Vera Junker immun
gegen Lobbyismus
Sollte es in der untergehende SPD noch Politiker geben, die gegen Lobbyismus immun sind. Bei der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker scheint das jedenfalls der Fall zu sein. In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung teilte die Oberstaatsanwältin mit, dass die Berliner Staatsanwaltschaft als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ablehne. Eine Nachfrage beim Provider bringe nicht viel ein, meint Junker, denn um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten eine Hausdurchsuchung durchgeführt, der Rechner beschlagnahmt und Zeugen befragt werden.
Junker wörtlich:
“In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist. Der Aufwand sei unverhältnismäßig, wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.”
Junker findet es weiterhin schlimm, dass die Abmahnanwälte auf einer “extrem unsicheren Beweislage strafrechtliche Konsequenzen wie Durchsuchungen veranlassen wollen”. Die Verfehlung sei zu gering, um Grundrechte auszuhebeln. Vor Kurzem haben die Generalstaatsanwaltschaften gemeinsame Leitlinien zur Entlastung von Massenstrafanzeigen vorgelegt. Danach müssten IP-Adressen nur bei einer Schadenssumme von mehr als 2000 Euro oder bei mehr als 100 Dateien aufgespürt werden. Junker wendet ein, die bloße Zahl der Titel sollte nicht über die Strafverfolgung entscheiden. “Die erwähnte Rechnung geht davon aus, dass sich der Nutzer alle heruntergeladenen Dateien auch gekauft hätte und folglich wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Es handelt sich jedoch um einen virtuellen Schaden”, sagte die Oberstaatsanwältin.
Glasdemokratie: RESPEKT!, ein gesunder Menschenverstand ist mehr wert, als alle Lobbygelder!





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