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Dez

Kleine Chronologie des Überwachungsstaats BRD

Erstellt von: Redaktion

Anlässlich, das sich das Jahr 2008 dem Ende neigt, haben wir mal eine kleine Zusammenstellung erstellt:

      1968: SPD und CDU/CSU erlauben, Telefone von Bürgern abzuhören.
      1979: BKA-Chef Herold führt eine Rasterfahndung durch, bei der über Wohnungsmakler und Meldeämter private und öffentliche Daten gesammelt und abgeglichen werden.
      1994: Der Bundesnachrichtendienst erhält die Erlaubnis, Informationen über Bürger an Staatsanwaltschaft, Zoll und Polizei weiterzugeben, und agiert seitdem auch im Innland.
      1998: CDU/CSU und FDP erlauben das Abhören privater Wohnungen.
      2000/2001: SPD und Grüne ermächtigen Verfassungsschutz und BND, Bürger mittels Telefon- und Internetanbietern auszukundschaften. Sie verpflichten Banken zur Auskunft über Kontobewegungen.
      2006: CDU/CSU und SPD bauen eine Mega-Datei, um Daten von vermeintlich verdächtigen Personen und Unternehmen zu horten. Verfassungsschutz und Zoll können auf diese Informationen zugreifen. Der Verfassungsschutz darf außerdem auf Fluggast- und Kontodaten zugreifen.
      2007: Die Große Koalition zwingt Telekommunikationsunternehmen, Verbindungsdaten sechs Monate zu speichern.
      2007/2008: CDU/CSU und SPD wollen Polizei und Geheimdiensten Zugang zu privaten Festplatten verschaffen. Das BKA erhält (geheim-)polizeiliche Befugnisse.

Mal sehen was die nächsten Jahre uns noch alles so bringen werden? Vorschläge ausdrücklich erwünscht!

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Am 9. Dezember 2008 um 13:28 und abgelegt unter Katgorie : Diktatur, Grundgesetz, STASI 2.0, Überwachungsstaat. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

1 Kommentar

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Ich schlage zum Wohle einer sicheren und stabilen Gesellschaft folgendes 10-Punkte-Programm vor:

1) Implantierung von RFID-Ausweis-Chips, weil es “sicherer und zuverlässiger” ist als der Personalausweis mit Chip.

2)- Einführung einer Ausweispflicht, welche durch die eingepflanzten Chips natürlich recht einfach durchzusetzen ist.

3) Automatisiertes Scannen aller RFIDs an allen möglichen Orten, mindestens dort wo Videoüberwachung ist. Gerät jemand ins Sichtfeld einer Überwachungskamera und der Scanner findet keinen RFID-Chip, wird automatisch die Polizei gerufen und man kommt zunächst in Untersuchungshaft.

4) Einführung der Bundestrojaner-Pflicht. Jeder Computer muss zwingend den Bundestrojaner installiert haben. Deutsche Versionen von Windows, Mac OS, Linux etc. dürfen nur noch mit integriertem BT verkauft werden.

5) Erweiterung der Ausweispflicht auf alle Tätigkeiten der Telekommunikation. Handys, Telefone, Computer müssen fortan an mit RFID-Lesegeräten ausgestattet sein, mittels derer man sich persönlich an das Gerät anmeldet, welches dann sämtliche Daten inklusive der Inhalte an das BKA übermittelt.

6) Erweiterung der Straftatbestände im Computerbereich. Verwendung eines Computers ohne Einhaltung der Punkte 4 und 5 wird mit einjährigem Internetverbot geahndet. Wird dieses Verbot in irgendeiner Form missachtet, wird es auf lebenslänglich ausgeweitet. Ab da steht eine zweijährige Gefängnisstrafe für jede weitere Übertretung.

7) Prüfpflicht für alle Arten von Publikationen, Webseiten, Blogs usw. Jeder Inhalt muss bei einer hierzu neu eingerichteten Behörde angemeldet werden und wird dann eingehend geprüft. Nicht zugelassen werden dann extremistische Inhalte, terroristische Inhalte, pornografische Inhalte. Die Definition hierüber jeweils obliegt der Behörde, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Unangemeldete Veröffentlichen werden mit hohen Geldbußen und im Wiederholungsfall mit Freiheitsstrafe geahndet.
8) Einschränkung der Grundrechte auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit, der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit (als Vorbild zu letzterem dient das bayrische Versammlungsgesetz). Die geplante Einschränkung der Pressefreiheit wird nach “kontroversen Diskussionen” und “unter Bauchschmerzen” in einem Kompromiss dann doch nicht eingeführt, lediglich eine Anmeldepflicht nach Punkt 7 wird erforderlich sein.

9) Die Bundeswehr darf nun “endlich” und “nach langem Ringen” dank eines “Kompromisses” im Innern auch zur Wahrung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung eingesetzt werden.

10) Im Rahmen des inzwischen inkraftgetretenen EU-Vertrages und dem damit aufgehobenen Verbot der Todesstrafe wird die Bundeswehr befugt, nach richterlicher Anordnung oder, wenn das BKA Gefahr im Verzug meldet, sowie bei illegalen Versammlungen (was dank Punkt 8 auf beinahe jede Versammlung zutreffen wird), tödliche Gewalt gegen Zivilpersonen anzuwenden. Die Kosten für den Einsatz werden den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt.

P.S.: Keine Angst, damit bringe ich niemand in entsprechenden Positionen auf dumme Gedanken. Solche Ideen werden in entsprechenden Kreisen schon länger gehegt.

10. Dezember 2008 um 09:10

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