Archiv für Juli 31st, 2008

vera.jpgVera Junker immun
gegen Lobbyismus

Sollte es in der untergehende SPD noch Politiker geben, die gegen Lobbyismus immun sind. Bei der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker scheint das jedenfalls der Fall zu sein. In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung teilte die Oberstaatsanwältin mit, dass die Berliner Staatsanwaltschaft als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ablehne. Eine Nachfrage beim Provider bringe nicht viel ein, meint Junker, denn um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten eine Hausdurchsuchung durchgeführt, der Rechner beschlagnahmt und Zeugen befragt werden.
Junker wörtlich:

“In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist. Der Aufwand sei unverhältnismäßig, wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.”

Junker findet es weiterhin schlimm, dass die Abmahnanwälte auf einer “extrem unsicheren Beweislage strafrechtliche Konsequenzen wie Durchsuchungen veranlassen wollen”. Die Verfehlung sei zu gering, um Grundrechte auszuhebeln. Vor Kurzem haben die Generalstaatsanwaltschaften gemeinsame Leitlinien zur Entlastung von Massenstrafanzeigen vorgelegt. Danach müssten IP-Adressen nur bei einer Schadenssumme von mehr als 2000 Euro oder bei mehr als 100 Dateien aufgespürt werden. Junker wendet ein, die bloße Zahl der Titel sollte nicht über die Strafverfolgung entscheiden. “Die erwähnte Rechnung geht davon aus, dass sich der Nutzer alle heruntergeladenen Dateien auch gekauft hätte und folglich wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Es handelt sich jedoch um einen virtuellen Schaden”, sagte die Oberstaatsanwältin.
 
Glasdemokratie: RESPEKT!, ein gesunder Menschenverstand ist mehr wert, als alle Lobbygelder!

FacebookTwitterEmail
31
Jul

Überwachungsflächenbrand in Deutschland

Erstellt von: Redaktion  | abgelegt in Kategorie CDU, Grundgesetz, Trojaner, Überwachung, Überwachungsstaat

Der Innensenator Christoph Ahlhaus plant die Verschärfung des Hamburgischen Polizeigesetzes. Im Rahmen der Novelle will der CDU-Politiker die Ermittler in der Hansestadt mit der Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen ausrüsten. Damit folgt er einem Trend, der in Bayern schon Wirklichkeit ist. Auch der saarländische Innenminister Klaus Meiser arbeitet an einer Novelle des Polizeigesetzes, die eine Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen enthalten soll. Weitere Einzelheiten zu dem Vorhaben sind bislang nicht bekannt. So bleibt derzeit unklar, ob die Ermittler für den Zugriff etwa auf Festplatten auch heimlich in Wohnungen eindringen dürfen sollen, was aber zu vermuten ist. Laut dem Hamburger Innensenat soll die Gesetzesreform in enger und kooperativer Abstimmung mit dem Kooperationspartner erfolgen. Das wird für die CDU auch nicht weiter schwierig, den die GRÜNEN werden alles tun, um in Hamburg an der Macht zu bleiben. Der Innensenator betonte ja schon das “gute Arbeitsverhältnis” zur Innenexpertin der GAL, Antje Möller. Ihre Sicht auf die Polizei ändere sich, “je enger wir zusammenarbeiten”.
 
Glasdemokratie: Wir wissen zwar nicht welche Drogen die Innenminister der CDU so verkonsumieren, aber sie sollten entschieden weniger nehmen!
Eine der besten Einschätzungen der deutschen politischen Lage derzeit liefert Volker Pispers! Der Mann ist einfach genial.
 


 

FacebookTwitterEmail
31
Jul

In England sind die Kinozuschauer die Stars

Erstellt von: Redaktion  | abgelegt in Kategorie England, Europa, Filmindustrie, Überwachung, Überwachungsstaat

Im orwellschen England fragen sich die Menschen, wann der erste Gesetzentwurf eingebracht wird, der unter Verweis auf Möglichkeiten zur Verbrechensvorbeugung eine verpflichtende Videoüberwachung sämtlicher Räume und Gebäude im Land vorsieht. Zwei große englische Kinobetreiber haben jetzt das orwellsche Überwachungsprinzip für sich entdeckt. In zahlreichen Sälen der Lichtspielhäuser von Vue Entertainment und Odeon Cinemas wurden CCTV-Überwachungssysteme installiert, deren einzige Aufgabe darin besteht, die Zuschauer während der Vorstellungen kontinuierlich zu filmen. Die Bilder der Closed-Circuit-Television-Systeme werden live zu einem Kommandostand im Kino-Foyer übertragen, 31 Tage lang gespeichert und sollen “Verbrechen verhindern”. Möglicherweise dient das Ganze aber auch nur einfach dazu, Besucher herauszufiltern, die sich nicht an das Verbot halten, keine mitgebrachten Speisen und Getränke im Kino zu verzehren. Bei einem Preis von 3Euro für eine kleine Cola, hat sich die teure Kamerainvestition (38.000 Euro) nach vier oder fünf Jahren gegenfinanziert.

FacebookTwitterEmail
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: