17
Dez

BKA Gesetz auf Biegen und Brechen

Erstellt von: Redaktion

stasi20

So langsam wachen auch größere Medien auf, was das neue BKA-Gesetz für große Risiken für die Freiheit in Deutschland birgt. In einem Artikel bringt die Sueddeutsche.de Argumente das die Entschärfung des Gesetzes eine Lachnummer ist.

Auch in Eilfällen soll nun der Richter die Online-Durchsuchung anordnen müssen, eine Anordnung durch den Chef des Bundeskriminalamts, wie ursprünglich geplant, reicht nicht. Das ist mehr als nichts, genügt aber hinten und vorne nicht. Am rechtsstaatlich völlig unzulänglichen Paragrafen 20 k des BKA-Gesetzes wurden offenbar keinerlei Änderungen vorgenommen. Das bedeutet: Es gibt praktisch keine Fälle, bei denen auf eine Online-Durchsuchung von vornherein verzichtet werden muss.

Es bleibt bei einer langen Liste von rechtsstaatlichen Verstößen: Es bleibt dabei, dass das Zeugnisverweigerungsrecht von Anwälten, Ärzten und Journalisten beiseite geräumt wird. Nur Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger bleiben gegen Ausspähung leidlich geschützt.
Es bleibt dabei, dass eine Rundumüberwachung mit den geballten heimlichen Ermittlungsmethoden ohne weiteres möglich ist.
Es bleibt dabei, dass der Begriff “internationaler Terrorismus” zwar der Generalschlüssel für das BKA ist, aber nicht definiert wird.
Es bleibt dabei, dass es keinen Versuch gibt, einen Rechtsschutz gegen heimliche Grundrechtseingriffe zu organisieren.
Und es bleibt schließlich bei einer viel zu langen Erprobungszeit für das Gesetz – bis 2020! In der vorliegenden Fassung darf es nicht einmal sechs Tage in Probe gehen.

Alles Argumente die die Gegner der Vorratsdatenspeicherung und die Gegner des BKA-Gesetzes schön über ein Jahr versuchen breitenwirksam zu publizieren.
Glasdemokratie: Dieses verspätete Aufwachen der großen Medien ist symptomatisch für Deutschland, aber vielleicht ist das ja auch Methode.

Am 17. Dezember 2008 um 11:51 und abgelegt unter Katgorie : BKA, BKA-Gesetz, STASI 2.0, Schäuble, Überwachungsstaat. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

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