9
Jan

BKA Gesetz bekommt schon Risse

Erstellt von: Redaktion

Nach einem Gerichtsurteil ist das Anlegen der Datei “Gewalttäter Sport” rechtswidrig. Unbescholtene Fans drängen auf die längst überfällige Löschung aus dem Computer. Ein niedersächsische Anhänger hatte auf Löschung seines Namens aus der Datei “Gewalttäter Sport” geklagt, die seit 1994 durch das BKA geführt wird. In dieser Datensammlung werden nicht nur Personen gelistet, die im Umfeld von Sportveranstaltungen straffällig geworden sind, es können auch Fans auf Verdacht registriert werden. Das Verwaltungsgericht Hannover gab dem Kläger im vergangenen Mai Recht, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung kurz vor Weihnachten. Die Begründung: Da es sich um eine sogenannte Verbunddatei handelt, die auch von den Bundesländern bearbeitet und abgerufen werden kann, sei laut Paragraf 7 Absatz 6 des BKA-Gesetzes eine Rechtsverordnung nötig. Dafür bedürfe es einer Zustimmung des Bundesrates, diese Verordnung sei allerdings nie erlassen worden – damit sei die Datei “Gewalttäter Sport” rechtswidrig. Das BKA betreibt dutzende Dateien mit Millionen gespeicherten Datensätzen. Im Jahr 2000 kamen drei umstrittene Gewalttäter-Dateien hinzu, für politisch links motivierte Täter, rechts motivierte Täter und Ausländerkriminalität. Diese Dateien basieren auch auf den Erfahrungen der “Gewalttäter Sport”. Dass nun ausgerechnet die sogenannte Hooligandatei das polizeiliche Informationssystem Inpol in Frage stellt, hielten viele Bürgerrechtler für ausgeschlossen. Sollte dem niedersächsischen Fan endgültig Recht gegeben werden, könnte den Polizeibehörden eine Klagewelle drohen, möglicherweise sogar Schadensersatzforderungen und die Löschung aller Namen. Es könnte erst der Anfang sein.

FacebookTwitterEmail
Am 9. Januar 2009 um 21:35 und abgelegt unter Katgorie : BKA-Gesetz, Datenmissbrauch, Grundgesetz, Überwachungsstaat. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

Einen Kommentar schreiben.

Name (*)
Mail (wird nicht veröffentlicht) (*)
Webseite
Dein Kommentar:

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: