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Okt

[Update] Machmal hilft Wettbewerbswidrigkeit

Erstellt von: Redaktion

[Update] Auch in der Schweiz wird die Firma Online Content Ltd. immer auffälliger. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) erteilt jeden Tag Auskunft und rät allen Betroffenen:

“Auf keinen Fall bezahlen!”

In einem Bericht der Internetseite www.20minuten.ch werden auch eindeutig verantwortliche Namen genannt. Wie diese Leute mit welchen Firmen und Rechtsanwälten zusammenarbeiten, kann hier in einem Organigramm nachgelesen werden. Ausführlichere Informationen über die Firma Online Content Ltd. ,zu ihren Methoden und Tricks sowie Erfahrungen und Gegenwehr finden Sie auch hier…!
 
Die Abofallen-Betreiber der Firma Online Content Ltd. haben eine juristische Niederlage wegen unlauteren Wettbewerbs einstecken müssen. Mit einer Einstweiligen Verfügung (Az. 2-06 O 514/08) hat ihnen das Landgericht Frankfurt verboten, ohne einen leicht erkennbaren Kostenhinweis zur Teilnahme an ihrem Angebot fabrik-verkauf.de aufzurufen. Soweit bekannt, ist damit erstmals ein Anbieter ähnlicher Dienstleistungen gegen die Methoden der Abzocker vorgegangen. Der Antragssteller monierte im Verfügungsantrag, dass der Nutzer sogar herunterscrollen musste, um den Kostenhinweis wahrnehmen zu können. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit in der Preisangabenverordnung. Die Anmeldeseite sei “bewusst so gestaltet”. Dies sei im Sinne des Wettbewerbsrechts unlauter gegenüber den Konkurrenten. Die Online Content Ltd., die vorgerichtlich vom einschlägig bekannten Rechtsanwalt Bernhard Syndikus vertreten wurde, hat bislang keinen Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt. In dieser Woche hatte bereits der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen juristischen Etappensieg gegen den Abofallenbetreiber erreicht. Das Landgericht Hanau hatte entschieden, dass das Unternehmen die Gewinne offenlegen muss, die es mit den zahlreich aufgestellten Kostenfallen erzielt hat.

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Am 27. Oktober 2008 um 13:00 und abgelegt unter Katgorie : Abzocker, Internet, Internetbetrug. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

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