Das die Demokratie in Deutschland kaputt sein könnte, darüber haben wir schon berichtet. Jetzt hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen der über 34.000 Bundesbürger, die sich an der Massenverfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligen, vor dem Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Aussetzung der gesetzlichen Regelungen gestellt. Ende Februar war die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert hatte, auf den Weg gebracht worden: Insgesamt 34.443 Klageschriften gegen die verdachtslose Protokollierung von Telefon- und Internetdaten waren dem Bundesverfassungsgericht übergeben worden. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin die Regelungen in einer Eilentscheidung bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren zwar nicht wie beantragt ausgesetzt, aber eingeschränkt. Mit dem neuen Antrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung, bis das Gericht in der Hauptsache über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung entschieden hat, erhoffen sich die Bürgerrechtler nun bessere Chancen als beim ersten Mal. Außerdem habe “der Missbrauch von Verbindungsdaten durch die Deutsche Telekom gezeigt, dass die schädlichen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung durch bloße Nutzungsbeschränkungen nicht in den Griff zu bekommen seien”. Im Antrag wird zudem darauf hingewiesen, dass die “Vielzahl der Anbieter von Internetdiensten besondere Risiken für die Sicherheit der Daten schaffe”, daher sei die Aussetzung der ab 2009 zur Pflicht werdenden Vorratsdatenspeicherung für Internet-Zugänge besonders dringlich.

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Am 18. August 2008 um 10:19 und abgelegt unter Katgorie : Bundesverfassungsgericht, Internet, STASI 2.0, Überwachungsstaat, Verfassungsklage, Vorratsdatenspeicherung. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback in ihrer Internetseite setzen.

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