Laut einer Statistik der Bundesregierung haben Ermittler allein zwischen Mai und Juli in 934 Strafverfahren auf verdachtsunabhängig gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten zurückgegriffen. Dies geht aus einem Schreiben (PDF-Datei) des federführenden Bundesjustizministeriums an das Bundesverfassungsgericht hervor. Es wurde im Rahmen der “Massenklage” von über 34.000 Bürgern gegen die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren vorgelegt und vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern betont aber, dass sich aus den Zahlen nicht auf einen tatsächlichen Bedarf nach den auf Vorrat zu speichernden Telekommunikationsdaten schließen lasse. Nachdem über 34.000 Bürgerinnen und Bürger im August bei dem Bundesverfassungsgericht beantragt haben, die zum Jahresbeginn eingeführte Vorratsdatenspeicherung auszusetzen, haben staatliche Stellen mehrfach Werbung für die umstrittene Protokollierung des Telekommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens der gesamten Bevölkerung verbreitet: Das bayerische Landeskriminalamt, die Fernsehsendung Report München und nun das Bundesjustizministerium. “Wenn Politiker wie Wolfgang Schäuble oder Dieter Wiefelspütz uns aus Anlass der jüngsten Datenskandale weismachen wollen, nur im privaten Bereich bestünde ein Problem, nimmt ihnen das doch niemand mehr ab”, kommentiert Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bevölkerung hat bereits länger die Nase voll von immer mehr Überwachung durch den Staat, und dass die Daten dort keineswegs sicher sind, zeigen alleine im letzten Jahr die China-Trojaner in der Bundesregierung, die Datenlecks bei den Meldebehörden oder der Verkauf von Daten durch Mitarbeiter des Bundeskriminalamts.
Archiv für September, 2008
Märchenstube?
oder wie man innerhalb von 10 Minuten seine Reputation als Journalist shreddert!
Am 30.08.2008 bekam Thomas Roth und das ARD Studio Moskau überraschend die Gelegenheit den russischen Ministerpräsidenten Wladimir Putin in einem Hotel an der Schwarzmeerküste der russischen Stadt Sotschi zu interviewen. Und dieses Interview wurde dann zur besten Primetime als zehnminütiger Zusammenschnitt gesendet. So weit so gut. Nun gibt es aber Menschen die sich dafür interessiert haben, welche Sätze von Wladimir Putin aus dem Interview weggelassen wurden. Und jetzt beginnt der eigentliche Skandal. Die weggelassenen Sätze von Putin sind die bedeutesten des ganzen Interviews. Eine schöne Zusammenstellung und farbliche Makierung welche Stellen im ARD-Interview fehlen, gibt es beim Spiegelfechter.com. Und immer mehr Blogger und Menschen interessierten sich für diesen Umstand. Im Tagesschau-Blog gibt es bis heute über 800 Einträge. 95% aller Kommentatoren schreiben von Zensur, Meinungsmache durch Roth, es werden Vergleiche mit dem “Schwarzen Kanal” aufgemacht. Am 02.09.2008 sah sich dann die ARD genötigt den ganzen Wortlaut zu veröffentlichen. Auch eine Sendung des vollständigen Interview im WDR um 06.20 Uhr früh wird gezeigt. Und dafür erntete die ARD weitere Häme und das zu RECHT. Herr Thomas Roth behauptet bis heute, es war keine Zensur, sondern “journalistische Freiheit”. Tja liebe ARD, Meinungsmache, Verdrehung der Tatsachen, Falschmeldungen werden in den heutigen Internetzeiten immer zeitnaher auffliegen. Mittlerweile ist die Tagesschau ja auch im Internet als Märchenstunde bekannt. Und Thomas Roth wollte nur nicht aus der Reihe tanzen. Obwohl sich deutsche Presse immer auf die kleinen Pannen der ARD stürzt, wurde bis heute dieser Fall von der Presse noch nicht aufgegriffen. Aber wir haben auch nichts anderes erwartet.
Update 04.09.2008 Die Einträge im Tagesschau-Blog gehen auf die 900 zu und immer mehr Menschen weisen auch auf frühere Medienmanipulationen hin. So schätze Wladimir Putin auf einer großen internationalen 90minütige Pressekonferenz im Rahmen des G8-Gipfels am 06. Juni 2007 die internationale Lage sehr klar ein und fand auch sehr deutliche Worte. In Deutschland wurde dieses Interview bis heute komplett verschwiegen.
ohne richterlichen Beschluß
Der Jurist Patrick Breyer wirft der Deutschen Telekom vor, die Verbindungsdaten von Nutzern ohne richterliche Anordnung und ausreichenden Schutz an Strafverfolger übersandt zu haben. Es handle sich um einen “erneuten Bruch des Kommunikationsgeheimnisses” durch den Bonner Konzern nach der Aufdeckung der Bespitzelung von Telekom-Managern und Journalisten im Frühjahr, schreibt der Rechtexperte in seinem Blog. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in dem Fall wegen des Verdachts des rechtswidrigen Angebots von Hörbüchern in Tauschbörsen. Sie habe die Telekom aufgefordert, die Feststellung der Personen zu ermöglichen, denen zu einer bestimmten Uhrzeit eine aufgezeichnete IP-Adresse zugeteilt gewesen sei.
Wie aus dem veröffentlichten Teil der Akte hervorgeht, hat die TK-Firma den Strafverfolgern nicht nur die entsprechenden Personalien mitgeteilt, sondern auch die kompletten Verbindungsdaten mit dem Zeitpunkt des Beginns und Endes der Internetsitzung der jeweiligen Surfer. Verbindungsdaten dürften Telekommunikationsunternehmen aber nur nach richterlicher Anordnung herausgeben, moniert Breyer. Wer derlei sensible Informationen unbefugt offen lege, mache sich strafbar. Erschwerend komme hinzu, dass die Telekom selbst von “Verbindungsdaten” gesprochen und sich damit über die Brisanz der “Lieferung” wohl im Klaren gewesen sei. Weiter beklagt Breyer eine weitgehend ungeschützte Übermittlung der personenbezogenen Daten per E-Mail an die Staatsanwaltschaft. Die Telekom habe offenbar lediglich eine Komprimierung und rudimentäre Verschlüsselung nach dem ZIP-Verfahren eingesetzt, die mit kostenlosen Programmen aus dem Internet in Sekundenschnelle überwunden werden könne. Für den Juristen bestätigt der Fall einmal mehr seine These, dass Telekommunikationsdaten nur dann “sicher” seien, wenn sie erst gar nicht erfasst und gespeichert würden. Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten setzte dagegen große Halden sensibler Informationen der Gefahr “fahrlässiger oder missbräuchlicher Weitergabe aus”.
In Frankreich wächst der Widerstand gegen eine Superdatenbank der Polizei, die persönliche Angaben über Vertreter von Parteien, Organisationen und Vereinen speichern soll. Die Sozialisten als größte Oppositionspartei verlangten von der Regierung, das Projekt umgehend einzustellen. Nach den Plänen der Regierung könne in der Datenbank praktisch jedermann mit persönlichen Daten gespeichert werden, “der politisch, gewerkschaftlich, religiös oder in Vereinigungen engagiert ist”. Die Regierung hatte die Polizeidatenbank am 1. Juli per Verordnung beschlossen. Sie erlaubt es, Daten zu Bürgern ab 13 Jahren zu speichern, die “geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören”. Aufgenommen werden können amtierende oder frühere Inhaber von politischen, gewerkschaftlichen oder wirtschaftlichen Ämtern sowie alle, die “eine bedeutende institutionelle, wirtschaftliche, soziale oder religiöse Rolle” spielen. Möglich ist dabei auch die Speicherung von sensiblen Daten zur Gesundheit oder zur sexuellen Orientierung. Insgesamt haben inzwischen rund 700 Organisationen und 90.000 Bürger eine Petition gegen das Projekt unterschrieben. Vehemente Proteste gab es dabei insbesondere auch bei Homosexuellen-, Aids- und Behindertenverbänden, die eine Stigmatisierung aufgrund gespeicherter Daten befürchten. Mehrere Organisationen und Gewerkschaften reichten inzwischen Beschwerden beim französischen Verfassungsrat ein.
Glasdemokratie: Menschenrechte und Selbstbestimmung gelten in der EU nichts mehr.
Bei Rotglut.org konnte man heute lesen, das Katja Günther wieder dritte, vierte, letzte und allerletzte Mahnungen verschickt. In letzter Zeit reichte es schon aus, wenn man eine Abzockerseite nur angesurft hat. Durch die hinterlassende IP-Nummer konnte man schon eine Rechnung bekommen. Nach einem Bericht der TAZ werden mindestens 72 Millionen Melde-Datensätze von Privatfirmen rechtswidrig gespeichert und verkauft. Neben der alten und der neuen Adresse sowie der Nebenwohnsitze sind das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, die Nationalität, der Familienstand und weitere Daten Bestandteil dieser Datensätze. Es ist somit möglich, denkbar und alles andere als unwahrscheinlich, dass diverse “Internet-Unternehmen”, die behaupten bei einer angeblichen Online-Anmeldung nicht nur eine IP-Adresse, sondern auch das Geburtsdatum angeblicher Kunden gespeichert zu haben, sich diese Daten vom Schwarzmarkt besorgt haben. Es besteht hier der Verdacht, dass dies im Besonderen, aber nicht ausschließlich auf Unternehmen -oder sogar direkt die Inkassodienstleister selbst- zutrifft, die durch folgende Firmen und Personen “Mahnungen”, “letzte Mahnungen”, “letzte außergerichtliche Mahnungen” versenden:
- DIS Deutsche Inkassostelle GmbH, Eschborn
- ProInkasso GmbH, Hanau
- “Strafrechtlerin” Katja Günter, Frankfurt a. Main
- “IDS-Herford” (Frank Babenhauserheide), Herford
… und bei denen, ähnlich wie bei der Net-Content Ltd. oder der Online-Content-Ltd, Genealogie Ltd., Ahnenforschungs Ltd.,Netarena.TV , sowie einer Anzahl von sehr merkwärdigen schweizerischen, slowakischen oder überseeischen “Firmen” ohnehin schon mit sehr fragwürdigen Methoden vorgegangen wird um den Abschluss sehr angeblich kostenpflichtiger Verträge zu behaupten.
Somit ist die Weitergabe fast aller Meldedaten, der digitale Super-GAU. Und wenn erst die komplette Datenbank mit den neuen deutschen Steuernummern auf dem Schwarzmarkt auftaucht, gibt es datenschutztechnisch kein Halten mehr.
Tags: Katja Günther




