
Heute mal vielleicht eine gute Meldung aus Österreich. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Telekom Austria gegen allen anderen Behauptungen wohl doch gegen den § 99 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen. Nach einem Schreiben des Providers, die heise.de vorliegen, wurden auf Anfrage einer Rechtsanwaltskanzlei zu angeblich im März und April 2008 bei Filesharingvorgängen gespeicherten IP-Nummern die damals zugeordneten Namen und Anschriften herausgegeben, obwohl die Auskunftsersuchen erst im August und September erfolgten. Somit war die Speicherfrist durch das Vorliegen der Daten im August und September um ein Vielfaches überschritten. Nachdem Ende Oktober bekannt geworden war, dass das Unternehmen Nutzerdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage an die Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben hatte, kündigte das Unternehmen bis auf Weiteres eine Einstellung dieser Praxis an. Von einer Veränderung der Speicherpraxis, die eine Datenweitergabe erst möglich machte, war dagegen bisher noch nicht die Rede.
Deshalb prüfen jetzt mehrere wegen Filesharingvorwürfen Abgemahnte aus Österreich ein rechtliches Vorgehen gegen die Telekom Austria. Denn anders als in Deutschland wurde in Österreich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt!

Passend und kurz vor der Entscheidung im Bundesrat über das BKA-Gesetz bringt die Bundesanwaltschaft eine wichtige Meldung. Ihnen sei ein “Schlag gegen islamistische Internetpropaganda” gelungen. Wer also islamistische Propaganda verbreitet, wird jetzt zum mutmaßliche Terrorhelfer. Es ist nur verwunderlich, immer kurz vor Abstimmung einer Gesetzesvorlage tauchen Wasserstoffperoxidmischer oder Internetterroristen auf. Und das fällt NICHT nur Glasdemokratie auf.