Archiv für September 10th, 2008
Krankenkasse für Unternehmer?
Die Barmer ist ja nach eigenen Aussagen “Deutschlands größte Krankenkasse”, nur in welchem Interesse handelt sie eigentlich. Auf der Startseite des Internetauftritts der Barmer springen einem sofort die “Vorsorgeleistungen für Schwangere” ins Auge. Was den schwangeren Versicherten aber verschwiegen wird, ist dass die Krankenkasse gleichzeitig Informationen für die jeweiligen Arbeitgeber der Schwangeren zu Verfügung gestellt halt. Nämlich einen Musterbrief zur “Kündigung einer Schwangeren oder Mutter“. Auszug:
Sie haben uns am …………. mitgeteilt, daß Sie schwanger sind und voraussichtlich am ………. entbinden werden/dass Sie am ………. entbunden haben. Die Kündigungsschutzfrist gemäß § ….. endet vier Monate nach der Entbindung, also am ……………
In der Liste finden sich allerdings auch Mustertexte, die über die alltägliche Kommunikation mit den Angestellten und der Regelung ihrer gesundheitlichen Anliegen hinausgehen – etwa ein Vordruck zur Abmahnung bei “unentschuldigtem Fehlen und/oder Nichtvorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung”. Oder zur Abmahnung bei unerlaubter Nebentätigkeit. Die Barmer leistet auch Hilfestellung, wenn es um außerordentliche Kündigungen geht. Eigentlich ein Wunder, das die Krankenkasse, diese Vordrucke nicht gleich für den Arbeitgeber ausgefüllt hat, alle DATEN (Versicherte, Arbeitgeber) sind dort doch vorhanden. Bis zum Anfang der Woche (nach einer Spiegel-Vveröffentlichung) konnten Interessierte dort die Vordrucke herunterladen. Die Barmer war erst vor kurzem in der Kritik geraten, weil sie mehreren 10.000 Versicherten regelrechte Bleibeprämien bezahlt hatte. Dies war im August bekannt geworden. Rund 25.000 Kunden hatten eine Gutschrift in Höhe von 220 Euro bekommen und sich im Gegenzug verpflichten müssen, bis Ende 2009 in der Barmer zu bleiben und an Umfragen teilzunehmen. Die Kasse widersprach auch der Vermutung, dass vor allem besserverdienende Mitglieder in den Genuss der Zahlungen gekommen seien.
Fazit: Schwangere und Schwerbehinderte sollten sich eine andere Krankenkasse suchen, den bei der BARMER gilt der Werbeslogan: “Schwanger oder behindert? Barmer hilft bei der Kündigung”
Tags: BARMER, Krankenkassen




