1984 war gestern

Das britische Innenministerium will die Polizei heimliche Online-Durchsuchungen ohne richterliche Genehmigung im Inland und in EU-Staaten durchführen lassen. Demnach beruft sich Innenministerin Jacqui Smith von der Labour-Partei auf die noch vagen Pläne der EU-Justiz- und Innenminister, mittelfristig “Ferndurchsuchungen” (“Remote Searches”) auch als grenzüberschreitendes Ermittlungsinstrument zuzulassen. Selbst Polizeikräfte aus anderen EU-Ländern sollen demzufolge verdeckt Zugriff auf Festplatten der Bürger eines Mitgliedsstaates erhalten, soweit es dort gesetzliche Regelungen für Online-Razzien gibt. Nach dem bisherigen Willen des Innenministerrates könnten sich etwa britische Ermittler bei einer Ausarbeitung des Vorhabens in einer EU-Verordnung oder einem Rahmenbeschluss auch in die Rechner von Bundesbürgern “einhacken”. Denn hierzulande sind seit Anfang Januar mit dem Inkrafttreten der umstrittenen Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) heimliche Online-Durchsuchungen rechtlich verankert. Andererseits könnten BKA-Beamte den “Bundestrojaner” etwa gegen Verdächtige in Großbritannien einsetzen – in diesem Fall dann auch ohne Richtererlaubnis. Britische Oppositionspolitiker und Datenschützer lehnen den Vorstoß aus dem Innenministerium und Brüssel entschieden ab. Doch “die Ausübung solcher einschneidenden Befugnisse wirft ernsthafte Datenschutzprobleme auf.” Die Regierung müsse zunächst erläutern, wie derartige Verfahren praktisch ablaufen welche Vorkehrungen gegen Missbrauch getroffen werden könnten. Shami Chakrabarti, Leiterin der britischen Bürgerrechtsorganisation Liberty, sieht die möglichen rechtlichen Grundlagen für EU-weite Online-Razzien verfassungsrechtlich auf wackligem Grund stehen. Die geplanten Maßnahmen verglich sie mit einem Wohnungseinbruch.





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