
Na diesmal hat Getty Images mal richtig zugeschlagen. Vor gar nicht all zu langer Zeit wurde mal ja von Getty Images auch für gekaufte Bilder abgemahnt. Diesmal hat Getty Image aber für nicht erworbene Rechte an 6 Bildern abgemahnt. Und die Münchner Richter haben auch ordentlich eine finanzielle Kelle drauf gelegt. Die Übernahme von im Web bereitgestellten Fotos ohne Einwilligung des Urhebers ist verboten. Wird dabei der Name des Fotografen weggelassen, verdoppelt sich der zu zahlende Schadensersatz. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) München entschieden und ein EDV-Unternehmen zur Zahlung von insgesamt 10.460 Euro für sechs kopierte Bilder verurteilt (Az. 7 O 8506/07). Das EDV-Unternehmen hielt den geforderten Gesamtbetrag der ersten Abmahnung von 5230 Euro für zu hoch und ging zum Gegenangriff über: Im Wege der negativen Feststellungsklage rief das Unternehmen das Landgericht München an. Das war ein Fehler! Gerichte muss man sich in Deutschland noch sorgfältig aussuchen. München und Hamburg sind hierbei völlig bääääh.
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Alle Bürger im Visier
Die sachsen-anhaltinische Justizministerin Angela Kolb hat die fortwährende Aufrüstung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen Straftaten kritisiert. “Ich bin kein Verfechter der Vorratsdatenspeicherung”, wandte sich die SPD-Politikerin etwa gegen die vor einem Jahr vom Bundestag beschlossene verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren. Man müsse realistisch sein, gerade was die Strafverfolgungsbehörden angehe. Diese hätten kaum Personal, um die sechs Monate aufbewahrten Verbindungs- und Standortdaten auszuwerten. Somit entstünden letztlich “nur Datenfriedhöfe”. Die Logik der Vorratsdatenspeicherung führt laut Kolb in eine Spirale, “wo es immer den Ruf nach Mehr gibt”. Sie habe daher die Hoffnung, “dass uns Karlsruhe sagt, was rechtlich zulässig ist”, sagte sie in Bezug auf die laufenden Klagen gegen die sechsmonatige Aufbewahrung der Verkehrsdaten beim Bundesverfassungsgericht. Den Gesetzgebern legte sie zudem ans Herz, vor dem Beschluss neuer Sicherheitsgesetze zuerst die bereits ergangenen einschlägigen Entscheidungen der Wahrer des Grundgesetzes zu lesen. Sie sei daher auch gespannt, wie die Karlsruher Richter die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt einschließlich heimlicher Online-Durchsuchungen sehen. Generell gab sie die Losung aus, sich auf die Werte des Grundgesetzes zu besinnen und diese im digitalen Raum umzusetzen. Das grundsätzliche Problem der politischen Überwachungsbefürworter ist ihr technischer Unverstand. Der technische Hintergrund sowie seiner Machbarkeiten, z.B. einer Onlinedurchsuchung mittels einem “Bundestrojaner “, ist den deutschen Kontrollfreaks und Paranoiker mit ihrer Allmachtsphantasie gar nicht beizubringen. Die einsamen Rufe Jürgen Kuris, dem stellvertretenden Chefredakteur der c’t, die “Online-Durchsuchung sei ein “Windei” und lasse sich technisch kaum umsetzen, oder die Jürgen Schmidts (“Jeder kann sich schützen“) oder des Journalisten Falk Lüke (Das Pferd ist eine Ente) verhallten ungehört in der intellektuellen Wüste. Die Idee des Behörden-Hackens ist zu schön, um nicht wahr zu sein. Das traurige an der deutschen Politik ist, das durch Berufspolitiker heute Gesetze verabschiedet werden, ohne sie vorher zu prüfen, ob sie auch Grundgesetztauglich sind. Und das obwohl rund 70% aller deutschen Politiker Juristen sind. Armes Deutschland!
1984 vollendet!
[Update] Jetzt denkt das britischen Verteidigungsministerium schon über Pläne nach, die Pressefreiheit bei Angelegenheiten der nationalen Sicherheit gesetzlich einzuschränken. Auch der Polizei sollen gesetzlich bindende Vorschriften die Macht verleihen, Medien von der Berichterstattung bestimmter Fälle, die “Implikationen für die nationale Sicherheit haben”, abzuhalten. Bislang fußten Absprachen zwischen Regierungsvertretern, bzw. Vertretern der Polizei und den Medien auf freiwilliger Basis.
Wer hätte gedacht das England es im Jahre 2008 noch schafft ihre Version von Orwell´s 1984 zu vollenden. Denn britische Regierungskreise denken darüber nach, eine “Black-Box-Technologie” einzusetzen, um E-Mail-Korrespondenzen und Zugriffe auf Webseiten im großen Stil zu überwachen. Jede Mail und jeder Besuch einer Webseite in Großbritannien soll in solchen Black Boxes aufgezeichnet werden, um die Informationen später dann in eine “gigantische” Big-Brother-Datenbank zu überführen und zu speichern. Die Informationen der Zeitung beruhen auf Gesprächen, die Vertreter des Innenministeriums mit führenden Repräsentanten der IT- und Telekommunikationsindustrie geführt haben. Für das kommende Jahr ist ein neues Gesetz (Communication Data Bill), geplant, das die Überwachung und Speicherung von Datenströmen im Rahmen der Verbrechensbekämpfung regeln soll, wozu auch die Errichtung der großen Datenbank gehört. Die Black Boxes sollen demnach “sicher und ohne direkten Input der Internetprovider” operieren, kleinere Internetprovider sollen davon allerdings unberührt bleiben, da die Black Boxes upstream im Netz installiert würden. Alle Kosten trage die Regierung. Ungewöhnlich ist jetzt aber, dass die bereits jetzt bekannt gewordenen Regierungspläne zur Ausweitung der Überwachung auf größere Skepsis und Protest in der englischen Öffentlichkeit treffen.
STASI wieder da!
Wie heise.de gerade meldet hat die Bundesregierung soeben die Freiheit in Deutschland abgeschafft. Die große Koalition hat sich nach zähen Verhandlungen auf die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verständigt. Die präventiven Befugnisse der Wiesbadener Polizeibehörde zur Terrorabwehr werden demnach stark ausgebaut. Neben Kompetenzen etwa zur bundesweiten Rasterfahndung, zur “vorsorglichen” Telekommunikationsüberwachung nebst dem Abhören von Internet-Telefonie direkt vor oder nach einer Verschlüsselung, zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten oder zum Einsatz des großen Lausch- und Spähangriffs mit Mini-Kameras und Mikrofonen enthält das umfangreiche Vorhaben auch die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen. Insgesamt hatten viele Sachverständige verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken angesichts des Gesamtvorhabens geäußert. Trotzdem soll der Vorstoß nun mit den Änderungen der Koalition bereits am Mittwoch vom Bundestag abgesegnet werden. Sollte auch der Bundesrat in Folge zustimmen, könnte das BKA-Gesetz noch Ende des Jahres in Kraft treten.
Wer den Werdegang zur neuen Geheimen Staatspolizei im letzten Jahr noch mal verfolgen möchte, dann hier klicken!