Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
gemeinsam? Nein nicht den Service, nein nicht die freundliche Bedienung, nein nicht die reichhaltige Produktpalette. Na was dann, na immer noch keinen Schimmer, die Überwachung und die Datenlecks!
Und da die deutsche Bahn nicht überall der Loser sein will, hat sie bei der Überwachung richtig geklotzt. Gleich 173 000 Mitarbeiter, praktisch alle, haben die ohne ihr Wissen und Einverständnis bespitzelt. Konzernsprecher Oliver Schumacher meint aber: “Dat ist doch gar nicht schlimm eh” denn das sogenannte Screening, ist rechtlich nicht zu beanstanden – unabhängig von der Zahl der überprüften Mitarbeiter. Jepp und die Bahn kommt immer pünktlich!
Die Telekom ist ja die Meinung, sie haben den geilsten Internetauftritt. Ihre Webmaster hatten aber wieder einen kleinen Blackout. Daten mehrerer hundert Neukunden des Konzerns waren über einen einfachen Internet-Link tagelang für jedermann einsehbar. Das Datenleck betraf Neukunden, die sich auf der Website des Konzerns registrierten. Sichtbar waren unter anderem Name, Anschrift, der bisherige Telekommunikationsanbieter sowie Telefonnummern der Kunden – darunter auch solche, die nicht im Telefonbuch stehen. Vielleicht wollte die Telekom aber auch nur, das sich alle Neukunden gleich heimisch fühlen und ein positives Gruppengefühl entwickeln. Zumindest bekommen alle Neukunden jetzt einen erstes netten Brief, denn die Blödelkom will sich bei allen entschuldigen. Na ja wie auch immer, die Telekom hat uns mal wieder enttäuscht, wir dachten schon, die kommen diesen Monat mal ohne Datenpanne aus.
Die schlimmsten Befürchtungen der Datenschützer und Überwachungsgegner in den USA haben sich bestätigt. Ausschlaggebender Zündfunke hierfür ist ein aktuelles Interview eines ehemaligen Mitarbeiters des US-Geheimdienstes National Security Agency (NSA) mit dem Nachrichtensender MSNBC. Der Ex-NSA-Agent, bestätigt darin die schlimmsten Befürchtungen der Datenschützer und Überwachungsgegner. “Die NSA hat Zugang zu der Kommunikation aller US-amerikanischen Bürger, egal, ob sie hierfür ein Telefon, Fax oder ihren Computer verwenden. Es wird alles überwacht”, schildert Tice das Prozedere während der Bush-Administration. Insbesondere von Nachrichtenorganisationen, Zeitungen und Journalisten seien in dieser Zeit umfangreiche Überwachungsprotokolle angelegt worden. “Natürlich ist es auch der NSA nicht möglich, die Kommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung zu sammeln. Man hat die Daten vielmehr zunächst in Form einer Meta-Analyse ausgewertet und anschließend festgelegt, welche Kommunikationen genauer überwacht werden sollten”, räumt Tice in einem Bericht des Weblogs “The Raw Story” ein. Hierbei habe man sich insbesondere auf die Überwachung von Nachrichtenorganisationen und deren Mitarbeitern konzentriert. “Während eines NSA-Einsatzes, an dem ich beteiligt war, sahen wir uns ohne konkrete Absicht spezielle Organisationen an. Erst im Nachhinein fand ich heraus, dass die Sammlung der Kommunikationsdaten bei den betroffenen Unternehmen rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr fortgesetzt worden war”, so Tice.
Sollten die Amerikaner durch Obama etwas mehr Freiheit erhalten , wird sich für die Europäer kaum etwas ändern. Die USA unterhalten in Europa riesige Abhöranlagen die jede Email, jedes Telefonat mit Mobiltelefonen und jede SMS aufzeichnen und auswerten. Eine der grössten dieser Anlagen befindet sich in Deutschland. Im bayrischen Bad Aibling steht die Mega -Abhöranlage Echolon. Das Echelon-System unterliegt ebenfalls der Verwaltung der National Security Agency (NSA). Die NSA hat alleine in Maryland über 28.000 Mitarbeiter und ist damit die wohl größte Spionageabteilung weltweit.
“Die Dreckschleuder” berichtet über diesen fiesen Kniepers. Und zwar was Gutes. Diese Leute haben sich mit Abmahnungen über Kochbuchbilder und Fernsehsendungen viele Freunde in Deutschland gemacht.
Doch jetzt will das OLG Hamburg die Kniepers zu HarzIV-Empfänger machen. In zwei Berufungsverhandlungen entzog das Gericht den Kniepers am 21.01.2009 de facto die Grundlage für ihre Abmahnungen. Konkret ging es um zwei Foren, in denen Fotos aufgetaucht waren, die angeblich widerrechtlich den Rezept-Seiten der Kniepers entnommen worden waren. Der Kammervorsitzende stellte gleich zu Beginn klar, dass er die Ansicht seines Landgerichtskollegen in der Sache nicht teilt: Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren. Genauso haben die Berufungskläger gehandelt.
Schadenfreude ja, Euphorie nein, denn DAS ist leider nicht das Ende des Abmahnwahns in Deutschland.
Das sich in Deutschland der Rollstuhldiktator und die Zypresse nicht mit Gesetzen auskennen ist ja hinlänglich bekannt. Aber jetzt auch noch die übermütterliche Ursula. Der BVDW hat ein Rechtsguthaben zum “Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien” anfertigen lassen. Und aus diesem geht zweifelsfrei hervor, dass das Grundgesetz die Blockade von Webseiten und das Kappen von Internetanschlüssen nicht oder nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt. Schon aufgrund des Telekommunikationsgeheimnisses könnten gegenwärtig Zugangsanbieter nicht dem Bestreben der CDU-Politikerin nachkommen. Weiter seien die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz zu berücksichtigen. Zugangsanbietern sei es laut Telekommunikationsgesetz auch untersagt, Inhalte und Umstände der Telekommunikation für Zwecke der Sperrung zu verwenden. Zugangsbeschränkungen zu rechtswidrigen Informationen durch Manipulationen im Zusammenhang etwa mit IP-Adressen, Domain-Namen, Portnummern oder URLs seien folglich als unzulässige Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis aufzufassen. Eine klare Absage erteilt das Gutachten auch Forderungen zur Einführung der Sperrung kompletter Internetanschlüsse, wie sie derzeit vor allem in Frankreich im Rahmen einer “abgestuften Erwiderung” auf Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert werden.
Aber da ja deutsche Politiker beratungsresistent sind und meistens eine Hintertür finden, wird das Rechtsguthaben wieder ganz schnell in irgendeiner Rundablage verschwinden.
Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten. Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert hiermit zu Recht:
Die Vorratsdatenspeicherung im Internet hat in einem Gesetzentwurf zur „Informationstechnik des Bundes“ nichts zu suchen. Für das Internetrecht ist der Bundesinnenminister überhaupt nicht zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Er bittet alle Internetnutzer, bei den verantwortlichen Politikern gegen die geplante Vorratsspeicherung im Internet zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine besondere Internetseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen finden.