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt. Schon aufgrund des Telekommunikationsgeheimnisses könnten gegenwärtig Zugangsanbieter nicht dem Bestreben der CDU-Politikerin nachkommen. Weiter seien die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz zu berücksichtigen. Zugangsanbietern sei es laut Telekommunikationsgesetz auch untersagt, Inhalte und Umstände der Telekommunikation für Zwecke der Sperrung zu verwenden. Zugangsbeschränkungen zu rechtswidrigen Informationen durch Manipulationen im Zusammenhang etwa mit IP-Adressen, Domain-Namen, Portnummern oder URLs seien folglich als unzulässige Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis aufzufassen. Eine klare Absage erteilt das Gutachten auch Forderungen zur Einführung der Sperrung kompletter Internetanschlüsse, wie sie derzeit vor allem in Frankreich im Rahmen einer “abgestuften Erwiderung” auf Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert werden.
 
Aber da ja deutsche Politiker beratungsresistent sind und meistens eine Hintertür finden, wird das Rechtsguthaben wieder ganz schnell in irgendeiner Rundablage verschwinden.

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