
[Update 25.11.2008] Wie aus einem Welt.de Bericht hervorgeht war der Fingerabdruckscanner wohl schon installiert. Empörte Eltern von zwei Kindern haben sich mit ihrem Protest gegen die bisher einmalige Datenerfassung in der Kita jetzt an die Öffentlichkeit gewandt. Jetzt hat sich auch der Beauftragte für Datenschutz der evangelischen Kirche eingeschaltet.
Das Pilotprojekt sei vorläufig ausgesetzt, sagt Detlef Rückert.
Trotz aller Bekanntmachungen gebe es aber offenbar noch Diskussionsbedarf. Eine weitere Elternversammlung sei deshalb geplant. Ohne Zustimmung aller Eltern werde das Gerät nicht in Betrieb genommen, versichert Kathrin Janert. Glasdemokratie ist gespannt wie sich diese Sache noch entwickeln wird.
Per Fingerabdruck sollen sich Eltern in Zukunft an evangelischen Kitas in Berlin ausweisen. Damit wollen die Einrichtungen verhindern, dass Unbekannte die Kinder abholen. Können kleine Kinder in Berlin ihre Eltern nicht mehr erkennen? Haben die Erzieher-/innen keine Kontakt mehr zu den Eltern?
Janert betonte, die geplante dreimonatige Testphase werde erst nach eingehender Rücksprache mit den Eltern und nur mit deren Zustimmung begonnen. Gerade in Bezug auf den Datenschutz müssten einige Fragen geklärt werden, etwa was mit den gewonnenen Daten gemacht werde.
Netzpolitik.org fragt nicht umsonst, wann denn jetzt der RFID-Chip für das Kleinkind kommt!

Na diesmal hat Getty Images mal richtig zugeschlagen. Vor gar nicht all zu langer Zeit wurde mal ja von Getty Images auch für gekaufte Bilder abgemahnt. Diesmal hat Getty Image aber für nicht erworbene Rechte an 6 Bildern abgemahnt. Und die Münchner Richter haben auch ordentlich eine finanzielle Kelle drauf gelegt. Die Übernahme von im Web bereitgestellten Fotos ohne Einwilligung des Urhebers ist verboten. Wird dabei der Name des Fotografen weggelassen, verdoppelt sich der zu zahlende Schadensersatz. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) München entschieden und ein EDV-Unternehmen zur Zahlung von insgesamt 10.460 Euro für sechs kopierte Bilder verurteilt (Az. 7 O 8506/07). Das EDV-Unternehmen hielt den geforderten Gesamtbetrag der ersten Abmahnung von 5230 Euro für zu hoch und ging zum Gegenangriff über: Im Wege der negativen Feststellungsklage rief das Unternehmen das Landgericht München an. Das war ein Fehler! Gerichte muss man sich in Deutschland noch sorgfältig aussuchen. München und Hamburg sind hierbei völlig bääääh.
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