Archiv für Dezember, 2008

Kriegsrichter Filbinger
und Horst Köhler

In seiner diesjährigen Weihnachtsansprache hat der deutsche Bundespräsident Horst Köhler ja bewiesen, das er sich gedanklich irgendwo befindet, nur nicht mehr in der Realität. Im Duckhome-Blog wird zurecht gefragt, ob der Mann ständig unter Drogen steht. Aber so hat er wenigstens für alle sichtbar gezeigt, auf wessen Seite er steht. Nein nicht auf der Seite der kleines Mannes, sondern auf der neoliberalen Ausbeuterseite. Aber wer hat angesichts des Handschlages von Hitlers erfolgreichem Kriegsrichter, dem CDU-Mitglied Hans Filbinger, im Jahre 2004 eigentlich noch daran gezweifelt. Und heute hat es sich auch noch auf die Seite der Überwacher geschlagen. Köhler hat nämlich heute das ErmächtigungsBKA-Gesetz unterzeichnet. Und das ohne bundespräsendiale durchgreifenden Bedenken. In der alkoholgeschwängerten Weihnachtszeit fällt Denken auch echt schwer. Somit startet Deutschland ins Jahr 2009 mit heimlichen Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie und die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und die Ortung von Mobiltelefonen. Eine sehr schöne Einschätzung seiner Weihnachtsrede ist in der Jungen Welt nachzulesen. Wenn das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz wieder kippt, und das kann es nur zwangsläufig, dann wird das auch eine Abberufung von allerhöchster Stelle, für den deutschen Bundespräsidenten.

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Vom Rest der Europäischen Union noch weitgehend unbemerkt, hat das oberste bulgarische Verwaltungsgericht am 11. Dezember ein möglicherweise weitreichendes Urteil erlassen. Dem Gericht zufolge ist die laut EU-Richtlinie (2006/24/EC) auch in Bulgarien Anfang 2008 umgesetzte Vorratsdatenspeicherung nach der vom Innenministerium erlassenen Verordnung Nr. 40 verfassungswidrig, weil damit die Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf persönliche Daten erlangen. Die Regierung wird aufgefordert, verständliche und klar formulierte Begründungen für den Zugriff auf persönliche Daten und Regeln ihrer Speicherung zu liefern. Die Bürgerrechtsorganisation Access to Information Programme (API) hatte im März eine Klage gegen das Gesetz mit der Begründung eingereicht, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die bulgarische Verfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Gesetze verstoße. Alexander Kashumov, Rechtsvertreter der AIP in dem Gerichtsverfahren, sieht in dem Richterspruch einen Erfolg, dessen Bedeutung über Bulgarien hinausgeht: “Die Entscheidung schützt nicht nur die Privatsphäre der Bulgaren und vor allem auch die Arbeit investigativ recherchierender Journalisten, die am meisten von Überwachung und Abhörung bedroht sind. Sie kann auch für Bürger im übrigen Europa von Nutzen sein”, erklärte Kashumov gegenüber Telepolis.

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19
Dez

Rezession 2009 für Waldorf und Co.

Erstellt von: Redaktion  | abgelegt in Kategorie Abmahnanwalt, Abmahnung, Abzocker, Datenmissbrauch, Musikindustrie, Waldorf

Die amerikanische Musikindustrie will ihre Strategie im Kampf gegen illegales Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material grundlegend verändern. Der Verband der großen US-Labels (Recording Industry Association of America, RIAA) wird künftig auf Massenklagen verzichten und setzt stattdessen auf die Zusammenarbeit mit den Zugangsanbietern. Seit 2003 hatte der Verband rund 35.000 Internetnutzer wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. Dem Zeitungsbericht zufolge hat die RIAA im Herbst begonnen, die Klagekampagne einzustellen. Danach werde die RIAA beim Verdacht eines illegalen Up- oder Downloads eine E-Mail an den Provider schicken. Je nach Vereinbarung soll der Provider dann die Nachricht weiterleiten oder die Person selbst auf den Verstoß aufmerksam machen und auffordern, damit aufzuhören – die Identität des Kunden erfahre der Verband dabei nicht. Mit dem neuen Ansatz würde eine der umstrittensten – und für die Justiz aufwändigsten – Praktiken der RIAA wegfallen: über eine Strafanzeige gegen Unbekannt versucht der Verband, an die Identität des Nutzers zu kommen, von dem wenig mehr als eine IP-Adresse bekannt ist. Der mutmaßliche Filesharer wird dann mit einem Zivilverfahren überzogen – eine auch in Deutschland
verbreitete Praxis.
 
Glasdemokratie: Somit gibt es für die Dorfbewohner im Wald und ihre Mitstreiter leider in 2009 nichts mehr zu verdienen. Aber irgendwie will sich bei uns, kein vorweihnachtliches Mitleid einstellen.

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Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit den Stimmen der großen Koalition den umstrittenen Gesetzesentwurf für Ausgleichszahlungen an Provider für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Die Linksfraktion und die Grünen votierten gegen das Vorhaben; die FDP enthielt sich. Mit dem bereits vor über einem Jahr ins Parlament eingebrachten und Anfang Dezember vom Rechtsausschuss gebilligten Vorstoß soll unter anderem der Abruf von Verbindungs- und Standortdaten, die öffentliche Telekommunikationsanbieter gemäß den Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung sechs Monate lang verdachtsunabhängig aufbewahren müssen, pauschal entschädigt werden. Für die Linken verlangte deren innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke, dass “in jedem Einzelfall die tatsächlich anfallenden Kosten vergütet werden” müssten. Wenn der unbescholtene Bürger schon für seine eigene Überwachung bezahlen solle, schulde Schwarz-Rot ihm zumindest buchhalterische Sorgfalt. Derzeit seien die Pauschalen teils viel zu hoch, teils überhaupt nicht nachvollziehbar. Somit hat wieder mal die CDU/CSU/SPD Fraktion bewiesen, das sie deutsche Grundrechte ihrer Bürger mit Füssen treten. Hoffentlich vergessen ihnen die deutschen Mitbürger das nicht bei der nächsten Wahl.
 
Glasdemokratie: Übrigens mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes und dieser erneuten Verschleuderung von Steuergeldern haben die deutschen Mächtigen ihrem Volk ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht.

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Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Donnerstag die im Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat leicht entschärfte Version der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) ohne weitere Aussprache abgesegnet. Für das lange umkämpfte Vorhaben stimmten CDU/CSU und SPD, die Opposition votierte geschlossen dagegen. “Das Vermittlungsergebnis macht aus einem sehr schlechten Gesetz ein schlechtes Gesetz”, so FDP-Innenexpertin Gisela Piltz zu dem Kompromiss; die Verbesserungen beim Kernbereichsschutz seien “lächerlich”. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, sprach von einer “Blamage für die SPD”; die Präzisierung der Kompetenzverteilung sei eine Farce. Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit bei den Grünen, sagte, es würden noch “ganz viele Giftzähne” im Gesetz verbleiben. Den Protesten von Ärzten, Anwälten und Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten werden soll, schlossen sich weitere Medienvereinigungen an. “Auch der Gesetzentwurf des Vermittlungsausschusses räumt Journalisten keinen umfassenden Schutz des Berufsgeheimnisses ein”, monierte der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV).
Der FDP-Politiker Gerhart Baum will trotz der Korrekturen am BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Der frühere Innenminister kündigte seinen Gang nach Karlsruhe für Anfang Januar an. Der FDP-Politiker gehörte bereits zu den Klägern, die im Februar in Karlsruhe das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit der Möglichkeit der Onlinedurchsuchung zu Fall gebracht hatten. Vor allem der Schutz der privaten Lebensgestaltung sowie das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte und Journalisten blieben mangelhaft, begründete Baum seinen Entschluss. Seinen Angaben zufolge werden weitere Personen die Klage unterstützen. Aber auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stimmt der Mittelweg laut der Nachrichtenagentur AP “nicht glücklich”. Er erwartet, dass wegen der Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in einigen Jahren erneut darüber zu diskutieren ist, Online-Durchsuchungen im Eilfall ohne richterliche Zustimmung zu erlauben.

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